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Jahresbericht 2015_final_2_web

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Vergesslichkeit nahezu vollständig ausgeschlossen werden.<br />

Die Kontaktaufnahme zum Bürgerbeauftragten ist nahezu<br />

barrierefrei (vgl. Frage 2), allerdings nur für diejenigen, die<br />

von dem Unterstützungsangebot wissen.<br />

Auch wenn die Fallzahlen steigen, ist es dennoch so, dass<br />

viele Menschen das Angebot des Bürgerbeauftragten<br />

nicht kennen. Die derzeitige Öffentlichkeitsarbeit stellt zumindest<br />

sicher, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger<br />

die Information über Sprechtage in Printmedien, Hörfunk<br />

und Online erhalten (vgl. Frage 9). Insgesamt muss aber<br />

festgestellt werden, dass hier noch große Herausforderungen<br />

bestehen, deren personelle Untersetzung im aktuellen<br />

Landeshaushalt nicht berücksichtigt ist.<br />

Die Information über das Hilfsangebot ist auch deshalb so<br />

wichtig, weil 42,2 Prozent der Befragten im Bürgerbeauftragten<br />

die einzige Hilfe erkannten (vgl. Frage 10).<br />

Die verbindende Betrachtung der Antworten auf die Fragen<br />

9 und 11 legt nahe, dass (neben der Öffentlichkeitsarbeit)<br />

die Informationsweitergabe über die Arbeit des<br />

Bürgerbeauftragten durch persönliche Gespräche und<br />

Austausch im jeweiligen unmittelbaren sozialen Umfeld erfolgt.<br />

Für die erfolgreiche Arbeit des Bürgerbeauftragten ist es<br />

essentiell, dass er die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger<br />

tatsächlich versteht. Im Gegenzug müssen sie das Ergebnis<br />

verstehen und nachvollziehen können. Die Antworten auf<br />

die Fragen 3 und 6 stellen hier ein sehr positives und erfreuliches<br />

Zeugnis aus.<br />

Ebenso positiv kann das Ergebnis der Fragen 4 und 7 gewertet<br />

werden. Es sei daran erinnert: Zum Bürgerbeauftragten<br />

kommen Menschen, die meist eine längere Konfliktgeschichte<br />

mit Behörden hinter sich haben. Außerdem<br />

besteht die Aufgabe des Bürgerbeauftragten auch darin,<br />

Behördenentscheidungen nach einer sachlichen und<br />

rechtlichen Prüfung dem Bürger gegenüber zu erklären. Er<br />

vermittelt dabei auch, dass eine Entscheidung – auch<br />

wenn sie nicht den Erwartungen des Bürgers entspricht –<br />

so richtig getroffen worden ist. Insofern schützt der Bürgerbeauftragte<br />

auch die Verwaltung vor ungerechtfertigten<br />

und falschen Erwartungen.<br />

Vor diesem Hintergrund spricht es für die Qualität der geleisteten<br />

Arbeit, wenn 53,9 Prozent der Befragten die Arbeit<br />

des Bürgerbeauftragten positiv bewerten (vgl. Frage<br />

7), obwohl er nur bei 39,2 Prozent der Fälle „sehr gut“ bzw.<br />

„gut“ helfen konnte (vgl. Frage 4). Dieses Ergebnis zeigt,<br />

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