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Jahresbericht 2015_final_2_web

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Anregungen<br />

Der Bürgerbeauftragte sieht seine Aufgabe auch darin,<br />

ausgehend von den von ihm bearbeiteten Anliegen und<br />

den Erfahrungen aus der Vielzahl der Gespräche mit Bürgern<br />

erforderlich scheinende Veränderungen anzuregen.<br />

Für das Berichtsjahr soll dies hier für zwei Bereiche erfolgen:<br />

1. Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse bei<br />

Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes<br />

Im Berichtszeitraum traten bei mehreren Anliegen Probleme<br />

bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen<br />

Bildungsabschlüssen zutage. Diese Anerkennung durch<br />

das zuständige Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)<br />

gestaltete sich nämlich jeweils sehr zeitaufwändig und<br />

schwierig. Es wurden Unzulänglichkeiten offensichtlich, die<br />

auf strukturelle Mängel in der Organisation bzw. bei der<br />

Personalausstattung der Verwaltung oder dort bestehende<br />

kompetenzielle Schwächen schließen lassen. Hier sieht<br />

der Bürgerbeauftragte dringenden Handlungsbedarf, zumal<br />

die Fallzahlen angesichts der aktuellen Flüchtlingssituation<br />

deutlich steigen werden. Er hat sich deshalb auch<br />

bereits mit dem Präsidenten des TLVwA in Verbindung<br />

gesetzt.<br />

Zwei Beispiele werden exemplarisch benannt:<br />

Der eine Fall betraf eine Horterzieherin aus Finnland, die<br />

die Anerkennung ihres ausländischen (finnischen) Bildungsabschlusses<br />

anstrebte. Für ihre Berufsausübung in<br />

Deutschland benötige sie, so schilderte es die junge Frau,<br />

nach den EU-Vorschriften eine Berufsanerkennung. Diese<br />

habe sie im Januar 2013 auch beim Landesverwaltungsamt<br />

in Weimar beantragt, was ihr die Behörde am<br />

06.02.2013 bestätigt habe. „Danach habe ich überhaupt<br />

nichts mehr gehört!“, wunderte sich die junge Finnin. Deshalb<br />

habe sie am 27.05.2013 per E-Mail an ihren Antrag<br />

erinnert. Die E-Mail-Antwort des TLVwA sei gewesen, dass<br />

der Antrag nach Bonn zur Zentralstelle für ausländisches<br />

Bildungswesen (ZAB) gesandt worden sei. Danach sei indes<br />

wieder nichts mehr passiert. Deshalb und weil sie in<br />

Deutschland als Horterzieherin arbeiten wolle, habe sie<br />

am 22.10.2013 die Behörde in Weimar noch einmal an den<br />

Antrag erinnert. Das TLVwA habe auch den Erhalt dieses<br />

Briefes mit einer E-Mail bestätigt, als Grund für die Verzögerung<br />

jedoch nochmals die ZAB angegeben. Die letzte<br />

Mitteilung, die sie von der Behörde in Weimar erhalten<br />

habe, datiere nun vom 05.02.2014. Dabei handele es sich<br />

um den Text einer E-Mail des TLVwA, in der die ZAB gebeten<br />

wurde, eine Antwort kurzfristig an die Behörde in Weimar<br />

zu senden. Nun sei schon wieder über ein Jahr vergangen<br />

und es sei nach wie vor nichts geschehen.<br />

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