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Jahresbericht 2015_final_2_web

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Bewilligung von Fördermitteln dar. Erst nach der Fertigstellung<br />

des Ersatzneubaus bzw. der erfolgten Nachrüstung<br />

der Anlage erfolgt die Bewilligung und Auszahlung der<br />

Fördermittel durch die Thüringer Aufbaubank.<br />

Telefonisch teilte die Bürgerin mit, dass der Ersatzneubau<br />

der Kleinkläranlage zwischenzeitlich erfolgt ist. Der Bürgerbeauftragte<br />

wies die Bürgerin deshalb darauf hin, dass sie<br />

nun die Bewilligung und Auszahlung der Zuwendung bei<br />

der Thüringer Aufbaubank einfordern kann.<br />

V. Ordnungsrecht, Inneres und Verwaltung<br />

Bürgerbeauftragter erreicht Änderung der Verwaltungspraxis<br />

bei der Zuteilung befristeter Fahrzeugkennzeichen<br />

für Oldtimer<br />

Für Oldtimerfahrzeuge werden in Deutschland spezielle<br />

Fahrzeugkennzeichen ausgegeben. Ein Bürger beklagte<br />

gegenüber dem Bürgerbeauftragten, dass eine entsprechende<br />

Zuteilung der Oldtimerkennzeichen in seiner Stadt<br />

– anders als in anderen Städten Thüringens - nur befristet<br />

für drei Jahre erfolge. Nach deren Ablauf müsse ein Verlängerungsantrag<br />

gestellt werden. Diesem müssten jedoch<br />

wiederholt sämtliche, auch bei einem Neuantrag<br />

geforderten Dokumente wie z.B. ein behördliches Führungszeugnis<br />

und ein Auszug aus dem Fahreignungsregister<br />

beigefügt werden. Dies sei mit einem erheblichen Aufwand<br />

und vor allem Kosten für den Antragsteller verbunden,<br />

die noch dazu in den vergangenen Jahren stetig gestiegen<br />

seien. Der Oldtimer-Freund bat den Bürgerbeauftragten<br />

deshalb um Unterstützung.<br />

Lösungsansatz und Ergebnis: Der Bürgerbeauftragte stellte<br />

bei seiner Prüfung der Rechtslage fest, dass für den vorliegenden<br />

Sachverhalt § 17 der Fahrzeugzulassungsverordnung<br />

(FZV) zur Anwendung kommt, der hinsichtlich der Zuteilung<br />

und Verwendung der roten Oldtimerkennzeichen<br />

auf § 16 Abs. 2 bis 5 FZV verweist. Nach § 16 Abs. 3 Satz 1<br />

FZV können die genannten Kennzeichen durch die örtlich<br />

zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeughaltern<br />

befristet, aber sehr wohl auch widerruflich zugeteilt<br />

werden. Deshalb bat der Bürgerbeauftragte die<br />

Stadt um Stellungnahme zu der Frage, warum sie die<br />

Kennzeichen dennoch lediglich befristet zuteile und nicht<br />

– wie es die FZV ermöglichen und was für die Betroffenen<br />

weniger bürokratischen Aufwand bedeuten würde – widerruflich.<br />

Ferner bat er um Auskunft, warum die Kommune<br />

zum Nachweis der Zuverlässigkeit sowohl ein behördliches<br />

Führungszeugnis als auch eine Auskunft aus dem<br />

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