bvwp-2030-referentenentwurf
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Notwendige Investitionen in das Bestandsnetz<br />
Zur Erhaltung des Eisenbahnnetzes des Bundes ist für den Zeitraum von 2016 bis <strong>2030</strong> ein Bedarf von<br />
insgesamt 60,5 Mrd. € an Bundesmitteln ermittelt worden. Die Berechnung basiert auf einer<br />
Fortschreibung der LuFV II, die bis 2019 gilt, und einer Abschätzung der Ersatzanteile der im BVWP <strong>2030</strong><br />
geplanten Aus- und Neubaumaßnahmen.<br />
Die LuFV II sieht bis 2019 Ersatzinvestitionen in die bestehenden Schienenwege in Höhe von<br />
durchschnittlich 4,0 Mrd. € pro Jahr vor, wie Tabelle 4 illustriert. Darin enthalten sind im Mittel rd. 3,3<br />
Mrd. € aus dem Bundeshaushalt sowie ab dem Jahr 2016 alle Gewinne der EIU, die in Form von<br />
Dividenden an den Bund abgeführt werden. Diese stellt der Bund künftig vollständig für Investitionen in<br />
die Schienenwege bereit. Zudem wurde berücksichtigt, dass Investitionen in Ausbauvorhaben, dort wo sie<br />
das bestehende Netz berühren, Bestandsnetzinvestitionen ersetzen. Zusätzlich leisten die EIU jährlich<br />
einen vertraglich festgelegten Eigenbeitrag von insgesamt 100 Mio. € für die Ersatzinvestitionen. Damit<br />
folgen wir dem Grundsatz: Schiene finanziert Schiene.<br />
2015 2016 2017 2018 2019<br />
Durchschnitt<br />
(gerundet)<br />
Infrastrukturbeitrag des Bundes<br />
(Veranschlagung im Bundeshaushalt)<br />
3.350 3.153 3.075 3.500 3.500 3.316<br />
Geplante Dividendenausschüttungen der<br />
Deutsche Bahn AG für Ersatzinvestitionen<br />
0 500 600 450 650 440<br />
Bestandsnetzrelevante Investitionen in<br />
Ausbauvorhaben des Bedarfsplans<br />
289 114 170 62 85 144<br />
Eigenmittel der EIU 100 100 100 100 100 100<br />
Summe Ersatzbedarf / Bedarfsdeckung 3.739 3.867 3.945 4.112 4.335 4.000<br />
Tabelle 4: Ersatzinvestitionen in das Schienennetz gemäß LuFV II, Angaben in Mio. €<br />
Die Deutsche Bahn AG stellt zudem jährlich durchschnittlich mindestens 1,6 Mrd. € aus Eigenmitteln für<br />
die Instandhaltung des bestehenden Netzes zur Verfügung. Damit stehen bis 2019 insgesamt mindestens<br />
28 Mrd. € für Ersatzinvestitionen und Instandhaltung der bestehenden Schieneninfrastruktur bereit. Dem<br />
gegenüber standen rd. 23 Mrd. € im ebenfalls fünf Jahre langen Geltungszeitraum der LuFV I. Dies<br />
entspricht einer Steigerung der Investitions- und Instandhaltungsmittel in das Bestandsnetz um mehr als<br />
20 %.<br />
Für die Zeit nach 2019 werden im Rahmen der BVWP-Planungen zunächst die Werte der aktuellen LuFV II<br />
fortgeschrieben. Für die Investitionsmittel des BVWP <strong>2030</strong> sind dabei nur die Ersatzinvestitionen des<br />
Bundes relevant. Das Gesamtvolumen der Bundesmittel für Ersatzaufwendungen im<br />
Bundeseisenbahnnetz im Zeitraum 2016 bis <strong>2030</strong> beträgt 58,4 Mrd. €. Dieses setzt sich einerseits aus<br />
den reinen Ersatzaufwendungen und andererseits aus den bestandsnetzrelevanten Ersatzanteilen der<br />
Ausbauvorhaben des BVWP <strong>2030</strong> zusammen.<br />
Für die reinen Ersatzausgaben des BVWP im Zeitraum von 2016 bis 2019 wurden die Angaben der LuFV II<br />
übernommen (Infrastrukturbeitrag des Bundes) und danach mit 3,5 Mrd. € pro Jahr bis <strong>2030</strong><br />
fortgeschrieben. Zusätzlich wurden bestandsnetzrelevante Anteile der Ausgaben für das Europäische<br />
Eisenbahnverkehrsleitsystem ERTMS mit berücksichtigt. Das Volumen der reinen Ersatzaufwendungen<br />
aus Bundesmitteln beläuft sich im Zeitraum 2016 bis <strong>2030</strong> damit auf 52,4 Mrd. €.<br />
Die bestandsnetzrelevanten Ersatzanteile der Ausbauvorhaben wurden für den Zeitraum 2016 bis <strong>2030</strong><br />
projektspezifisch anhand der für den Vordringlichen Bedarf vorgesehenen Vorhaben des BVWP <strong>2030</strong><br />
bestimmt. Im Zeitraum 2016 bis <strong>2030</strong> belaufen sich diese Ausgaben vsl. auf ca. 6 Mrd. €. Die spezifischen<br />
Bundesverkehrswegeplan <strong>2030</strong> 29