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bvwp-2030-referentenentwurf

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Notwendige Investitionen in das Bestandsnetz<br />

Zur Erhaltung des Eisenbahnnetzes des Bundes ist für den Zeitraum von 2016 bis <strong>2030</strong> ein Bedarf von<br />

insgesamt 60,5 Mrd. € an Bundesmitteln ermittelt worden. Die Berechnung basiert auf einer<br />

Fortschreibung der LuFV II, die bis 2019 gilt, und einer Abschätzung der Ersatzanteile der im BVWP <strong>2030</strong><br />

geplanten Aus- und Neubaumaßnahmen.<br />

Die LuFV II sieht bis 2019 Ersatzinvestitionen in die bestehenden Schienenwege in Höhe von<br />

durchschnittlich 4,0 Mrd. € pro Jahr vor, wie Tabelle 4 illustriert. Darin enthalten sind im Mittel rd. 3,3<br />

Mrd. € aus dem Bundeshaushalt sowie ab dem Jahr 2016 alle Gewinne der EIU, die in Form von<br />

Dividenden an den Bund abgeführt werden. Diese stellt der Bund künftig vollständig für Investitionen in<br />

die Schienenwege bereit. Zudem wurde berücksichtigt, dass Investitionen in Ausbauvorhaben, dort wo sie<br />

das bestehende Netz berühren, Bestandsnetzinvestitionen ersetzen. Zusätzlich leisten die EIU jährlich<br />

einen vertraglich festgelegten Eigenbeitrag von insgesamt 100 Mio. € für die Ersatzinvestitionen. Damit<br />

folgen wir dem Grundsatz: Schiene finanziert Schiene.<br />

2015 2016 2017 2018 2019<br />

Durchschnitt<br />

(gerundet)<br />

Infrastrukturbeitrag des Bundes<br />

(Veranschlagung im Bundeshaushalt)<br />

3.350 3.153 3.075 3.500 3.500 3.316<br />

Geplante Dividendenausschüttungen der<br />

Deutsche Bahn AG für Ersatzinvestitionen<br />

0 500 600 450 650 440<br />

Bestandsnetzrelevante Investitionen in<br />

Ausbauvorhaben des Bedarfsplans<br />

289 114 170 62 85 144<br />

Eigenmittel der EIU 100 100 100 100 100 100<br />

Summe Ersatzbedarf / Bedarfsdeckung 3.739 3.867 3.945 4.112 4.335 4.000<br />

Tabelle 4: Ersatzinvestitionen in das Schienennetz gemäß LuFV II, Angaben in Mio. €<br />

Die Deutsche Bahn AG stellt zudem jährlich durchschnittlich mindestens 1,6 Mrd. € aus Eigenmitteln für<br />

die Instandhaltung des bestehenden Netzes zur Verfügung. Damit stehen bis 2019 insgesamt mindestens<br />

28 Mrd. € für Ersatzinvestitionen und Instandhaltung der bestehenden Schieneninfrastruktur bereit. Dem<br />

gegenüber standen rd. 23 Mrd. € im ebenfalls fünf Jahre langen Geltungszeitraum der LuFV I. Dies<br />

entspricht einer Steigerung der Investitions- und Instandhaltungsmittel in das Bestandsnetz um mehr als<br />

20 %.<br />

Für die Zeit nach 2019 werden im Rahmen der BVWP-Planungen zunächst die Werte der aktuellen LuFV II<br />

fortgeschrieben. Für die Investitionsmittel des BVWP <strong>2030</strong> sind dabei nur die Ersatzinvestitionen des<br />

Bundes relevant. Das Gesamtvolumen der Bundesmittel für Ersatzaufwendungen im<br />

Bundeseisenbahnnetz im Zeitraum 2016 bis <strong>2030</strong> beträgt 58,4 Mrd. €. Dieses setzt sich einerseits aus<br />

den reinen Ersatzaufwendungen und andererseits aus den bestandsnetzrelevanten Ersatzanteilen der<br />

Ausbauvorhaben des BVWP <strong>2030</strong> zusammen.<br />

Für die reinen Ersatzausgaben des BVWP im Zeitraum von 2016 bis 2019 wurden die Angaben der LuFV II<br />

übernommen (Infrastrukturbeitrag des Bundes) und danach mit 3,5 Mrd. € pro Jahr bis <strong>2030</strong><br />

fortgeschrieben. Zusätzlich wurden bestandsnetzrelevante Anteile der Ausgaben für das Europäische<br />

Eisenbahnverkehrsleitsystem ERTMS mit berücksichtigt. Das Volumen der reinen Ersatzaufwendungen<br />

aus Bundesmitteln beläuft sich im Zeitraum 2016 bis <strong>2030</strong> damit auf 52,4 Mrd. €.<br />

Die bestandsnetzrelevanten Ersatzanteile der Ausbauvorhaben wurden für den Zeitraum 2016 bis <strong>2030</strong><br />

projektspezifisch anhand der für den Vordringlichen Bedarf vorgesehenen Vorhaben des BVWP <strong>2030</strong><br />

bestimmt. Im Zeitraum 2016 bis <strong>2030</strong> belaufen sich diese Ausgaben vsl. auf ca. 6 Mrd. €. Die spezifischen<br />

Bundesverkehrswegeplan <strong>2030</strong> 29

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