Jahresbericht 2015_final_2_web
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Weiter prüfte der Bürgerbeauftragte auch die Möglichkeit<br />
des Bezuges einer neuen Wohnung in der Gemeinde, in<br />
der die Bürgerin wohnt. Nach Auskunft der zuständigen<br />
Stelle stünde derzeit tatsächlich keine geeignete Wohnung<br />
für die Familie zur Verfügung. Alternativ empfahl der<br />
Bürgerbeauftragte der Familie, sich in Anbetracht der besonderen<br />
Situation an eine kommunale Wohnungsbaugenossenschaft<br />
zu wenden, die auch Wohnungen im näheren<br />
Umfeld der Familie zu wirtschaftlich angemessenen<br />
Mieten vermiete.<br />
Als Lotse half der Bürgerbeauftragte so der Familie in ihrer<br />
Notsituation, wofür diese sehr dankbar war.<br />
Als Selbstständiger in der gesetzlichen Krankenkasse versichert:<br />
Versäumnisse bei der Einkommensangabe besser<br />
vermeiden!<br />
Wer selbstständig tätig ist, kann sich freiwillig in der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung versichern. Ein selbstständig<br />
Tätiger hatte nun erhebliche Schwierigkeiten mit seiner<br />
Krankenkasse. Denn diese ließ durch das Hauptzollamt offene<br />
Beitragsforderungen vollstrecken. Dies konnte sich<br />
der Bürger nicht erklären, da er regelmäßig Beiträge entrichtet<br />
hatte. Nun aber hielt er seitenweise Auflistungen<br />
seiner Krankenkasse mit offenen Forderungen, Mahngebühren<br />
und Säumniszuschlägen für verschiedene Zeiträume<br />
in den Händen. Frustriert und entnervt legte er dem<br />
Bürgerbeauftragten beim Bürgersprechtag diesen großen<br />
Stoß Papier auf den Tisch und meinte resigniert „ich blick‘<br />
hier nicht mehr durch – das Ganze macht mich fertig!“.<br />
Lösungsansatz und Ergebnis: In Anbetracht der unmittelbar<br />
drohenden Vollstreckung sichtete der Bürgerbeauftragte<br />
sofort die übergebenen Unterlagen und stellte<br />
hierbei zunächst fest, dass der Bürger zunächst seiner<br />
Krankenkasse durch Vorlage seiner Einkommensteuerbescheide<br />
regelmäßig sein Einkommen nachgewiesen hatte.<br />
Entsprechend dieser beitragspflichtigen Einnahmen erfolgte<br />
seine Beitragseinstufung. Diesen Nachweis über seine<br />
tatsächlich erzielten Einnahmen hatte der Bürger dann<br />
aber ab einem bestimmten Zeitpunkt verabsäumt. Dies<br />
mit der Folge, dass die Krankenkasse zur Bemessung seiner<br />
Krankenversicherungsbeiträge nun die deutlich höhere<br />
sog. Beitragsbemessungsgrenze zugrunde legte.<br />
Die Beitragsbemessungsgrenze ist im deutschen Sozialversicherungsrecht<br />
der Betrag, bis zu dem Arbeitsentgelt und<br />
Rente eines gesetzlich Versicherten maximal für die Berechnung<br />
der Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung,<br />
Arbeitslosenversicherung, Krankenversiche-<br />
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