Jahresbericht 2015_final_2_web
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Anspruch auf Sozialhilfe nach dem SGB XII bestehen.<br />
<br />
<br />
Wurde die Erwerbsminderungsrente zeitlich befristet<br />
bewilligt, können zusätzlich Leistungen zur Sicherung<br />
des Lebensunterhalts in Form von Sozialgeld beantragt<br />
werden, wenn der Betroffene Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft<br />
ist. Die Rente wird dann aber als<br />
Einkommen auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet.<br />
Erhält jemand aber Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung,<br />
besteht grundsätzlich ein Anspruch auf<br />
Arbeitslosengeld II nach dem SGB II. Allerdings wird<br />
eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung als<br />
Einkommen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld II<br />
angerechnet.<br />
Eine Minderung der Erwerbsfähigkeit kann also dazu führen,<br />
dass man Erwerbsminderungsrente, jedoch kein ALG II<br />
mehr erhält. Und in einer entsprechenden Übergangszeit<br />
besteht ggf. ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter<br />
bzw. bei Erwerbsunfähigkeit nach dem SGB XII, die beim<br />
zuständigen Sozialamt beantragt werden kann.<br />
Mit diesen Informationen konnte der Bürgerbeauftragte<br />
den Bürger an die nunmehr für sein Anliegen richtige Stelle,<br />
hier das Sozialamt, lotsen.<br />
Fehlende Nachweise über Beitragszahlungen – was nun?<br />
Lücken oder falsche Daten im Rentenkonto können bares<br />
Geld kosten. Denn das Versicherungskonto ist die Berechnungsgrundlage<br />
für die spätere Rente. Was aber, wenn<br />
entsprechende Unterlagen abhandengekommen sind<br />
und Beitragszahlungen somit nicht nachgewiesen werden<br />
können?<br />
Dieses Problem war Gegenstand eines Anliegens, das ein<br />
Bürger an den Bürgerbeauftragten herangetragen hatte.<br />
Der Bürger bat ihn, bei der Klärung der Frage behilflich zu<br />
sein, ob die Deutsche Rentenversicherung Bund oder die<br />
DRV Mitteldeutschland noch Unterlagen über seine geleisteten<br />
Beitragszahlungen Anfang der 90iger Jahre haben.<br />
Lösungsansatz und Ergebnis: Im ersten Schritt wandte sich<br />
der Bürgerbeauftragte an die Deutschen Rentenversicherung,<br />
erzielte Klarheit für den Bürger und klärte ihn über<br />
das Verfahren der Beitragszahlungen und Nachweise Anfang<br />
der 90iger Jahre auf:<br />
In der ehemaligen DDR gab es kein Meldeverfahren zur<br />
Sozialversicherung. Hier wurde die Beitragszahlung bis 1991<br />
32