Jahresbericht 2015_final_2_web
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Im Blick auf die Hausanschlussleitung machte der Ortstermin<br />
zunächst deutlich, dass sich der Anschluss an die zentrale<br />
Abwasserentsorgungseinrichtung wegen des natürlichen<br />
Gefälles des Grundstückes weitestgehend unproblematisch<br />
(Entbehrlichkeit von Hebeanlagen) gestalten<br />
würde. Auf dem Grundstück waren zudem vor einiger Zeit<br />
im Zuge der Befestigung einer Hoffläche bereits Abwasserrohre<br />
(Schmutzwasserkanal und Regenwasserkanal) für<br />
den Anschluss an das Trennsystem verlegt worden und die<br />
Verlegetiefe war seinerzeit nach Rücksprache mit dem<br />
WAZV bereits dem Höhenniveau der in der Straße vorgesehenen<br />
Leitungen angepasst worden. Durch die Nutzbarkeit<br />
dieser Leitungen bestand die Möglichkeit, die<br />
Länge der noch herzustellenden Hausanschlussleitung zu<br />
verkürzen. Darüber hinaus ließ die Inaugenscheinnahme<br />
vor Ort deutlich werden, dass auch eine Umbindung der<br />
Abwasserentsorgung im Haus selbst nicht<br />
Mit diesem für die Familie ausgeschlossen schien, wodurch sich die<br />
sehr entlastenden Ergebnis,<br />
das erneut die leitung nochmals verringern würde. Um<br />
Länge der erforderlichen Hausanschluss-<br />
Sinnhaftigkeit und den der Familie genügend Zeit zu geben, um<br />
Wert von Ortsterminen Angebote einholen, vergleichen und<br />
bestätigte, konnte die letztendlich die nötigen Maßnahmen<br />
Bearbeitung dieses Bürgeranliegens<br />
abgenen,<br />
kam der WAZV der Familie in noch<br />
kostengünstig ausführen lassen zu könschlossen<br />
werden. einem weiteren Punkt entgegen: er verlängerte<br />
die Frist, bis zu der die Fertigstellung<br />
der Hausanschlussleitung und damit einhergehend<br />
der Anschluss an die zentrale Abwasserentsorgungseinrichtung<br />
vollzogen sein musste.<br />
Mit diesem für die Familie sehr entlastenden Ergebnis, das<br />
erneut die Sinnhaftigkeit und den Wert von Ortsterminen<br />
bestätigte, konnte die Bearbeitung dieses Bürgeranliegens<br />
abgeschlossen werden.<br />
Förderung von vollbiologischen Kleinkläranlagen im Freistaat<br />
Thüringen<br />
Der Freistaat Thüringen fördert den Neubau, Ersatzneubau<br />
und die Nachrüstung von Kleinkläranlagen, um diese auf<br />
den Stand der Technik zu bringen. Ziel ist es, einen verbesserten<br />
Gewässerschutz zu erreichen. Antragsberechtigt für<br />
die Fördermittel sind Eigentümer und Erbbauberechtigte<br />
von Grundstücken, die zum Wohnen oder gewerblich genutzt<br />
werden.<br />
Eine Bürgerin bat den Bürgerbeauftragten, ihr zu erklären,<br />
warum für die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn einer<br />
Kleinkläranlage bereits alle für die Bewilligung der Förderung<br />
von Kleinkläranlagen benötigten Unterlagen ein-<br />
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