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Jahresbericht 2015_final_2_web

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nachzuweisen, und zwar durch die Verwendung ganz<br />

bestimmter, in einem Katalog verschiedener Nutzungsarten<br />

vorgegebener Begriffe. Die im Kataster nachgewiesene<br />

tatsächliche Nutzung dient hauptsächlich statistischen<br />

und steuerlichen Zwecken. Das Grundbuch hingegen ist<br />

ein beim Amtsgericht geführtes, öffentliches Register, in<br />

dem die Wirtschafts- und Rechts- (vor allem: Eigentums)verhältnisse<br />

an Grundstücken dargelegt und festgehalten<br />

werden. Im Grundbuch erscheint zwar auch die<br />

Nutzungsart eines Grundstückes, jedoch nur in gekürzter<br />

Form unter der Rubrik ‚Wirtschaftsart‘.<br />

Offenbar führte im vorliegenden Fall eine unterschiedliche<br />

(inhaltlich aber korrekte!) Begriffsverwendung zu Irritationen,<br />

die der Bürgerbeauftragte letztlich mit Hilfe einer ausführlichen<br />

Zuarbeit des Thüringer Landesamtes für Vermessung<br />

und Geoinformation (TLVermGeo) aufklären konnte:<br />

Das betreffende Grundstück war seit Mitte der 1960er Jahre<br />

als Mülldeponie genutzt, dann aber Mitte der 1990er<br />

Jahre umfassend renaturiert worden; die Deponie war<br />

außer Betrieb und die Grundstücksoberfläche schon mit<br />

einer dünnen Grasschicht überzogen.<br />

Entsprechend des für das Liegenschaftskataster geltenden<br />

Nutzungsarten-Kataloges (= Bestandteil der Thüringer<br />

Verwaltungsvorschrift für das Liegenschaftskataster -<br />

ThürVV-Lika vom 07.08.2014 (Thüringer Staatsanzeiger Nr.<br />

34/2014 S. 1066) war für das Grundstück vom TLVermGeo<br />

nach entsprechender Inaugenscheinnahme zunächst die<br />

Nutzungsart „Grünland" eingetragen worden. Auf Grund<br />

eines schon im Vorfeld abgelaufenen Widerspruchsverfahrens<br />

war dieser Eintrag dann in „Deponie oberirdisch" geändert<br />

worden.<br />

Da aber nach § 6 Abs. 3a Grundbuchverfügung im Bestandsverzeichnis<br />

der Grundbücher „nur“ die übergeordnete<br />

Wirtschaftsart der Grundstücke geführt wird, war dort<br />

„Betriebsfläche" eingetragen worden. Die gegenwärtig<br />

verwendeten und im Grundbuch einzutragenden Wirtschaftsarten<br />

sind auf Basis des Thüringer Nutzungsartenverzeichnisses<br />

definiert und festgelegt als: Gebäude- und<br />

Freifläche, Betriebsfläche, Erholungsfläche, Verkehrsfläche,<br />

Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Wasserfläche,<br />

Historische Anlage, Friedhof, Unland. Übereinstimmende<br />

Bezeichnungen der ‚tatsächlichen Nutzung‘ (Liegenschaftskataster)<br />

und der ‚Wirtschaftsart‘ (Grundbuch), wie<br />

vom Bürger gewünscht, können aufgrund der Vielzahl<br />

verschiedener Nutzungsarten im Vergleich zu den eben<br />

genannten übergeordneten Wirtschaftsarten folglich nicht<br />

erreicht werden. Das TLVermGeo führte in seiner Stellungnahme<br />

weiter aus, dass die Nutzungsart „Deponie oberirdisch"<br />

(= Fläche der Entsorgung von festen Abfallstoffen)<br />

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