Jahresbericht 2015_final_2_web
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nachzuweisen, und zwar durch die Verwendung ganz<br />
bestimmter, in einem Katalog verschiedener Nutzungsarten<br />
vorgegebener Begriffe. Die im Kataster nachgewiesene<br />
tatsächliche Nutzung dient hauptsächlich statistischen<br />
und steuerlichen Zwecken. Das Grundbuch hingegen ist<br />
ein beim Amtsgericht geführtes, öffentliches Register, in<br />
dem die Wirtschafts- und Rechts- (vor allem: Eigentums)verhältnisse<br />
an Grundstücken dargelegt und festgehalten<br />
werden. Im Grundbuch erscheint zwar auch die<br />
Nutzungsart eines Grundstückes, jedoch nur in gekürzter<br />
Form unter der Rubrik ‚Wirtschaftsart‘.<br />
Offenbar führte im vorliegenden Fall eine unterschiedliche<br />
(inhaltlich aber korrekte!) Begriffsverwendung zu Irritationen,<br />
die der Bürgerbeauftragte letztlich mit Hilfe einer ausführlichen<br />
Zuarbeit des Thüringer Landesamtes für Vermessung<br />
und Geoinformation (TLVermGeo) aufklären konnte:<br />
Das betreffende Grundstück war seit Mitte der 1960er Jahre<br />
als Mülldeponie genutzt, dann aber Mitte der 1990er<br />
Jahre umfassend renaturiert worden; die Deponie war<br />
außer Betrieb und die Grundstücksoberfläche schon mit<br />
einer dünnen Grasschicht überzogen.<br />
Entsprechend des für das Liegenschaftskataster geltenden<br />
Nutzungsarten-Kataloges (= Bestandteil der Thüringer<br />
Verwaltungsvorschrift für das Liegenschaftskataster -<br />
ThürVV-Lika vom 07.08.2014 (Thüringer Staatsanzeiger Nr.<br />
34/2014 S. 1066) war für das Grundstück vom TLVermGeo<br />
nach entsprechender Inaugenscheinnahme zunächst die<br />
Nutzungsart „Grünland" eingetragen worden. Auf Grund<br />
eines schon im Vorfeld abgelaufenen Widerspruchsverfahrens<br />
war dieser Eintrag dann in „Deponie oberirdisch" geändert<br />
worden.<br />
Da aber nach § 6 Abs. 3a Grundbuchverfügung im Bestandsverzeichnis<br />
der Grundbücher „nur“ die übergeordnete<br />
Wirtschaftsart der Grundstücke geführt wird, war dort<br />
„Betriebsfläche" eingetragen worden. Die gegenwärtig<br />
verwendeten und im Grundbuch einzutragenden Wirtschaftsarten<br />
sind auf Basis des Thüringer Nutzungsartenverzeichnisses<br />
definiert und festgelegt als: Gebäude- und<br />
Freifläche, Betriebsfläche, Erholungsfläche, Verkehrsfläche,<br />
Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Wasserfläche,<br />
Historische Anlage, Friedhof, Unland. Übereinstimmende<br />
Bezeichnungen der ‚tatsächlichen Nutzung‘ (Liegenschaftskataster)<br />
und der ‚Wirtschaftsart‘ (Grundbuch), wie<br />
vom Bürger gewünscht, können aufgrund der Vielzahl<br />
verschiedener Nutzungsarten im Vergleich zu den eben<br />
genannten übergeordneten Wirtschaftsarten folglich nicht<br />
erreicht werden. Das TLVermGeo führte in seiner Stellungnahme<br />
weiter aus, dass die Nutzungsart „Deponie oberirdisch"<br />
(= Fläche der Entsorgung von festen Abfallstoffen)<br />
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