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bvwp-2030-referentenentwurf

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Zunächst wurden die bis <strong>2030</strong> notwendigen Erhaltungs- bzw. Ersatzinvestitionen in die bestehenden<br />

Netze der Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße ermittelt und als unverzichtbare Ausgaben in<br />

das verfügbare Gesamtbudget eingestellt. Hierzu wurden Erhaltungsbedarfsprognosen erstellt bzw. für<br />

die Schiene auf Basis der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) fortgeschrieben. Eine<br />

maßnahmenscharfe Betrachtung der Erhaltungs- bzw. Ersatzinvestitionen im BVWP erfolgte nicht. Das<br />

wichtige Ziel, der Erhaltung bzw. dem Ersatz der Bestandsnetze Vorrang zu geben, wurde umgesetzt.<br />

Im zweiten Schritt war es notwendig, die Mittelaufteilung für Aus- und Neubaumaßnahmen auf die<br />

drei Verkehrsträger zu definieren. Dafür wurde untersucht, wie sich die Gesamtwirkungen des Plans,<br />

z. B. die Summe der CO 2-Emissionen, in Abhängigkeit der Mittelaufteilung verändern. Auf Basis dieser<br />

Analyse wurde die strategische Mittelverteilung des BVWP <strong>2030</strong> festgelegt und jedem Verkehrsträger ein<br />

verfügbares Finanzvolumen für den Aus- und Neubau zugewiesen.<br />

Im dritten Schritt erfolgte die Dringlichkeitseinstufung der einzelnen Projekte bei den einzelnen<br />

Verkehrsträgern. Zunächst wurden hierbei die einzelnen Projekte in Laufende bzw. Fest disponierte und<br />

Neue Vorhaben aufgeteilt. Alle Laufenden und fest disponierten Vorhaben werden so schnell wie möglich<br />

fertiggestellt.<br />

Für die neuen Vorhaben gibt es im BVWP <strong>2030</strong> die Dringlichkeitsstufen Vordringlicher Bedarf (VB) mit<br />

Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung (VB-E) sowie Weiterer Bedarf (WB) mit Weiterer<br />

Bedarf mit Planungsrecht (WB*). Es ist vorgesehen, die Vorhaben des VB/VB-E im Geltungszeitraum<br />

des BVWP bis zum Jahr <strong>2030</strong> umzusetzen bzw. zu beginnen. Für Vorhaben des WB werden hingegen<br />

voraussichtlich erst nach <strong>2030</strong> Investitionsmittel zur Verfügung stehen. Die Kriterien zur Einstufung in die<br />

Dringlichkeitskategorien werden im Folgenden erläutert.<br />

Vordringlicher Bedarf (VB) mit Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung (VB-E)<br />

Wichtigstes Kriterium für die Einstufung der Vorhaben in die Dringlichkeitskategorie VB/VB-E ist das<br />

Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Innerhalb dieser vordringlichen Projekte sind Vorhaben<br />

mit VB-E gekennzeichnet, die aus fachlicher Sicht eine besonders hohe verkehrliche Bedeutung haben<br />

und deshalb frühzeitig umgesetzt werden sollen. Voraussetzung dafür ist ein in der Regel hohes Nutzen-<br />

Kosten-Verhältnis und ein hoher Beitrag des Vorhabens zur Minderung bzw. Beseitigung von Engpässen.<br />

Projekte werden zudem nur dann in den VB-E eingestuft, wenn sie keine hohe Umweltbetroffenheit<br />

aufweisen bzw. wenn naturschutzfachliche Probleme bereits umfassend in Planfeststellungsverfahren<br />

abgearbeitet wurden. Dies soll dazu beitragen, dass die Vorhaben des VB-E zu einem möglichst frühen<br />

Zeitpunkt des Geltungszeitraums des BVWP <strong>2030</strong> begonnen bzw. umgesetzt werden können.<br />

Die Einstufung von Vorhaben in den VB erfolgte jedoch nicht ausschließlich auf Grundlage der<br />

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Vielmehr werden zahlreiche Vorhaben mit einem vergleichsweise<br />

geringen Nutzen-Kosten-Verhältnis aufgrund ihrer raumordnerischen und/oder städtebaulichen<br />

Bedeutung in den Vordringlichen Bedarf eingestuft. Berücksichtigt werden zudem Synergien zwischen<br />

Erhaltungs- bzw. Ersatz- und Ausbauplanung. Ausbauprojekte, die gleichzeitig zur Beseitigung eines<br />

akuten Erhaltungs- bzw. Ersatzbedarfs beitragen, sollen vorranging umgesetzt werden. Dies erfolgt wie<br />

bei den Kriterien Raumordnung und Städtebau durch die Höherstufung dieser Projekte in den VB, wenn<br />

sie aufgrund ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) eigentlich in den WB einzuordnen wären.<br />

Weiterer Bedarf (WB/WB*)<br />

In die Dringlichkeitskategorie WB/WB* werden Vorhaben eingestuft, denen ein grundsätzlicher<br />

verkehrlicher Bedarf zugeschrieben wird, deren Investitionsvolumen jedoch den voraussichtlich bis <strong>2030</strong><br />

zur Verfügung stehenden Finanzrahmen überschreitet. Beim Verkehrsträger Straße sind innerhalb des<br />

Bundesverkehrswegeplan <strong>2030</strong> 11

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