09.06.2016 Aufrufe

Jahresbericht 2015_final_2_web

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Grund mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Im Rahmen einer<br />

Anhörung sollte dann auch die Frage geklärt werden,<br />

ob die Leistungsbewilligung ganz aufzuheben sei. Das<br />

würde bedeuten, dass die schon geleisteten Zahlungen<br />

möglicherweise zurückgefordert werden<br />

Die Bürgerin erhoffte sich<br />

könnten. Dagegen legte die Bürgerin<br />

nun Rat vom Bürgerbeauftragten,<br />

da sie sich in spruchverfahren dauere an. Es sei bisher<br />

jedoch Widerspruch ein. Das Wider-<br />

keiner Weise für die auch keine Entscheidung darüber getroffen<br />

worden, ob die Fahrtkosten, die der<br />

Fehlentscheidung der<br />

Agentur für Arbeit verantwortlich<br />

fühlte. tenden Maßnahme bereits entstanden<br />

Bürgerin im Rahmen der berufsvorberei-<br />

seien, zurückerstattet werden. Die Bürgerin<br />

erhoffte sich nun Rat vom Bürgerbeauftragten, da sie<br />

sich in keiner Weise für die Fehlentscheidung der Agentur<br />

für Arbeit verantwortlich fühlte. In der Sache gehe es ihr<br />

darum, die bewilligte und bereits ausgezahlte Berufsausbildungsbeihilfe<br />

nicht zurückzahlen zu müssen und die<br />

vorgestreckten Fahrkosten erstattet zu bekommen.<br />

Lösungsansatz und Ergebnis: Der Bürgerbeauftragte ermutigte<br />

die Bürgerin, den Widerspruch aufrecht zu erhalten.<br />

Er regte an, dass die Bürgerin eine sachlich fundierte Darstellung<br />

des Sachverhalts erstellt und dem Widerspruch<br />

beifügt. Hierbei unterstützte der Bürgerbeauftragte inhaltlich.<br />

Im Ergebnis konnte erreicht werden, dass dem Widerspruch<br />

im Sinne der Bürgerin abgeholfen wurde. Sie musste<br />

die bereits gezahlte Berufsausbildungsbeihilfe nicht zurückzahlen.<br />

Auch die Fahrtkosten wurden übernommen!<br />

Übernahme der Beiträge für eine gesetzliche Krankenund<br />

Pflegeversicherung nach dem SGB XII<br />

Im Rahmen einer Bürgersprechstunde hat sich eine Bürgerin<br />

an den Bürgerbeauftragten gewandt und folgende<br />

Problemlage geschildert: Die Bürgerin hatte bis Ende August<br />

Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch<br />

– Grundsicherung für Arbeitssuchende (sogenanntes<br />

ALG II). Ab September erhielt die Bürgerin nun<br />

eine Erwerbsminderungsrente. Während des Bezuges von<br />

ALG hat der Träger der Grundsicherung den Beitrag zur<br />

gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Ende<br />

September erhielt nun die Bürgerin von ihrer Krankenkasse<br />

die Information, dass sie ab 01.09. aufgrund des Rentenbezugs<br />

selbst für die Beiträge zur Krankenversicherung im<br />

Rahmen der freiwilligen Krankenversicherung aufkommen<br />

muss. Das traf die Bürgerin überraschend, da es ihr so nicht<br />

bekannt war. Für die Bürgerin stellte die rückwirkende Zahlung<br />

des Beitrages eine besondere Härte dar, da sie außer<br />

56

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!