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bvwp-2030-referentenentwurf

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Mit seinem Fokus auf die gesamtwirtschaftlich bedeutsamsten Projektvorschläge ist der BVWP das<br />

wichtigste Instrument für die Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes, nicht aber das einzige. Deswegen<br />

ist es nicht Anspruch des BVWP, sämtliche Infrastrukturplanungen zu untersuchen.<br />

Investitionen, die nicht in seinem Blick stehen, sind beispielsweise Maßnahmen der Lärmsanierung, Lkw-<br />

Parkflächen auf Bundesautobahnen, Radwege in der Baulast des Bundes, Bahnübergänge und<br />

Überführungen oder Um- und Ausbaumaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, wie z. B. der<br />

Ausbau von Bundesstraßen von zwei auf drei Fahrstreifen.<br />

Diese übrigen Investitionen werden in separaten Planungen – zum Teil durch die Länder oder Kommunen<br />

– oder gesonderten Programmen (z. B. Sofortprogramm Seehafenhinterlandverkehr, Nationales<br />

Lärmschutzpaket II, IVS-Aktionsplan) behandelt. Die Maßnahmen können außerhalb des BVWP bzw. des<br />

Bedarfsplans umgesetzt werden. Dennoch wird auf sie im Rahmen eines Überblicks über die<br />

Verkehrsinfrastrukturpolitik des Bundes in Kapitel 9 kurz eingegangen.<br />

3.2 Rolle des BVWP in der Infrastrukturplanung<br />

Der Bundesverkehrswegeplan selbst wird vom BMVI mit gutachterlicher Unterstützung auf Basis von<br />

ihm übermittelten Projektvorschlägen erarbeitet und von der Bundesregierung im Kabinett beschlossen.<br />

Er steckt den Rahmen für die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes ab. Allerdings ist der<br />

vom Bundeskabinett verabschiedete BVWP weder Finanzierungsplan, noch hat er Gesetzescharakter.<br />

Auf Grundlage des BVWP werden die Entwürfe der Bedarfspläne für die einzelnen Verkehrsträger<br />

aufgestellt und ebenfalls im Bundeskabinett beschlossen. Als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze<br />

werden die Bedarfsplanentwürfe anschließend in den Deutschen Bundestag eingebracht und von diesem<br />

verbindlich beschlossen. Der BVWP und die Bedarfspläne sind aufgrund von möglichen Änderungen im<br />

Rahmen der Parlamentsbefassung in der Regel nicht vollständig deckungsgleich. Die Bedarfspläne sind es,<br />

die abschließend festlegen, welche Verkehrsinfrastrukturprojekte in welcher Dringlichkeit geplant und<br />

aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen.<br />

Der Bundesverkehrswegeplan hat solange Bestand, bis er durch einen neuen BVWP ersetzt wird. Als<br />

Planungshorizont wird für den BVWP <strong>2030</strong> das Jahr <strong>2030</strong> angesetzt. Alle fünf Jahre werden aufgrund<br />

gesetzlicher Regelungen Bedarfsplanüberprüfungen durchgeführt. Damit soll festgestellt werden, ob die<br />

Bedarfspläne der einzelnen Verkehrsträger an die aktuelle Verkehrs- und Wirtschaftsentwicklung<br />

angepasst werden müssen. Eventuelle neue Erkenntnisse aus den Projektplanungen werden ebenso<br />

berücksichtigt.<br />

Auf den nachfolgenden Planungsstufen werden die Planungen des BVWP projektspezifisch von den<br />

jeweiligen Vorhabenträgern vertieft. Hierbei werden unabhängig von der BVWP-Bewertung je nach<br />

Erfordernis Raumordnungsverfahren, Linien- bzw. Trassenbestimmungsverfahren und<br />

Planfeststellungsverfahren durchlaufen und die Projekte bis zum Baurecht geführt. Zeitpunkt und<br />

Reihenfolge der Projektumsetzungen hängen letztlich von Dringlichkeit, Planungsstand und den<br />

verfügbaren Finanzmitteln ab.<br />

Zur Realisierung des Ausbaus stellt das BMVI Fünfjahrespläne auf. Zuletzt wurde im März 2012 der<br />

verkehrsträgerübergreifend aufgestellte Investitionsrahmenplan (IRP) 2011 – 2015 für die<br />

Verkehrsinfrastruktur des Bundes bekanntgegeben. Er enthält den Investitionsbedarf für die Erhaltung<br />

bzw. den Ersatz der Bestandsnetze, für die Fortführung der bereits im Bau befindlichen Maßnahmen und<br />

für die Projekte mit weit fortgeschrittenem Planungsstand.<br />

Die Zusammenhänge der einzelnen Elemente der Bundesverkehrswegeplanung von der Projektidee bis<br />

zum realisierten Infrastrukturvorhaben stellt Abbildung 1 grafisch dar.<br />

Bundesverkehrswegeplan <strong>2030</strong> 6

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