Jahresbericht 2015_final_2_web
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Bewilligung von Fördermitteln dar. Erst nach der Fertigstellung<br />
des Ersatzneubaus bzw. der erfolgten Nachrüstung<br />
der Anlage erfolgt die Bewilligung und Auszahlung der<br />
Fördermittel durch die Thüringer Aufbaubank.<br />
Telefonisch teilte die Bürgerin mit, dass der Ersatzneubau<br />
der Kleinkläranlage zwischenzeitlich erfolgt ist. Der Bürgerbeauftragte<br />
wies die Bürgerin deshalb darauf hin, dass sie<br />
nun die Bewilligung und Auszahlung der Zuwendung bei<br />
der Thüringer Aufbaubank einfordern kann.<br />
V. Ordnungsrecht, Inneres und Verwaltung<br />
Bürgerbeauftragter erreicht Änderung der Verwaltungspraxis<br />
bei der Zuteilung befristeter Fahrzeugkennzeichen<br />
für Oldtimer<br />
Für Oldtimerfahrzeuge werden in Deutschland spezielle<br />
Fahrzeugkennzeichen ausgegeben. Ein Bürger beklagte<br />
gegenüber dem Bürgerbeauftragten, dass eine entsprechende<br />
Zuteilung der Oldtimerkennzeichen in seiner Stadt<br />
– anders als in anderen Städten Thüringens - nur befristet<br />
für drei Jahre erfolge. Nach deren Ablauf müsse ein Verlängerungsantrag<br />
gestellt werden. Diesem müssten jedoch<br />
wiederholt sämtliche, auch bei einem Neuantrag<br />
geforderten Dokumente wie z.B. ein behördliches Führungszeugnis<br />
und ein Auszug aus dem Fahreignungsregister<br />
beigefügt werden. Dies sei mit einem erheblichen Aufwand<br />
und vor allem Kosten für den Antragsteller verbunden,<br />
die noch dazu in den vergangenen Jahren stetig gestiegen<br />
seien. Der Oldtimer-Freund bat den Bürgerbeauftragten<br />
deshalb um Unterstützung.<br />
Lösungsansatz und Ergebnis: Der Bürgerbeauftragte stellte<br />
bei seiner Prüfung der Rechtslage fest, dass für den vorliegenden<br />
Sachverhalt § 17 der Fahrzeugzulassungsverordnung<br />
(FZV) zur Anwendung kommt, der hinsichtlich der Zuteilung<br />
und Verwendung der roten Oldtimerkennzeichen<br />
auf § 16 Abs. 2 bis 5 FZV verweist. Nach § 16 Abs. 3 Satz 1<br />
FZV können die genannten Kennzeichen durch die örtlich<br />
zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeughaltern<br />
befristet, aber sehr wohl auch widerruflich zugeteilt<br />
werden. Deshalb bat der Bürgerbeauftragte die<br />
Stadt um Stellungnahme zu der Frage, warum sie die<br />
Kennzeichen dennoch lediglich befristet zuteile und nicht<br />
– wie es die FZV ermöglichen und was für die Betroffenen<br />
weniger bürokratischen Aufwand bedeuten würde – widerruflich.<br />
Ferner bat er um Auskunft, warum die Kommune<br />
zum Nachweis der Zuverlässigkeit sowohl ein behördliches<br />
Führungszeugnis als auch eine Auskunft aus dem<br />
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