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bvwp-2030-referentenentwurf

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Weiteren Bedarfs Vorhaben mit Planungsrecht als WB*-Projekte gekennzeichnet. Die<br />

Auftragsverwaltungen der Länder können die Projektplanung für Maßnahmen des WB* aufnehmen. Die<br />

Kriterien zur Einstufung in den WB unterscheiden sich zwischen den Verkehrsträgern und sind im<br />

Kapitel 7 näher beschrieben.<br />

Neben den dargelegten Priorisierungskriterien gab es bei den einzelnen Verkehrsträgern weitere<br />

Begründungen für die Einstufung von Vorhaben im BVWP <strong>2030</strong>. Diese sind in den Abschnitten 7.2<br />

(Straße), 7.3 (Schiene) und 7.4 (Wasserstraße) erläutert.<br />

Bundesverkehrswegeplan <strong>2030</strong> 12

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