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Jahresbericht 2015_final_2_web

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Mit Einführung der Mütterrente zum 01. Juli 2014 wurden<br />

dann demjenigen Elternteil, der bis dahin schon die Kindererziehungszeiten<br />

(12 Monate) in seinen Rentenversicherungskonto<br />

hat, pauschal zusätzlich noch 12 weitere<br />

Monate Erziehungszeit gutgeschrieben. Dies hatte der<br />

Bürger als Ungleichbehandlung und Benachteiligung seiner<br />

väterlichen Betreuungs- und Erziehungsleistung wahrgenommen.<br />

Das war nachvollziehbar, inhaltlich aber nicht<br />

richtig.<br />

Denn der Gesetzgeber muss bei Regelungen auch darauf<br />

achten, dass diese praktisch umgesetzt werden können<br />

und diese praktische Umsetzung kein Verwaltungschaos<br />

verursacht. Damit ein Massenverfahren (und das Rentenverfahren<br />

ist ein solches Massenverfahren) verwaltungspraktisch<br />

handhabbar bleibt, müssen deshalb notgedrungen<br />

Vorkehrungen und Regelungen getroffen werden.<br />

Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass gewisse Verallgemeinerungen/Schematisierungen<br />

unumgänglich sind.<br />

Vor allem aber ist es aus Gründen der Rechtssicherheit<br />

zwingend notwendig, dass einmal getroffene Regelungen<br />

und Handhabungen ab einem bestimmten Zeitpunkt<br />

auch Bestand haben und nicht mehr rückwirkend verändert<br />

werden können. Dies ist rechtlich zulässig: Der Gesetzgeber<br />

muss in einem bestimmten Sachverhalt nicht<br />

zwingend die für jeden gerechteste und optimalste Lösung<br />

umsetzen, sondern darf bei der Gestaltung der rechtlichen<br />

Regelungen auch Aspekte der verwaltungspraktischen<br />

Umsetzbarkeit, Handhabbarkeit und Rechtssicherheit<br />

berücksichtigen.<br />

Mit diesen umfangreichen Informationen konnte dem<br />

Bürger erläutert werden, dass und warum er konkret und<br />

Väter im Allgemeinen nicht benachteiligt werden, wenngleich<br />

die Umsetzbarkeit einer rechtlichen Regelung gewisse<br />

Verallgemeinerungen nötig machen kann.<br />

Der Bürgerbeauftragte wies den Bürger auch darauf hin,<br />

dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter<br />

030 221911001 ein Beratungstelefon zu diesem Thema geschaltet<br />

hat.<br />

Auswirkungen der Mütterrente auf die Gesamtrente<br />

Eine Bürgerin äußerte während einer Bürgersprechstunde<br />

ihren Unmut gegenüber dem Bürgerbeauftragten. Sie sagte,<br />

dass mit Erhöhung ihrer Altersrente durch die Anrechnung<br />

von Kindererziehungszeiten, der sogenannten Mütterrente,<br />

Abzüge bei ihrer Witwenrente einhergingen. Sie<br />

sei davon überzeugt, dass sie nunmehr mit Inkrafttreten<br />

der Mütterrente weniger Gesamtrente zur Verfügung habe.<br />

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