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Jahresbericht 2015_final_2_web

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Die junge Finnin schilderte dem Bürgerbeauftragten, sie sei<br />

über das Verhalten der ZAB in Bonn, aber auch über die<br />

Passivität und Schuldabweisung der Behörde in Weimar<br />

sehr verwundert, überrascht und auch enttäuscht. In diesem<br />

Zusammenhang bezog sie sich auf ein Telefonat,<br />

welches ihr Lebenspartner bereits im Mai 2013 mit einer<br />

Mitarbeiterin in der ZAB gehabt habe, weil er haben wissen<br />

wollen, wo das Problem liegt. Dabei sei auf Personalnot<br />

bei der ZAB verwiesen, aber auch gesagt worden,<br />

dass es nicht die ZAB selbst sei, die über die Anerkennung<br />

entscheide. Sie gebe nur Empfehlungen, grundsätzlich<br />

entscheide die Behörde (= TLVwA) in ihrer Zuständigkeit<br />

und müsse nicht auf die ZAB-Stellungnahme warten. Dies<br />

habe sie so auch in einer Verlautbarung des Sekretariates<br />

der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in<br />

der Bundesrepublik Deutschland zur Anerkennung ausländischer<br />

Bildungsabschlüsse gelesen.<br />

Die Bürgerin erinnerte daran, dass seit ihrer Antragstellung<br />

nunmehr über zwei Jahre vergangen seien, und machte<br />

ihrem – nachvollziehbaren – Unmut Luft: „… und die deutsche<br />

Verwaltung hat es bisher nicht geschafft, eine Entscheidung<br />

zu treffen, das ist wirklich ein unglaublicher Zeitraum<br />

für eine so kleine Sache. (…) In zwei Jahren lernt ein<br />

kleiner Mensch laufen und reden - das sind richtig große<br />

und wichtige Dinge. Nur die großen Menschen schaffen<br />

es nicht, einfache Entscheidungen zu treffen.“<br />

Mit der direkten Widergabe dieser sehr eindrücklichprägnanten<br />

und authentischen Zuspitzung des Anliegens<br />

setzte sich der Bürgerbeauftragte sofort mit der zuständigen<br />

Ministerin persönlich in Verbindung und mahnte dringend<br />

einen umgehenden Sachfortschritt an. Doch auch<br />

das Fachministerium (TMASGFF) vermochte diesen – zumindest<br />

zunächst - nicht zu bewerkstelligen. Ein weiteres<br />

knappes halbes Jahr schleppte sich der Kommunikationsprozess<br />

zäh dahin und der Bürgerbeauftragte musste immer<br />

wieder an Stellungnahmen erinnern und die Erledigung<br />

vorantreiben. Im Ergebnis wurde die Bürgerin zu einem<br />

Gespräch ins Landesverwaltungsamt eingeladen.<br />

Hierbei wurde ihr die für die Anerkennung ihres Abschlusses<br />

noch nötige Ausgleichsmaßnahme in einer Schule angeboten<br />

und angekündigt, dass bei deren erfolgreichem<br />

Abschluss die staatliche Anerkennung als Erzieherin für den<br />

Teilbereich Hort sofort erteilt werde.<br />

Der zweite an den Bürgerbeauftragten herangetragene<br />

Sachverhalt betraf das Bestreben einer Ägypterin, ihren<br />

an der Universität Kairo erworbenen Bachelor-Abschluss in<br />

Pharmazie anerkannt und in Thüringen die Approbation<br />

als Apothekerin erteilt zu bekommen. Die Bürgerin hatte<br />

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