Jahresbericht 2015_final_2_web
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Anregungen<br />
Der Bürgerbeauftragte sieht seine Aufgabe auch darin,<br />
ausgehend von den von ihm bearbeiteten Anliegen und<br />
den Erfahrungen aus der Vielzahl der Gespräche mit Bürgern<br />
erforderlich scheinende Veränderungen anzuregen.<br />
Für das Berichtsjahr soll dies hier für zwei Bereiche erfolgen:<br />
1. Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse bei<br />
Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes<br />
Im Berichtszeitraum traten bei mehreren Anliegen Probleme<br />
bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen<br />
Bildungsabschlüssen zutage. Diese Anerkennung durch<br />
das zuständige Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)<br />
gestaltete sich nämlich jeweils sehr zeitaufwändig und<br />
schwierig. Es wurden Unzulänglichkeiten offensichtlich, die<br />
auf strukturelle Mängel in der Organisation bzw. bei der<br />
Personalausstattung der Verwaltung oder dort bestehende<br />
kompetenzielle Schwächen schließen lassen. Hier sieht<br />
der Bürgerbeauftragte dringenden Handlungsbedarf, zumal<br />
die Fallzahlen angesichts der aktuellen Flüchtlingssituation<br />
deutlich steigen werden. Er hat sich deshalb auch<br />
bereits mit dem Präsidenten des TLVwA in Verbindung<br />
gesetzt.<br />
Zwei Beispiele werden exemplarisch benannt:<br />
Der eine Fall betraf eine Horterzieherin aus Finnland, die<br />
die Anerkennung ihres ausländischen (finnischen) Bildungsabschlusses<br />
anstrebte. Für ihre Berufsausübung in<br />
Deutschland benötige sie, so schilderte es die junge Frau,<br />
nach den EU-Vorschriften eine Berufsanerkennung. Diese<br />
habe sie im Januar 2013 auch beim Landesverwaltungsamt<br />
in Weimar beantragt, was ihr die Behörde am<br />
06.02.2013 bestätigt habe. „Danach habe ich überhaupt<br />
nichts mehr gehört!“, wunderte sich die junge Finnin. Deshalb<br />
habe sie am 27.05.2013 per E-Mail an ihren Antrag<br />
erinnert. Die E-Mail-Antwort des TLVwA sei gewesen, dass<br />
der Antrag nach Bonn zur Zentralstelle für ausländisches<br />
Bildungswesen (ZAB) gesandt worden sei. Danach sei indes<br />
wieder nichts mehr passiert. Deshalb und weil sie in<br />
Deutschland als Horterzieherin arbeiten wolle, habe sie<br />
am 22.10.2013 die Behörde in Weimar noch einmal an den<br />
Antrag erinnert. Das TLVwA habe auch den Erhalt dieses<br />
Briefes mit einer E-Mail bestätigt, als Grund für die Verzögerung<br />
jedoch nochmals die ZAB angegeben. Die letzte<br />
Mitteilung, die sie von der Behörde in Weimar erhalten<br />
habe, datiere nun vom 05.02.2014. Dabei handele es sich<br />
um den Text einer E-Mail des TLVwA, in der die ZAB gebeten<br />
wurde, eine Antwort kurzfristig an die Behörde in Weimar<br />
zu senden. Nun sei schon wieder über ein Jahr vergangen<br />
und es sei nach wie vor nichts geschehen.<br />
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