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bvwp-2030-referentenentwurf

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Das Kriterium der Flächeninanspruchnahme (2.5) wurde im ersten Schritt zwar projektbezogen ermittelt<br />

und dargestellt, anschließend jedoch nur auf Gesamtplanebene bewertet. Es diente in erster Linie dazu,<br />

die Erfüllung des Ziels der Bundesregierung, die Neuinanspruchnahme von Siedlungs- und Verkehrsfläche<br />

auf maximal 30 Hektar pro Tag zu begrenzen, für den Gesamtplan zu überprüfen.<br />

2.1<br />

2.2<br />

2.3<br />

2.4<br />

2.5<br />

Nicht-monetarisierte Umweltkriterien<br />

Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von<br />

Naturschutzvorrangflächen mit herausragender Bedeutung<br />

(Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiet, Nationalpark, Kernund<br />

Pflegezonen von Biosphärenreservaten,<br />

Naturschutzgroßprojekt des Bundes, UNESCO-Weltnaturerbe,<br />

Ramsar-Feuchtgebiete)<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten (Natura<br />

2000-Verträglichkeitseinschätzung)<br />

Inanspruchnahme von unzerschnittenen Kernräumen (UFR 250)<br />

der BfN-Lebensraumnetzwerke<br />

2.4.1 a) Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen (UFR<br />

1.000/1.500) der BfN-Lebensraumnetzwerke (Feucht-, Trockenund<br />

Waldlebensräume)<br />

2.4.1 b) Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen (UFR<br />

1.500) der BfN-Lebensraumnetzwerke (Großsäugerlebensräume)<br />

2.4.1 c) Zerschneidung national bedeutsamen<br />

Lebensraumachsen/-korridoren<br />

2.4.2 Wiedervernetzung von Lebensraumnetzwerken bei<br />

Ausbauprojekten<br />

Flächeninanspruchnahme gemäß Nachhaltigkeitsstrategie<br />

(versiegelte und nicht versiegelte Flächen)<br />

2.6 Durchfahrung von Überschwemmungsgebieten<br />

2.7 Durchfahrung von Wasserschutzgebieten<br />

2.8<br />

2.9<br />

Zerschneidung Unzerschnittener Verkehrsarmer Räume (UZVR<br />

>100 qkm nach BfN)<br />

Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Vorrangflächen des<br />

Kulturgüter- und Landschaftsschutzes (Naturparks,<br />

Landschaftsschutzgebiete, UNESCO-Weltkulturerbe,<br />

Biosphärenreservate - soweit nicht unter Kriterium 2.1 erfasst)<br />

Messgrößen<br />

Fläche in [ha]<br />

Anzahl der<br />

betroffenen<br />

Gebiete<br />

Fläche in [ha]<br />

Zerschneidungslänge<br />

in [km]<br />

Zerschneidungslänge<br />

in [km]<br />

Anzahl der<br />

Zerschneidungen<br />

Anzahl der Wiedervernetzungen<br />

Neubau<br />

(vollständige<br />

Prüfung)<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

Ausbau<br />

(reduzierte<br />

Prüfung)<br />

Fläche in [ha] X X<br />

Durchfahrungslänge<br />

in [km]<br />

Durchfahrungslänge<br />

in [km]<br />

Fläche in [ha]<br />

Fläche in [ha]<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

Tabelle 19: Übersicht zu den nicht-monetarisierten Umweltkriterien<br />

Umweltauswirkungen auf Projektebene<br />

Die quantifizierten Umweltauswirkungen der einzelnen Projekte wurden für die untersuchten<br />

Kriterien jeweils als „hoch“, „mittel“ oder „gering“ eingestuft und mit einem Punktesystem bewertet, in<br />

dem die Punkte negativ zu interpretieren sind. Wie Tabelle 20 zeigt, wurde den Kriterien 2.1 bis 2.4<br />

hierbei aufgrund ihrer besonderen Umweltrelevanz ein höheres Gewicht beigemessen als den Kriterien<br />

2.6 bis 2.9.<br />

Bundesverkehrswegeplan <strong>2030</strong> 63

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