bvwp-2030-referentenentwurf
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++ Deutlich positiver Beitrag zur Zielerreichung oder Ziel sehr deutlich erfüllt<br />
+ Positiver Beitrag zur Zielerreichung oder Ziel deutlich erfüllt<br />
o Kein wesentlicher Beitrag zur Zielerreichung oder Ziel erfüllt<br />
- Negativer Beitrag zur Zielerreichung oder Ziel verfehlt<br />
-- Deutlich negativer Beitrag zur Zielerreichung oder Ziel deutlich verfehlt<br />
Tabelle 22: Bewertungsrahmen zur Bewertung der Gesamtplanauswirkungen<br />
Für detaillierte Erläuterungen zur Methodik der umwelt- und naturschutzfachlichen Beurteilung bzw. der<br />
Strategischen Umweltprüfung sei auf den Umweltbericht zum BVWP <strong>2030</strong> verwiesen.<br />
12.3 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)<br />
Auch die Raumplanung stellt Anforderungen an die Planung von Verkehrsnetzen, die im Rahmen der<br />
raumordnerischen Beurteilung des BVWP <strong>2030</strong> untersucht worden sind. Im Mittelpunkt standen hierbei<br />
die Analysen von Defiziten der An- und Verbindungsqualitäten bezogen auf Zentren des Zentrale-Orte-<br />
Systems sowie von räumlich ausgeprägten Erreichbarkeitsdefiziten auf der Grundlage<br />
raumordnerischer Mindeststandards.<br />
Zentraler Ansatz zur Beurteilung raumentwicklungsrelevanter Belange der Bundesverkehrswegeplanung<br />
ist eine Defizitanalyse (vgl. Abbildung 15) für den Bezugsfall, die vor den einzelnen Projektbewertungen<br />
stattfindet. Damit wird der ganzheitliche Netzplanungsansatz des BVWP gestärkt.<br />
Identifizierte Defizite im Bezugsfall werden im Weiteren anhand der erwarteten räumlichen Entwicklung<br />
bezogen auf den demografischen Trend präzisiert und gewichtet. Im Ergebnis liegen qualifizierte<br />
Anhaltspunkte dafür vor, wo und in welchem Maße raumordnerisch bedeutende Unzulänglichkeiten<br />
bestehen und Aus- bzw. Neubaumaßnahmen von Bundesverkehrswegen zu Verbesserungen beitragen<br />
können.<br />
Die Bewertungen werden nur für den Personenverkehr durchgeführt, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />
keine entsprechenden Verfahren für derartige Analysen mit Bezug zum Güterverkehr vorliegen.<br />
Abbildung 15: Struktur und Bestandteile der raumordnerischen Beurteilung<br />
Bundesverkehrswegeplan <strong>2030</strong> 65