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Jahresbericht 2015_final_2_web

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Im Blick auf die Hausanschlussleitung machte der Ortstermin<br />

zunächst deutlich, dass sich der Anschluss an die zentrale<br />

Abwasserentsorgungseinrichtung wegen des natürlichen<br />

Gefälles des Grundstückes weitestgehend unproblematisch<br />

(Entbehrlichkeit von Hebeanlagen) gestalten<br />

würde. Auf dem Grundstück waren zudem vor einiger Zeit<br />

im Zuge der Befestigung einer Hoffläche bereits Abwasserrohre<br />

(Schmutzwasserkanal und Regenwasserkanal) für<br />

den Anschluss an das Trennsystem verlegt worden und die<br />

Verlegetiefe war seinerzeit nach Rücksprache mit dem<br />

WAZV bereits dem Höhenniveau der in der Straße vorgesehenen<br />

Leitungen angepasst worden. Durch die Nutzbarkeit<br />

dieser Leitungen bestand die Möglichkeit, die<br />

Länge der noch herzustellenden Hausanschlussleitung zu<br />

verkürzen. Darüber hinaus ließ die Inaugenscheinnahme<br />

vor Ort deutlich werden, dass auch eine Umbindung der<br />

Abwasserentsorgung im Haus selbst nicht<br />

Mit diesem für die Familie ausgeschlossen schien, wodurch sich die<br />

sehr entlastenden Ergebnis,<br />

das erneut die leitung nochmals verringern würde. Um<br />

Länge der erforderlichen Hausanschluss-<br />

Sinnhaftigkeit und den der Familie genügend Zeit zu geben, um<br />

Wert von Ortsterminen Angebote einholen, vergleichen und<br />

bestätigte, konnte die letztendlich die nötigen Maßnahmen<br />

Bearbeitung dieses Bürgeranliegens<br />

abgenen,<br />

kam der WAZV der Familie in noch<br />

kostengünstig ausführen lassen zu könschlossen<br />

werden. einem weiteren Punkt entgegen: er verlängerte<br />

die Frist, bis zu der die Fertigstellung<br />

der Hausanschlussleitung und damit einhergehend<br />

der Anschluss an die zentrale Abwasserentsorgungseinrichtung<br />

vollzogen sein musste.<br />

Mit diesem für die Familie sehr entlastenden Ergebnis, das<br />

erneut die Sinnhaftigkeit und den Wert von Ortsterminen<br />

bestätigte, konnte die Bearbeitung dieses Bürgeranliegens<br />

abgeschlossen werden.<br />

Förderung von vollbiologischen Kleinkläranlagen im Freistaat<br />

Thüringen<br />

Der Freistaat Thüringen fördert den Neubau, Ersatzneubau<br />

und die Nachrüstung von Kleinkläranlagen, um diese auf<br />

den Stand der Technik zu bringen. Ziel ist es, einen verbesserten<br />

Gewässerschutz zu erreichen. Antragsberechtigt für<br />

die Fördermittel sind Eigentümer und Erbbauberechtigte<br />

von Grundstücken, die zum Wohnen oder gewerblich genutzt<br />

werden.<br />

Eine Bürgerin bat den Bürgerbeauftragten, ihr zu erklären,<br />

warum für die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn einer<br />

Kleinkläranlage bereits alle für die Bewilligung der Förderung<br />

von Kleinkläranlagen benötigten Unterlagen ein-<br />

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