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bvwp-2030-referentenentwurf

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Abbildung 2: Gesamtprozess des BVWP <strong>2030</strong><br />

Laufende und fest disponierte Vorhaben zügig umsetzen<br />

Viele der noch nicht realisierten Projekte des BVWP 2003 sind zur Lösung der verkehrlichen Probleme im<br />

Netz weiterhin erforderlich. Einige Vorhaben sind angesichts geänderter Rahmenbedingungen jedoch<br />

weiterzuentwickeln bzw. sogar infrage zu stellen. Im BVWP <strong>2030</strong> wurden daher die noch nicht realisierten<br />

Projekte des BVWP 2003 nach aktualisierter Methodik erneut bewertet. Hiervon ausgenommen wurden nur<br />

die Vorhaben, die als bereits „laufend“ gelten. Dazu zählen Maßnahmen, die bereits im Bau sind bzw. in<br />

Kürze begonnen werden oder für die im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) ein<br />

Konzessionsvertrag besteht bzw. in Kürze bestehen wird.<br />

Es wurden also auch solche Projekte noch einmal bewertet, die schon sehr weit geplant, teilweise sogar<br />

schon planfestgestellt sind. Dies war Grundvoraussetzung für eine ergebnisoffene und bedarfsorientierte<br />

Priorisierung. Jede Projektidee musste grundsätzlich unabhängig vom Anmelder oder dem Planungsstand<br />

beweisen, dass sie zur Lösung der drängenden Probleme der Verkehrssysteme beitragen kann.<br />

Infrastrukturvorhaben bestehen darüber hinaus häufig aus mehreren Teilabschnitten, die oftmals nicht alle<br />

zeitgleich realisiert werden. Mitunter stiften einzelne Teilstrecken jedoch bereits vor der vollständigen<br />

Realisierung eines Gesamtvorhabens einen Nutzen für die Verkehrsteilnehmer. In solchen Fällen wurde nach<br />

einer Einzelfallprüfung entschieden, ob noch nicht begonnene Abschnitte konkreter Projekte erneut in die<br />

Bewertung des BVWP einzubeziehen waren.<br />

3.4 Nationales Prioritätenkonzept für bedarfsgerechte Bundesverkehrswege<br />

Die im BVWP untersuchten Projekte konkurrieren nicht nur untereinander, sondern auch mit Vorhaben<br />

aus anderen öffentlichen Sektoren um knappe Finanzmittel. Zahlreiche wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben<br />

können daher voraussichtlich nicht bis zum Jahr <strong>2030</strong>, dem Planungshorizont des BVWP <strong>2030</strong> realisiert<br />

bzw. zumindest begonnen werden. Es gilt daher, die bewerteten Vorhaben auf Basis fachlich fundierter,<br />

klarer und nachvollziehbarer Kriterien in verschiedene Dringlichkeitskategorien einzuordnen.<br />

Das vom BMVI erarbeitete nationale Prioritätenkonzept garantiert, dass ein Großteil der für Aus- und<br />

Neubau verfügbaren Finanzmittel in großräumig bedeutsame Projekte fließt. Künftig werden<br />

verkehrsträgerübergreifend mindestens 80 % der Mittel für Aus- und Neubau für großräumig<br />

bedeutsame Projekte bereitstehen.<br />

Bundesverkehrswegeplan <strong>2030</strong> 9

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