Jahresbericht 2015_final_2_web
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Vergesslichkeit nahezu vollständig ausgeschlossen werden.<br />
Die Kontaktaufnahme zum Bürgerbeauftragten ist nahezu<br />
barrierefrei (vgl. Frage 2), allerdings nur für diejenigen, die<br />
von dem Unterstützungsangebot wissen.<br />
Auch wenn die Fallzahlen steigen, ist es dennoch so, dass<br />
viele Menschen das Angebot des Bürgerbeauftragten<br />
nicht kennen. Die derzeitige Öffentlichkeitsarbeit stellt zumindest<br />
sicher, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger<br />
die Information über Sprechtage in Printmedien, Hörfunk<br />
und Online erhalten (vgl. Frage 9). Insgesamt muss aber<br />
festgestellt werden, dass hier noch große Herausforderungen<br />
bestehen, deren personelle Untersetzung im aktuellen<br />
Landeshaushalt nicht berücksichtigt ist.<br />
Die Information über das Hilfsangebot ist auch deshalb so<br />
wichtig, weil 42,2 Prozent der Befragten im Bürgerbeauftragten<br />
die einzige Hilfe erkannten (vgl. Frage 10).<br />
Die verbindende Betrachtung der Antworten auf die Fragen<br />
9 und 11 legt nahe, dass (neben der Öffentlichkeitsarbeit)<br />
die Informationsweitergabe über die Arbeit des<br />
Bürgerbeauftragten durch persönliche Gespräche und<br />
Austausch im jeweiligen unmittelbaren sozialen Umfeld erfolgt.<br />
Für die erfolgreiche Arbeit des Bürgerbeauftragten ist es<br />
essentiell, dass er die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger<br />
tatsächlich versteht. Im Gegenzug müssen sie das Ergebnis<br />
verstehen und nachvollziehen können. Die Antworten auf<br />
die Fragen 3 und 6 stellen hier ein sehr positives und erfreuliches<br />
Zeugnis aus.<br />
Ebenso positiv kann das Ergebnis der Fragen 4 und 7 gewertet<br />
werden. Es sei daran erinnert: Zum Bürgerbeauftragten<br />
kommen Menschen, die meist eine längere Konfliktgeschichte<br />
mit Behörden hinter sich haben. Außerdem<br />
besteht die Aufgabe des Bürgerbeauftragten auch darin,<br />
Behördenentscheidungen nach einer sachlichen und<br />
rechtlichen Prüfung dem Bürger gegenüber zu erklären. Er<br />
vermittelt dabei auch, dass eine Entscheidung – auch<br />
wenn sie nicht den Erwartungen des Bürgers entspricht –<br />
so richtig getroffen worden ist. Insofern schützt der Bürgerbeauftragte<br />
auch die Verwaltung vor ungerechtfertigten<br />
und falschen Erwartungen.<br />
Vor diesem Hintergrund spricht es für die Qualität der geleisteten<br />
Arbeit, wenn 53,9 Prozent der Befragten die Arbeit<br />
des Bürgerbeauftragten positiv bewerten (vgl. Frage<br />
7), obwohl er nur bei 39,2 Prozent der Fälle „sehr gut“ bzw.<br />
„gut“ helfen konnte (vgl. Frage 4). Dieses Ergebnis zeigt,<br />
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