Jahresbericht 2015_final_2_web
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eite, in welcher die konkreten Voraussetzungen für StVO-<br />
Ausnahmegenehmigungen aufgelistet werden, bei deren<br />
Vorliegen eine Ausnahme von der Pflicht zur Zahlung von<br />
Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum gewährt werden<br />
kann. Dem Bürger war nun sehr daran gelegen, zeitnah<br />
zu erfahren, wie die Regelungen zur Erteilung einer<br />
Parkausnahmegenehmigung ab <strong>2015</strong> aussehen werden.<br />
Lösungsansatz und Ergebnis: Der Bürgerbeauftragte bat<br />
den Bürgermeister der Stadt um Auskunft in dieser Angelegenheit.<br />
Dieser bestätigte in seiner Stellungnahme, dass<br />
derzeit an dieser Richtlinie, die eine Befreiung zur Zahlung<br />
von Parkgebühren im öffentlichen Verkehrsraum formuliert,<br />
gearbeitet werde. Sobald die Verwaltungsrichtlinie in<br />
Kraft getreten ist, werde die Stadt den Bürger über die<br />
neuen Regelungen zur Erteilung einer Parkausnahmegenehmigung<br />
direkt informieren. Diese Auskunft leitete der<br />
Bürgerbeauftragte an den Bürger weiter.<br />
VI. Sonstiges<br />
Abmeldung vom Rundfunkbeitrag<br />
<strong>2015</strong> ging eine Vielzahl von Anliegen beim Thüringer Bürgerbeauftragten<br />
ein, die sich um den Rundfunkbeitrag<br />
von ARD, ZDF und DeutschlandRadio drehten.<br />
Im vorliegenden Fall bat eine<br />
Bürgerin den Bürgerbeauftragten,<br />
mit dem Beitragsservice zu<br />
klären, ob für ihre rückwirkende<br />
Abmeldung eine Kulanzregelung<br />
zu finden sein könne. Die Bürgerin<br />
lebte übergangsweise für fünf<br />
Monate im Haushalt ihres Vaters.<br />
Für diese Wohnung zahlte der<br />
Vater aber bereits den Rundfunkbeitrag.<br />
Die Bürgerin hatte<br />
allerdings versäumt, ihren Wohnortwechsel<br />
zeitnah beim Beitragsservice<br />
anzugeben, so dass dieser nun für genau diesen<br />
Zeitraum den Rundfunkbeitrag für ihre alte Wohnung<br />
einforderte, obwohl dort bereits ein Nachmieter wohnte.<br />
Lösungsansatz und Ergebnis: Der Bürgerbeauftragte teilte<br />
den Sachverhalt dem Beitragsservice mit. Dieser zeigte<br />
sich kompromissbereit: Könne die Bürgerin einen aktuellen<br />
amtlichen Meldenachweis über den Wohnaufenthalt im<br />
besagten Zeitraum vorweisen, werde der Beitragsservice<br />
das Beitragskonto der Bürgerin für die Dauer des Aufenthalts<br />
bei ihrem Vater abmelden. Die Bürgerin reichte den<br />
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