Jahresbericht 2015_final_2_web
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Der Bürger schilderte nun völlig verzweifelt, dass es ihm<br />
aufgrund der aktuellen Situation in seinem Heimatland<br />
nicht möglich und zumutbar sei, auch noch einen neuen<br />
Reisepass zu besorgen. Das Paar befürchtete nun, dass<br />
die Eheschließung nicht erfolgen kann.<br />
Lösungsansatz und Ergebnis: In Abstimmung mit der Thüringer<br />
Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge<br />
setzte sich der Bürgerbeauftragte unmittelbar mit<br />
dem Bearbeiter beim OLG in Verbindung. Dies mit dem<br />
Ziel zu klären, ob in Anbetracht der besonderen Umstände<br />
die Erteilung der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses<br />
auch ohne Vorlage des Passes in Betracht<br />
kommen könne. Nach mehreren intensiven Gesprächen<br />
konnte erreicht werden, dass sich der Bearbeiter<br />
beim OLG wegen dieser ausnahmsweisen Handhabung<br />
hinsichtlich der Passvorlage mit den OLG‘s der anderen<br />
Bundesländer in Verbindung setzte, um eine Einheitlichkeit<br />
der Vorgehensweise sicherzustellen bzw. abzustimmen.<br />
Zudem wurde die dem Bürger gesetzte Frist zur Beibringung<br />
eines gültigen Reisepasses aufgehoben.<br />
Dann überstürzten sich die Ereignisse, denn dem Bürger<br />
wurde vom BMAF die Flüchtlingseigenschaft 8 zuerkannt!<br />
Mit dieser Anerkennung konnte er nun einen sog. Reiseausweis<br />
9 beantragen. Und dieser berechtigt - zusammen<br />
mit dem Bescheid über die anerkannte Flüchtlingseigenschaft<br />
– zur Eheschließung mit einer deutschen Bürgerin!<br />
So war die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses<br />
nicht mehr erforderlich. Im Ergebnis steht<br />
der Eheschließung nun nichts mehr im Wege und die Angelegenheit,<br />
die sich für alle Beteiligten so schwierig angelassen<br />
hatte, nahm doch noch ein gutes Ende!<br />
Parkausnahmeregelungen für Gewerbetreibende<br />
Im Rahmen einer Bürgersprechstunde wandte sich ein<br />
Gewerbetreibender in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit<br />
an den Bürgerbeauftragten. Er kritisierte, dass sich<br />
die Ausstellung der Parkausnahmegenehmigung zunehmend<br />
schwieriger gestalte. Mit Aushändigung der aktuellen<br />
„Geschäftsparkkarte“ erhielt er die Information, dass<br />
die Stadtverwaltung derzeit an einer neuen Richtlinie ar-<br />
8 vgl. Wikipedia: Flüchtlingseigenschaft ist ein rechtlicher Status, der einem Asylbewerber in<br />
Deutschland förmlich zuerkannt wird, wenn er die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Asylgesetz<br />
(AsylG) erfüllt.<br />
9 vgl. Wikipedia: Der Reiseausweis für Flüchtlinge (umgangssprachlich: Konventionspass) ist ein<br />
Passersatz, der an einen Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ausgestellt<br />
wird. Rechtsgrundlage ist Artikel 28 der GFK. Ausstellungsgrund ist, dass dem Flüchtling vor Verfolgungsmaßnahmen<br />
im Herkunftsstaat Schutz gewährt wird und es ihm daher unzumutbar ist,<br />
sich dem Schutz dieses Staates zu unterstellen, indem er sich von diesem Staat einen regulären<br />
Reisepass ausstellen lässt.<br />
89