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bvwp-2030-referentenentwurf

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zählt auch die Kapazitätssteigerung mittels neuer Leit- und Sicherungstechnik, beispielsweise durch die<br />

Verkürzung von Blocklängen im konventionellen Signalsystem oder die Einführung des „European Rail<br />

Traffic Management Systems“.<br />

Um die Nennleistung des Netzes aber auch in der konkreten Fahrplanerstellung und Trassenvergabe<br />

optimal ausnutzen zu können, hat die DB Netz AG das Projekt „Digitale Kapazitätssteigerung“ gestartet.<br />

Die optimierte Planung der Trassen soll unter Berücksichtigung eines Deutschland-Takts – eines<br />

integrierten Taktfahrplans für den Personenverkehr – auch die fahrplanabhängige Kapazität der Strecke<br />

steigern, also für einen höheren Nutzungsgrad der Infrastruktur sorgen. Durch eine automatisierte<br />

Vorabplanung von optimierten Systemtrassen für den Güterverkehr soll die fahrplanbedingt nutzbare,<br />

sogenannte Konstruktionskapazität der einzelnen Strecken gegenüber der herkömmlichen manuellen<br />

Trassenkonstruktion erhöht werden.<br />

Die Methoden der „Digitalen Kapazitätssteigerung“ sollen mittelfristig außerdem neue Möglichkeiten zur<br />

Detektion von Engpässen auf Strecken und in Knoten des Schienennetzes und zur gezielteren<br />

Dimensionierung der Infrastruktur in der Bundesverkehrswegeplanung schaffen. Der Nutzen konkreter<br />

Infrastrukturmaßnahmen könnte damit noch präziser prognostiziert und nachgewiesen werden.<br />

9.3 Nachhaltige, ökologische und sichere Mobilität<br />

Unter dem Aspekt der Lebensqualität bringt Mobilität nicht nur Vorteile mit sich. So gehen vom<br />

Verkehrslärm für vielen Menschen mitunter erhebliche Belastungen aus. Das BMVI engagiert sich für die<br />

Minderung der Lärmemissionen direkt an der Quelle – durch leisere Fahrzeuge und Fahrbahnen – und<br />

fördert gleichzeitig die Verbesserung des stationären Lärmschutzes. Bei Aus- und Neubauvorhaben sind<br />

die strengen Vorgaben für die Lärmvorsorge nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz einzuhalten. An<br />

bestehenden Strecken wird durch die freiwillige Lärmsanierung ein wesentlicher Beitrag zur<br />

Lärmminderung erbracht.<br />

Das BMVI setzt sich in internationalen Gremien konsequent für fundierte Testverfahren und<br />

anspruchsvolle Geräuschgrenzwerte für Fahrzeuge und Fahrzeugkomponenten ein. Hierdurch sollen die<br />

technischen Möglichkeiten zur Lärmminderung an der Quelle bestmöglich ausgeschöpft und die<br />

Entwicklung innovativer Techniken voran gebracht werden.<br />

Einen besonderen Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilität weit über den Lärmschutz hinaus können<br />

alternative Antriebe und Kraftstoffe leisten. Zur Umsetzung der Energiewende im Verkehrssektor hat die<br />

Bundesregierung im Jahr 2013 die Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie beschlossen. Diese soll<br />

weiterentwickelt werden. Zentrale Ziele der Strategie sind die Reduktion der CO 2-Emissionen und des<br />

Endenergieverbrauchs des Verkehrs. Dies erreichen wir u. a. indem wir die Antriebe mithilfe von<br />

regenerativ erzeugtem Strom oder Wasserstoff elektrifizieren.<br />

Die Elektromobilität ist eine Schlüsseltechnologie für die Gestaltung eines nachhaltigen<br />

Verkehrssystems. Sie kann entscheidend dazu beitragen, dass wir unabhängiger von fossilen Brennstoffen<br />

werden. Elektrofahrzeuge leisten zudem einen Beitrag für lebenswerte Städte und Gemeinden, da sie<br />

wesentlich leiser als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und lokal emissionsfrei fahren.<br />

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass Deutschland Leitmarkt und Leitanbieter für<br />

Elektromobilität wird. In den letzten Jahren wurden daher mehr als 2 Mrd. € an Forschungsmitteln für die<br />

Förderung der Elektromobilität mit Batterie bzw. Wasserstoff und Brennstoffzelle zur Verfügung gestellt.<br />

Damit wurden insbesondere regionale Pilotvorhaben zur Elektromobilität in „Modellregionen“ und<br />

„Schaufenstern“ initiiert und das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und<br />

Brennstoffzellentechnologie (NIP) aufgelegt.<br />

Zudem hat die Bundesregierung das Elektromobilitätsgesetz auf den Weg gebracht. Es regelt die<br />

Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen und ermöglicht deren privilegierte Behandlung durch die<br />

Bundesverkehrswegeplan <strong>2030</strong> 49

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