Jahresbericht 2015_final_2_web
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Erfahrung verfügen und im Umgang mit derlei Problemlagen<br />
geübt sind, war der Bürgerbeauftragte zuversichtlich,<br />
dass die Angelegenheit konstruktiv geklärt werden kann.<br />
Diese Auskunft des Bürgerbeauftragten beruhigte die Bürgerin<br />
im Hinblick auf die nächsten Schritte beim Hausverkauf<br />
und die dabei nötige Beteiligung des Vormundschaftsgerichtes.<br />
Bürgerbeauftragter wendet eine Rückzahlung der Berufsausbildungsbeihilfe<br />
ab<br />
Im Rahmen einer Bürgersprechstunde schilderte eine Bürgerin<br />
ihre Schwierigkeiten mit der Agentur für Arbeit. Die<br />
Bürgerin absolvierte eine Ausbildung zur Kinderpflegerin.<br />
Danach begann sie eine<br />
Ausbildung als Erzieherin,<br />
die sie aber aus gesundheitlichen<br />
Gründen abbrechen<br />
musste. Aufgrund<br />
dessen meldete sie sich bei<br />
der zuständigen Agentur<br />
für Arbeit arbeitssuchend.<br />
Trotz Angabe ihrer Erstausbildung<br />
zur Kinderpflegerin<br />
erhielt sie eine Einladung<br />
zur Berufsberatung. Begründet<br />
wurde diese Einladung<br />
damit, dass die Ausbildung zur Kinderpflegerin in<br />
Thüringen keine anerkannte Berufsausbildung, sondern nur<br />
die Vorstufe eines sozialpädagogischen Berufes sei. Nach<br />
dem Beratungstermin wurde der Bürgerin eine berufsvorbereitende<br />
Bildungsmaßnahme angeboten, in deren<br />
Rahmen auch Berufsausbildungsbeihilfe 3 beantragt und<br />
Fahrtkosten von der Agentur für Arbeit übernommen werden<br />
können. Die Bürgerin trat daraufhin die berufsvorbereitende<br />
Maßnahme an. Der von ihr gestellte Antrag auf<br />
Berufsausbildungsbeihilfe wurde bewilligt, wobei die Fahrtkosten<br />
vorerst nicht berücksichtigt wurden.<br />
Knapp einen Monat später teilte die Agentur für Arbeit der<br />
Bürgerin aber mit, dass sie die berufsvorbereitende Maßnahme<br />
sofort beenden müsse, da sie ja bereits über einen<br />
Berufsabschluss verfüge und sie somit gar keinen Anspruch<br />
auf eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme habe<br />
und damit auch nicht auf Berufsausbildungsbeihilfe. Die<br />
Bewilligung zur Berufsausbildungsbeihilfe sei aus diesem<br />
3<br />
Onlinedokument unter:<br />
http://www.arbeitsagentur.de/<strong>web</strong>/wcm/idc/groups/public/documents/<strong>web</strong>datei/mdaw/md<br />
k1/~edisp/l6019022dstbai378655.pdf (abgerufen am 11.9.<strong>2015</strong>)<br />
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