bvwp-2030-referentenentwurf
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Das Kriterium der Flächeninanspruchnahme (2.5) wurde im ersten Schritt zwar projektbezogen ermittelt<br />
und dargestellt, anschließend jedoch nur auf Gesamtplanebene bewertet. Es diente in erster Linie dazu,<br />
die Erfüllung des Ziels der Bundesregierung, die Neuinanspruchnahme von Siedlungs- und Verkehrsfläche<br />
auf maximal 30 Hektar pro Tag zu begrenzen, für den Gesamtplan zu überprüfen.<br />
2.1<br />
2.2<br />
2.3<br />
2.4<br />
2.5<br />
Nicht-monetarisierte Umweltkriterien<br />
Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von<br />
Naturschutzvorrangflächen mit herausragender Bedeutung<br />
(Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiet, Nationalpark, Kernund<br />
Pflegezonen von Biosphärenreservaten,<br />
Naturschutzgroßprojekt des Bundes, UNESCO-Weltnaturerbe,<br />
Ramsar-Feuchtgebiete)<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten (Natura<br />
2000-Verträglichkeitseinschätzung)<br />
Inanspruchnahme von unzerschnittenen Kernräumen (UFR 250)<br />
der BfN-Lebensraumnetzwerke<br />
2.4.1 a) Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen (UFR<br />
1.000/1.500) der BfN-Lebensraumnetzwerke (Feucht-, Trockenund<br />
Waldlebensräume)<br />
2.4.1 b) Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen (UFR<br />
1.500) der BfN-Lebensraumnetzwerke (Großsäugerlebensräume)<br />
2.4.1 c) Zerschneidung national bedeutsamen<br />
Lebensraumachsen/-korridoren<br />
2.4.2 Wiedervernetzung von Lebensraumnetzwerken bei<br />
Ausbauprojekten<br />
Flächeninanspruchnahme gemäß Nachhaltigkeitsstrategie<br />
(versiegelte und nicht versiegelte Flächen)<br />
2.6 Durchfahrung von Überschwemmungsgebieten<br />
2.7 Durchfahrung von Wasserschutzgebieten<br />
2.8<br />
2.9<br />
Zerschneidung Unzerschnittener Verkehrsarmer Räume (UZVR<br />
>100 qkm nach BfN)<br />
Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Vorrangflächen des<br />
Kulturgüter- und Landschaftsschutzes (Naturparks,<br />
Landschaftsschutzgebiete, UNESCO-Weltkulturerbe,<br />
Biosphärenreservate - soweit nicht unter Kriterium 2.1 erfasst)<br />
Messgrößen<br />
Fläche in [ha]<br />
Anzahl der<br />
betroffenen<br />
Gebiete<br />
Fläche in [ha]<br />
Zerschneidungslänge<br />
in [km]<br />
Zerschneidungslänge<br />
in [km]<br />
Anzahl der<br />
Zerschneidungen<br />
Anzahl der Wiedervernetzungen<br />
Neubau<br />
(vollständige<br />
Prüfung)<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
Ausbau<br />
(reduzierte<br />
Prüfung)<br />
Fläche in [ha] X X<br />
Durchfahrungslänge<br />
in [km]<br />
Durchfahrungslänge<br />
in [km]<br />
Fläche in [ha]<br />
Fläche in [ha]<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
Tabelle 19: Übersicht zu den nicht-monetarisierten Umweltkriterien<br />
Umweltauswirkungen auf Projektebene<br />
Die quantifizierten Umweltauswirkungen der einzelnen Projekte wurden für die untersuchten<br />
Kriterien jeweils als „hoch“, „mittel“ oder „gering“ eingestuft und mit einem Punktesystem bewertet, in<br />
dem die Punkte negativ zu interpretieren sind. Wie Tabelle 20 zeigt, wurde den Kriterien 2.1 bis 2.4<br />
hierbei aufgrund ihrer besonderen Umweltrelevanz ein höheres Gewicht beigemessen als den Kriterien<br />
2.6 bis 2.9.<br />
Bundesverkehrswegeplan <strong>2030</strong> 63