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bvwp-2030-referentenentwurf

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insbesondere verkehrsinduzierter Sanierungsrückstau und sogar Wohnungsleerstand vermieden oder<br />

zurückgedrängt werden. Als Sanierungs- und Erneuerungseffekte werden daher nicht nur<br />

Verbesserungen des städtebaulichen Erscheinungsbildes, sondern auch der Wohn- und<br />

Arbeitsverhältnisse angesehen.<br />

Bei allen drei Effektkategorien wurde je Projekt eine Vielzahl kleinteiliger Streckenabschnitte untersucht,<br />

auf denen sich Verkehrsverlagerungen durch das erwogene Vorhaben einstellen würden. Für jeden<br />

einzelnen dieser Streckenabschnitte wurde zunächst städtebauliche Kenngrößen ermittelt. Insbesondere<br />

wurden sogenannte „Aktivierbarkeiten“ und „Wirkungspotentiale“ bestimmt. Aus der Vielzahl von<br />

Motiven, auf deren Basis lokale Akteure über städtebaulich relevante Investitionsmaßnahmen<br />

entscheiden, wird mit der Aktivierbarkeit ein Wahrscheinlichkeitsanteil abgeschätzt, den die konkrete<br />

Verkehrsveränderung zu dieser Entscheidung beiträgt. Das Wirkungspotential spiegelt dagegen das<br />

Ausmaß der städtebaulichen Möglichkeiten wider. Das Produkt beider Kenngrößen wird im Verfahren<br />

„aktivierbares Wirkungspotential“ genannt.<br />

Das beschriebene Verfahren unterscheidet sich in den drei Effektkategorien nur in Details. Nach<br />

Berechnung aller effektrelevanten Streckenabschnitte wurden die Längen derjenigen Abschnitte, auf<br />

denen ihr aktivierbares Wirkungspotential eine festgelegte Höhe überschritt, ins Verhältnis zur<br />

Gesamtlänge aller Streckenabschnitte eines Projekts gesetzt, die überhaupt effektrelevant waren. Jene<br />

Streckenabschnitte, deren aktivierbare Wirkungspotentiale die festgelegte Höhe überschritten, wurden<br />

dabei als Orte, an denen sich entweder intensive Entwicklungsmöglichkeiten entfalten können oder an<br />

denen die Gefahr von Strukturverlusten droht, identifiziert. Im Ergebnis stellten sich für jedes Projekt und<br />

jede Effektkategorie ein städtebaulicher „Wirksamkeitsgrad“– für die positiven Auswirkungen des<br />

Vorhabens – sowie ein „Beeinträchtigungsgrad“ ein – für dessen negative Folgen.<br />

Die Wirksamkeitsgrade und Beeinträchtigungsgrade der Sanierungs- und Erneuerungseffekte sowie<br />

diejenigen der Flächen- und Erschließungseffekte eines Projekts wurden daraufhin mit einem speziellen<br />

Mittelungsverfahren (Hölder-Mittel) zu einem „sekundären Wirksamkeitsgrad“ bzw. zu einem<br />

„sekundären Beeinträchtigungsgrad“ zusammengefasst. Anschließend wurden die beiden<br />

zusammenfassenden Effizienzmaße jeweils in fünf aneinander grenzende Intervalle eingruppiert, die in<br />

Tabelle 23 mit „0“ bis „4“ beziffert sind. Die beiden Effizienzmaße der als primär angesehenen<br />

Straßenraumeffekte wurden auf die gleiche Weise in Intervalle eingruppiert.<br />

Die Gesamteinschätzung eines Vorhabens aus städtebaulicher Sicht erfolgte letztlich durch die<br />

Gegenüberstellung der ermittelten Intervallklassen: So lässt sich über die 5×5-Bewertungsmatrix in<br />

Tabelle 23 sowohl für die sekundären Effizienzmaße als auch für die primären Effizienzmaße eine<br />

Bewertungszahl ablesen. Das Maximum der beiden sich so ergebenden Zahlen, denen die in Tabelle 23<br />

dargestellten Rangadjektive zugeordnet sind, wurde dem erwogenen Vorhaben schließlich als<br />

städtebauliche Bedeutung zugeordnet.<br />

zusammenfassende<br />

Wirksamkeit<br />

zusammenfassende Beeinträchtigung<br />

Intervallklasse 0 1 2 3 4<br />

0 0/U 0/U 0/U 0/U 0/U<br />

1 1/G 0/U 0/U 0/U 0/U<br />

2 2/M 1/G 1/G 0/U 0/U<br />

3 3/H 2/M 2/M 1/G 1/G<br />

4 3/H 3/H 2/M 2/M 2/M<br />

städtebauliche Bedeutung: H – hoch; M – mittel; G – gering; U – unbedeutend<br />

Tabelle 23: Bewertungsmatrix für die städtebauliche Bedeutung von Straßenbauvorhaben<br />

Bundesverkehrswegeplan <strong>2030</strong> 69

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