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Jahresbericht 2015_final_2_web

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Lösungsansatz und Ergebnis: Der Bürgerbeauftragte bat<br />

die Thüringer Ministerin für Bildung, Jugend und Sport, den<br />

Sachverhalt zu prüfen und mitzuteilen, wie sich der Sachverhalt<br />

aus ihrer Sicht darstellt und wie im Sinne der Bürgerin<br />

gegebenenfalls Abhilfe geschaffen werden könnte.<br />

Sie teilte daraufhin mit, dass gemäß § 14 Absatz 1 Satz 1<br />

ThürKitaG Kindertageseinrichtungen über die notwendige<br />

Zahl geeigneter pädagogischer Fachkräfte verfügen müssen,<br />

die sich, in Abhängigkeit der Belegungsdaten der Einrichtung,<br />

aus dem Mindestpersonalschlüssel nach § 14 Absatz<br />

2 ThürKitaG ableite. Diese Personalausstattung sei<br />

ständig vorzuhalten. Die Qualifikation geeigneter Fachkräfte<br />

im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 1 ThürKitaG sei in<br />

Satz 2 katalogartig aufgeführt.<br />

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport<br />

könne generell oder im Einzelfall Personen mit weiteren<br />

staatlichen oder nichtstaatlichen Ausbildungs- und Prüfungsnachweisen<br />

als fachlich geeignet anerkennen.<br />

Im Falle der Bürgerin wurde gegenüber dem Träger der<br />

Kindertagesstätte eine Einzelfallanerkennung ausgesprochen.<br />

In dieser sei ausführlich und nachvollziehbar dargestellt,<br />

warum der Einsatz der Bürgerin auf die Betreuung einer<br />

bestimmten Gruppe von Kinder beschränkt ist.<br />

Die Ministerin betonte in ihren Ausführungen insbesondere,<br />

dass die in Thüringen geltenden gesetzlichen Regelungen<br />

eine dauerhafte Anerkennung von Motopäden als pädagogische<br />

Fachkräfte nicht zulassen. Es sei schließlich der<br />

politischen Diskussion und anschließend dem Gesetzgeber<br />

überlassen, die Fachkräftedefinition nach § 14 Absatz 1<br />

Satz 2 ThürKitaG anzupassen bzw. zu erweitern.<br />

In diesem Zusammenhang verwies der Bürgerbeauftragte<br />

die Bürgerin auf die Möglichkeit, mittels einer Petition diese<br />

Gesetzesänderung anregen zu können.<br />

III. Bauen, Infrastruktur, Umwelt und Landwirtschaft<br />

… wenn das Land eine Straße baut …. – braucht es<br />

manchmal den Grund und Boden anderer Leute!<br />

Wie aber geht das praktisch vor sich?<br />

Wenn eine Straße gebaut werden soll, wird dafür manchmal<br />

auch Land benötigt, das nicht dem Freistaat, sondern<br />

Bürgern gehört. Um die Angelegenheit ordentlich abzuwickeln,<br />

geht man in zwei Schritten vor: Zunächst wird zwischen<br />

demjenigen, der für den Straßenbau verantwortlich<br />

ist (sog. „Straßenbaulastträger“) und dem Bürger ein Bau-<br />

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