09.06.2016 Aufrufe

Jahresbericht 2015_final_2_web

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Nachfragen offensichtlich dennoch keine abschließende<br />

Bearbeitung des Antrages erfolgt sei. Die wirtschaftliche<br />

Situation des Betreuten sei mittlerweile sehr schlecht. Die<br />

Außenstände gegenüber dem Heim würden sich jeden<br />

Monat weiter erhöhen. Deshalb bat sie den Bürgerbeauftragten<br />

um Unterstützung.<br />

Lösungsansatz und Ergebnis: Auf Nachfrage des Bürgerbeauftragten<br />

beim zuständigen Sozialamt teilte man ihm<br />

mit, dass alle notwendigen Unterlagen vorlägen. Das Sozialamt<br />

stünde mit der Heimleitung in Kontakt und man habe<br />

bereits erste Gespräche zur Lösungsfindung geführt.<br />

Der Bürgerbeauftragte fand mit seinen Recherchen heraus,<br />

dass die Verzögerung in der Antragsbearbeitung<br />

durch interne Vorgaben zur Datenpflege verursacht worden<br />

war. Darüber setzte der Bürgerbeauftragte die Bürgerin<br />

in Kenntnis.<br />

Kurze Zeit später erhielt die Bürgerin den Bewilligungsbescheid<br />

vom Sozialamt für den Betreuten. Dem Anliegen<br />

der Bürgerin konnte der Bürgerbeauftragte tatsächlich<br />

abhelfen, indem er zwischen den Beteiligten vermittelte.<br />

Sperrbügel für Behindertenparkplätze – wie geht die Betätigung<br />

praktisch?<br />

Aufgrund ihrer Schwerbehinderung wurden für Bürger in<br />

einem Wohngebiet personenbezogene Behindertenparkplätze<br />

mit zugewiesener Parknummer eingerichtet. Der<br />

Vermieter der Wohneinheiten gab nun bekannt, dass alle<br />

Parkplätze zukünftig mit Sperrbügel versehen werden und<br />

nach Abschluss dieser Maßnahme gegen ein Nutzungsentgelt<br />

gemietet werden können. Im Rahmen einer Rücksprache<br />

mit dem Vermieter sei den Betroffenen mitgeteilt<br />

worden, dass auch die mit Nummer zugewiesenen Behindertenparkplätze<br />

in dieser Straße davon betroffen seien.<br />

Die Anwohner hätten aber die Möglichkeit, bevorzugt den<br />

bisherigen Parkplatz anzumieten.<br />

Für die betroffenen Bürger stellte sich nun die nachvollziehbare<br />

Frage, wie ein Behinderter, der sich z.B. nur mit<br />

Gehilfen fortbewegen und nicht bücken kann, oder auch<br />

ein Behinderter, der im Rollstuhl sitzt, den Sperrbügel betätigen<br />

soll.<br />

Zwei betroffene Bürger baten deshalb den Bürgerbeauftragten<br />

um Hilfe mit dem Ziel, die zugewiesenen Behindertenparkplätze<br />

auch weiterhin kostenfrei und ohne Sperrbügel<br />

nutzen zu können. In der Straße gäbe es eine hohe<br />

Anzahl an Behindertenparkplätzen, da sich in dem Wohngebiet<br />

viele behindertengerechte Wohnungen befänden.<br />

41

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!