Jahresbericht 2015_final_2_web
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Mit Einführung der Mütterrente zum 01. Juli 2014 wurden<br />
dann demjenigen Elternteil, der bis dahin schon die Kindererziehungszeiten<br />
(12 Monate) in seinen Rentenversicherungskonto<br />
hat, pauschal zusätzlich noch 12 weitere<br />
Monate Erziehungszeit gutgeschrieben. Dies hatte der<br />
Bürger als Ungleichbehandlung und Benachteiligung seiner<br />
väterlichen Betreuungs- und Erziehungsleistung wahrgenommen.<br />
Das war nachvollziehbar, inhaltlich aber nicht<br />
richtig.<br />
Denn der Gesetzgeber muss bei Regelungen auch darauf<br />
achten, dass diese praktisch umgesetzt werden können<br />
und diese praktische Umsetzung kein Verwaltungschaos<br />
verursacht. Damit ein Massenverfahren (und das Rentenverfahren<br />
ist ein solches Massenverfahren) verwaltungspraktisch<br />
handhabbar bleibt, müssen deshalb notgedrungen<br />
Vorkehrungen und Regelungen getroffen werden.<br />
Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass gewisse Verallgemeinerungen/Schematisierungen<br />
unumgänglich sind.<br />
Vor allem aber ist es aus Gründen der Rechtssicherheit<br />
zwingend notwendig, dass einmal getroffene Regelungen<br />
und Handhabungen ab einem bestimmten Zeitpunkt<br />
auch Bestand haben und nicht mehr rückwirkend verändert<br />
werden können. Dies ist rechtlich zulässig: Der Gesetzgeber<br />
muss in einem bestimmten Sachverhalt nicht<br />
zwingend die für jeden gerechteste und optimalste Lösung<br />
umsetzen, sondern darf bei der Gestaltung der rechtlichen<br />
Regelungen auch Aspekte der verwaltungspraktischen<br />
Umsetzbarkeit, Handhabbarkeit und Rechtssicherheit<br />
berücksichtigen.<br />
Mit diesen umfangreichen Informationen konnte dem<br />
Bürger erläutert werden, dass und warum er konkret und<br />
Väter im Allgemeinen nicht benachteiligt werden, wenngleich<br />
die Umsetzbarkeit einer rechtlichen Regelung gewisse<br />
Verallgemeinerungen nötig machen kann.<br />
Der Bürgerbeauftragte wies den Bürger auch darauf hin,<br />
dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter<br />
030 221911001 ein Beratungstelefon zu diesem Thema geschaltet<br />
hat.<br />
Auswirkungen der Mütterrente auf die Gesamtrente<br />
Eine Bürgerin äußerte während einer Bürgersprechstunde<br />
ihren Unmut gegenüber dem Bürgerbeauftragten. Sie sagte,<br />
dass mit Erhöhung ihrer Altersrente durch die Anrechnung<br />
von Kindererziehungszeiten, der sogenannten Mütterrente,<br />
Abzüge bei ihrer Witwenrente einhergingen. Sie<br />
sei davon überzeugt, dass sie nunmehr mit Inkrafttreten<br />
der Mütterrente weniger Gesamtrente zur Verfügung habe.<br />
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