Jahresbericht 2015_final_2_web
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Anliegentypen<br />
Neben der Zuordnung der Bürgeranliegen zu den inhaltlichen<br />
Sachgebieten hilft eine formale Differenzierung in<br />
Anliegentypen, das Profil der Sachverhalte, die an den<br />
Bürgerbeauftragten herangetragen werden, zu verdeutlichen.<br />
Folgende Anliegentypen werden unterschieden:<br />
a) Informationsersuchen/Auskunfsbegehren<br />
Der Bürger möchte über einen ihn betreffenden Sachverhalt<br />
eine Auskunft. Dies kann von der Frage nach der zuständigen<br />
Stelle bis hin zur Frage danach, wann mit einer<br />
Antwort von einer Behörde zu rechnen ist, reichen. Unter<br />
dem Anliegentyp „Information“ werden auch Verstehensschwierigkeiten<br />
mit amtlichen Bescheiden/Mitteilungen<br />
erfasst, die durch den Bürgerbeauftragten erläutert werden.<br />
Kern dieses Anliegentyps ist eine Auskunft, die in der<br />
Regel mit der Information bzw. der beratenden Erläuterung<br />
an den Bürger abschließt.<br />
b) Petitionen<br />
Die Sachverhalte, die nach Form und Inhalt eine Petition<br />
(= Bitte und Beschwerde) darstellen, werden an den zuständigen<br />
Petitionsausschuss weitergeleitet.<br />
c) Substantielles Anliegen<br />
Mit diesem Typ werden Anliegen erfasst, bei denen es sich<br />
aus der Sicht des Bürgers um echte Missstände, Benachteiligungen,<br />
Fehlentscheidungen bzw. auch um die Bitte um<br />
Vermittlung in einem Konfliktfall handelt.<br />
d) Kein Anliegen/Sonstiges<br />
Mit diesem Anliegentyp werden Vorgänge erfasst, bei<br />
denen sich kein echtes Vorbringen erkennen lässt. Dies gilt<br />
auch für – manchmal von psychisch belasteten Menschen<br />
– wiederholt vorgetragene Sachverhalte.<br />
e) Prüfaufträge des Petitionsausschusses des Thüringer<br />
Landtags<br />
Die Prüfaufträge werden als eigener Anliegentyp erfasst.<br />
Hinsichtlich dieser Kategorisierung lassen sich für den Berichtszeitraum<br />
folgende Aussagen treffen:<br />
60,5 Prozent der abschließend bearbeiteten Fälle waren<br />
substantielle Anliegen (2014: 59 Prozent), gefolgt von der<br />
Bitte um Information, Auskunft bzw. Beratung mit 28,2 Pro-<br />
23