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Jahresbericht 2015_final_2_web

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Weiter prüfte der Bürgerbeauftragte auch die Möglichkeit<br />

des Bezuges einer neuen Wohnung in der Gemeinde, in<br />

der die Bürgerin wohnt. Nach Auskunft der zuständigen<br />

Stelle stünde derzeit tatsächlich keine geeignete Wohnung<br />

für die Familie zur Verfügung. Alternativ empfahl der<br />

Bürgerbeauftragte der Familie, sich in Anbetracht der besonderen<br />

Situation an eine kommunale Wohnungsbaugenossenschaft<br />

zu wenden, die auch Wohnungen im näheren<br />

Umfeld der Familie zu wirtschaftlich angemessenen<br />

Mieten vermiete.<br />

Als Lotse half der Bürgerbeauftragte so der Familie in ihrer<br />

Notsituation, wofür diese sehr dankbar war.<br />

Als Selbstständiger in der gesetzlichen Krankenkasse versichert:<br />

Versäumnisse bei der Einkommensangabe besser<br />

vermeiden!<br />

Wer selbstständig tätig ist, kann sich freiwillig in der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung versichern. Ein selbstständig<br />

Tätiger hatte nun erhebliche Schwierigkeiten mit seiner<br />

Krankenkasse. Denn diese ließ durch das Hauptzollamt offene<br />

Beitragsforderungen vollstrecken. Dies konnte sich<br />

der Bürger nicht erklären, da er regelmäßig Beiträge entrichtet<br />

hatte. Nun aber hielt er seitenweise Auflistungen<br />

seiner Krankenkasse mit offenen Forderungen, Mahngebühren<br />

und Säumniszuschlägen für verschiedene Zeiträume<br />

in den Händen. Frustriert und entnervt legte er dem<br />

Bürgerbeauftragten beim Bürgersprechtag diesen großen<br />

Stoß Papier auf den Tisch und meinte resigniert „ich blick‘<br />

hier nicht mehr durch – das Ganze macht mich fertig!“.<br />

Lösungsansatz und Ergebnis: In Anbetracht der unmittelbar<br />

drohenden Vollstreckung sichtete der Bürgerbeauftragte<br />

sofort die übergebenen Unterlagen und stellte<br />

hierbei zunächst fest, dass der Bürger zunächst seiner<br />

Krankenkasse durch Vorlage seiner Einkommensteuerbescheide<br />

regelmäßig sein Einkommen nachgewiesen hatte.<br />

Entsprechend dieser beitragspflichtigen Einnahmen erfolgte<br />

seine Beitragseinstufung. Diesen Nachweis über seine<br />

tatsächlich erzielten Einnahmen hatte der Bürger dann<br />

aber ab einem bestimmten Zeitpunkt verabsäumt. Dies<br />

mit der Folge, dass die Krankenkasse zur Bemessung seiner<br />

Krankenversicherungsbeiträge nun die deutlich höhere<br />

sog. Beitragsbemessungsgrenze zugrunde legte.<br />

Die Beitragsbemessungsgrenze ist im deutschen Sozialversicherungsrecht<br />

der Betrag, bis zu dem Arbeitsentgelt und<br />

Rente eines gesetzlich Versicherten maximal für die Berechnung<br />

der Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung,<br />

Arbeitslosenversicherung, Krankenversiche-<br />

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