bvwp-2030-referentenentwurf
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insbesondere verkehrsinduzierter Sanierungsrückstau und sogar Wohnungsleerstand vermieden oder<br />
zurückgedrängt werden. Als Sanierungs- und Erneuerungseffekte werden daher nicht nur<br />
Verbesserungen des städtebaulichen Erscheinungsbildes, sondern auch der Wohn- und<br />
Arbeitsverhältnisse angesehen.<br />
Bei allen drei Effektkategorien wurde je Projekt eine Vielzahl kleinteiliger Streckenabschnitte untersucht,<br />
auf denen sich Verkehrsverlagerungen durch das erwogene Vorhaben einstellen würden. Für jeden<br />
einzelnen dieser Streckenabschnitte wurde zunächst städtebauliche Kenngrößen ermittelt. Insbesondere<br />
wurden sogenannte „Aktivierbarkeiten“ und „Wirkungspotentiale“ bestimmt. Aus der Vielzahl von<br />
Motiven, auf deren Basis lokale Akteure über städtebaulich relevante Investitionsmaßnahmen<br />
entscheiden, wird mit der Aktivierbarkeit ein Wahrscheinlichkeitsanteil abgeschätzt, den die konkrete<br />
Verkehrsveränderung zu dieser Entscheidung beiträgt. Das Wirkungspotential spiegelt dagegen das<br />
Ausmaß der städtebaulichen Möglichkeiten wider. Das Produkt beider Kenngrößen wird im Verfahren<br />
„aktivierbares Wirkungspotential“ genannt.<br />
Das beschriebene Verfahren unterscheidet sich in den drei Effektkategorien nur in Details. Nach<br />
Berechnung aller effektrelevanten Streckenabschnitte wurden die Längen derjenigen Abschnitte, auf<br />
denen ihr aktivierbares Wirkungspotential eine festgelegte Höhe überschritt, ins Verhältnis zur<br />
Gesamtlänge aller Streckenabschnitte eines Projekts gesetzt, die überhaupt effektrelevant waren. Jene<br />
Streckenabschnitte, deren aktivierbare Wirkungspotentiale die festgelegte Höhe überschritten, wurden<br />
dabei als Orte, an denen sich entweder intensive Entwicklungsmöglichkeiten entfalten können oder an<br />
denen die Gefahr von Strukturverlusten droht, identifiziert. Im Ergebnis stellten sich für jedes Projekt und<br />
jede Effektkategorie ein städtebaulicher „Wirksamkeitsgrad“– für die positiven Auswirkungen des<br />
Vorhabens – sowie ein „Beeinträchtigungsgrad“ ein – für dessen negative Folgen.<br />
Die Wirksamkeitsgrade und Beeinträchtigungsgrade der Sanierungs- und Erneuerungseffekte sowie<br />
diejenigen der Flächen- und Erschließungseffekte eines Projekts wurden daraufhin mit einem speziellen<br />
Mittelungsverfahren (Hölder-Mittel) zu einem „sekundären Wirksamkeitsgrad“ bzw. zu einem<br />
„sekundären Beeinträchtigungsgrad“ zusammengefasst. Anschließend wurden die beiden<br />
zusammenfassenden Effizienzmaße jeweils in fünf aneinander grenzende Intervalle eingruppiert, die in<br />
Tabelle 23 mit „0“ bis „4“ beziffert sind. Die beiden Effizienzmaße der als primär angesehenen<br />
Straßenraumeffekte wurden auf die gleiche Weise in Intervalle eingruppiert.<br />
Die Gesamteinschätzung eines Vorhabens aus städtebaulicher Sicht erfolgte letztlich durch die<br />
Gegenüberstellung der ermittelten Intervallklassen: So lässt sich über die 5×5-Bewertungsmatrix in<br />
Tabelle 23 sowohl für die sekundären Effizienzmaße als auch für die primären Effizienzmaße eine<br />
Bewertungszahl ablesen. Das Maximum der beiden sich so ergebenden Zahlen, denen die in Tabelle 23<br />
dargestellten Rangadjektive zugeordnet sind, wurde dem erwogenen Vorhaben schließlich als<br />
städtebauliche Bedeutung zugeordnet.<br />
zusammenfassende<br />
Wirksamkeit<br />
zusammenfassende Beeinträchtigung<br />
Intervallklasse 0 1 2 3 4<br />
0 0/U 0/U 0/U 0/U 0/U<br />
1 1/G 0/U 0/U 0/U 0/U<br />
2 2/M 1/G 1/G 0/U 0/U<br />
3 3/H 2/M 2/M 1/G 1/G<br />
4 3/H 3/H 2/M 2/M 2/M<br />
städtebauliche Bedeutung: H – hoch; M – mittel; G – gering; U – unbedeutend<br />
Tabelle 23: Bewertungsmatrix für die städtebauliche Bedeutung von Straßenbauvorhaben<br />
Bundesverkehrswegeplan <strong>2030</strong> 69