Jahresbericht 2015_final_2_web
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Die junge Finnin schilderte dem Bürgerbeauftragten, sie sei<br />
über das Verhalten der ZAB in Bonn, aber auch über die<br />
Passivität und Schuldabweisung der Behörde in Weimar<br />
sehr verwundert, überrascht und auch enttäuscht. In diesem<br />
Zusammenhang bezog sie sich auf ein Telefonat,<br />
welches ihr Lebenspartner bereits im Mai 2013 mit einer<br />
Mitarbeiterin in der ZAB gehabt habe, weil er haben wissen<br />
wollen, wo das Problem liegt. Dabei sei auf Personalnot<br />
bei der ZAB verwiesen, aber auch gesagt worden,<br />
dass es nicht die ZAB selbst sei, die über die Anerkennung<br />
entscheide. Sie gebe nur Empfehlungen, grundsätzlich<br />
entscheide die Behörde (= TLVwA) in ihrer Zuständigkeit<br />
und müsse nicht auf die ZAB-Stellungnahme warten. Dies<br />
habe sie so auch in einer Verlautbarung des Sekretariates<br />
der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in<br />
der Bundesrepublik Deutschland zur Anerkennung ausländischer<br />
Bildungsabschlüsse gelesen.<br />
Die Bürgerin erinnerte daran, dass seit ihrer Antragstellung<br />
nunmehr über zwei Jahre vergangen seien, und machte<br />
ihrem – nachvollziehbaren – Unmut Luft: „… und die deutsche<br />
Verwaltung hat es bisher nicht geschafft, eine Entscheidung<br />
zu treffen, das ist wirklich ein unglaublicher Zeitraum<br />
für eine so kleine Sache. (…) In zwei Jahren lernt ein<br />
kleiner Mensch laufen und reden - das sind richtig große<br />
und wichtige Dinge. Nur die großen Menschen schaffen<br />
es nicht, einfache Entscheidungen zu treffen.“<br />
Mit der direkten Widergabe dieser sehr eindrücklichprägnanten<br />
und authentischen Zuspitzung des Anliegens<br />
setzte sich der Bürgerbeauftragte sofort mit der zuständigen<br />
Ministerin persönlich in Verbindung und mahnte dringend<br />
einen umgehenden Sachfortschritt an. Doch auch<br />
das Fachministerium (TMASGFF) vermochte diesen – zumindest<br />
zunächst - nicht zu bewerkstelligen. Ein weiteres<br />
knappes halbes Jahr schleppte sich der Kommunikationsprozess<br />
zäh dahin und der Bürgerbeauftragte musste immer<br />
wieder an Stellungnahmen erinnern und die Erledigung<br />
vorantreiben. Im Ergebnis wurde die Bürgerin zu einem<br />
Gespräch ins Landesverwaltungsamt eingeladen.<br />
Hierbei wurde ihr die für die Anerkennung ihres Abschlusses<br />
noch nötige Ausgleichsmaßnahme in einer Schule angeboten<br />
und angekündigt, dass bei deren erfolgreichem<br />
Abschluss die staatliche Anerkennung als Erzieherin für den<br />
Teilbereich Hort sofort erteilt werde.<br />
Der zweite an den Bürgerbeauftragten herangetragene<br />
Sachverhalt betraf das Bestreben einer Ägypterin, ihren<br />
an der Universität Kairo erworbenen Bachelor-Abschluss in<br />
Pharmazie anerkannt und in Thüringen die Approbation<br />
als Apothekerin erteilt zu bekommen. Die Bürgerin hatte<br />
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