bvwp-2030-referentenentwurf
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Abbildung 2: Gesamtprozess des BVWP <strong>2030</strong><br />
Laufende und fest disponierte Vorhaben zügig umsetzen<br />
Viele der noch nicht realisierten Projekte des BVWP 2003 sind zur Lösung der verkehrlichen Probleme im<br />
Netz weiterhin erforderlich. Einige Vorhaben sind angesichts geänderter Rahmenbedingungen jedoch<br />
weiterzuentwickeln bzw. sogar infrage zu stellen. Im BVWP <strong>2030</strong> wurden daher die noch nicht realisierten<br />
Projekte des BVWP 2003 nach aktualisierter Methodik erneut bewertet. Hiervon ausgenommen wurden nur<br />
die Vorhaben, die als bereits „laufend“ gelten. Dazu zählen Maßnahmen, die bereits im Bau sind bzw. in<br />
Kürze begonnen werden oder für die im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) ein<br />
Konzessionsvertrag besteht bzw. in Kürze bestehen wird.<br />
Es wurden also auch solche Projekte noch einmal bewertet, die schon sehr weit geplant, teilweise sogar<br />
schon planfestgestellt sind. Dies war Grundvoraussetzung für eine ergebnisoffene und bedarfsorientierte<br />
Priorisierung. Jede Projektidee musste grundsätzlich unabhängig vom Anmelder oder dem Planungsstand<br />
beweisen, dass sie zur Lösung der drängenden Probleme der Verkehrssysteme beitragen kann.<br />
Infrastrukturvorhaben bestehen darüber hinaus häufig aus mehreren Teilabschnitten, die oftmals nicht alle<br />
zeitgleich realisiert werden. Mitunter stiften einzelne Teilstrecken jedoch bereits vor der vollständigen<br />
Realisierung eines Gesamtvorhabens einen Nutzen für die Verkehrsteilnehmer. In solchen Fällen wurde nach<br />
einer Einzelfallprüfung entschieden, ob noch nicht begonnene Abschnitte konkreter Projekte erneut in die<br />
Bewertung des BVWP einzubeziehen waren.<br />
3.4 Nationales Prioritätenkonzept für bedarfsgerechte Bundesverkehrswege<br />
Die im BVWP untersuchten Projekte konkurrieren nicht nur untereinander, sondern auch mit Vorhaben<br />
aus anderen öffentlichen Sektoren um knappe Finanzmittel. Zahlreiche wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben<br />
können daher voraussichtlich nicht bis zum Jahr <strong>2030</strong>, dem Planungshorizont des BVWP <strong>2030</strong> realisiert<br />
bzw. zumindest begonnen werden. Es gilt daher, die bewerteten Vorhaben auf Basis fachlich fundierter,<br />
klarer und nachvollziehbarer Kriterien in verschiedene Dringlichkeitskategorien einzuordnen.<br />
Das vom BMVI erarbeitete nationale Prioritätenkonzept garantiert, dass ein Großteil der für Aus- und<br />
Neubau verfügbaren Finanzmittel in großräumig bedeutsame Projekte fließt. Künftig werden<br />
verkehrsträgerübergreifend mindestens 80 % der Mittel für Aus- und Neubau für großräumig<br />
bedeutsame Projekte bereitstehen.<br />
Bundesverkehrswegeplan <strong>2030</strong> 9