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bvwp-2030-referentenentwurf

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Im Sinne der Erläuterungen zu den Nutzenkomponenten NRZ und NTZ sind damit gesamtwirtschaftliche<br />

Kosten verbunden. Projektbedingte Veränderungen der Zuverlässigkeit können diese Kosten reduzieren<br />

und somit Nutzen erzeugen.<br />

Veränderung des Impliziten Nutzen (NI)<br />

Diese Nutzenkomponente berücksichtigt den Umstand, dass Entscheidungen von Verkehrsteilnehmern<br />

bei optional zur Wahl stehenden Mobilitätsoptionen nicht allein auf Basis von Reisezeit- und<br />

Kostenvergleichen getroffen werden. Zusätzlich beeinflussen auch weitere Faktoren unser<br />

Verkehrsverhalten. Zu nennen sind hier beispielsweise die Ausstattungsqualität der zur Wahl stehenden<br />

Verkehrsmittel oder auch die persönliche Einstellung des Einzelnen zu diesen Verkehrsmitteln. Diese<br />

Eigenschaften der Mobilitätsoptionen sind zwar nicht bzw. nur schwer messbar, werden von den<br />

Verkehrsteilnehmern bei ihren Entscheidungen jedoch berücksichtigt. Sie machen damit einen Teil des<br />

Nutzens aus, den ein Verkehrsteilnehmer den zur Wahl stehenden Optionen beimisst.<br />

Die Nutzenkomponente NI berücksichtigt diese Eigenschaften und Nutzen der Mobilitätsoptionen, da sie<br />

durch Verkehrsprojekte beeinflusst werden können. Ihre Integration führt zu einer konsistenten<br />

Erfassung von induziertem und verlagertem Verkehr, die aus der Umsetzung der zu bewertenden<br />

Verkehrsprojekte resultieren.<br />

Veränderung der Verkehrssicherheit (NS)<br />

Obgleich die Unfallzahlen auf Deutschlands Verkehrswegen in den vergangenen Jahrzehnten<br />

kontinuierlich sanken, ereignen sich weiterhin Verkehrsunfälle auf den Bundesverkehrswegen. Die damit<br />

einhergehenden Personen- und Sachschäden verursachen gesamtwirtschaftliche Kosten, u. a. im<br />

Gesundheitssystem oder aufgrund notwendiger Reparaturen. Die Auswirkungen von Verkehrsprojekten<br />

auf die Verkehrssicherheit sind daher bei deren Beurteilung zu berücksichtigen.<br />

Veränderung der Geräuschbelastung (NG)<br />

Verkehrsbedingte Geräuschbelastungen resultieren z. B. in Gesundheitsschäden bei der betroffenen<br />

Bevölkerung und sind somit mit gesamtwirtschaftlichen Kosten verbunden. Verkehrsprojekte können<br />

beispielsweise durch Verlagerung von Verkehr dazu beitragen, diese Kosten zu reduzieren und<br />

entsprechenden Nutzen zu erzeugen.<br />

Veränderung der Abgasbelastung (NA)<br />

Abgasemissionen von Fahr- bzw. Flugzeugen und See- und Binnenschiffen beinhalten verschiedene<br />

Luftschadstoffe, die schadhafte Wirkungen auf Menschen, Flora und Fauna sowie Materialien mit sich<br />

bringen. Darüber hinaus werden mit den Abgasemissionen Treibhausgase freigesetzt. Sowohl<br />

Luftschadstoff- als auch Treibhausgasemissionen führen zu gesamtwirtschaftlichen Kosten, beispielsweise<br />

im Gesundheitssystem oder durch reduzierte Ernteerträge. Verkehrsprojekte können z. B. durch eine<br />

Veränderung der Betriebs- und Fahrleistungen eine Veränderung der Abgasbelastung herbeiführen.<br />

Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der Infrastruktur (NL)<br />

Die bereits erläuterte Nutzenkomponente NA berücksichtigt Abgasemissionen aus dem Betrieb von Fahrbzw.<br />

Flugzeugen und See- und Binnenschiffen. Darüber hinaus werden mit der Nutzenkomponente NL die<br />

Treibhausgasemissionen während des Lebenszyklus der Verkehrsinfrastruktur erfasst. Unter<br />

„Lebenszyklusemissionen“ werden alle Treibhausgasemissionen verstanden, die mit den<br />

Erstinvestitionen, Reinvestitionen der Streckenunterhaltung und dem Betrieb der zu bewertenden<br />

Infrastrukturmaßnahme verbunden sind. Sie treten in der Regel im Vergleich zum Bezugsfall als<br />

zusätzliche Emissionen und damit als negative Nutzen des Projektes auf.<br />

Veränderung der innerörtlichen Trennwirkung (NT)<br />

Verkehrsprojekte können zur Reduktion der Verkehrsbelastung innerörtlicher Verkehrswege beitragen.<br />

Auf ortsinneren Straßen führen diese Entlastungen zu einem Abbau ihrer innerörtlicher Trennwirkung, da<br />

Bundesverkehrswegeplan <strong>2030</strong> 61

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