Jahresbericht 2015_final_2_web
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Hohe Unfallgefahr für Fußgänger wegen beschädigter<br />
Gehwege<br />
Eine Bürgerin beklagte sich beim Bürgerbeauftragten über<br />
den schlechten Zustand von Gehwegen in ihrem Wohnort.<br />
Ihr war zum einen an einer Instandsetzung eines Gehweges,<br />
der von Bürgern viel genutzt werde, als auch der<br />
Verbesserung des Winterdienstes gelegen.<br />
Lösungsansatz und Ergebnis: Der Bürgerbeauftragte kontaktierte<br />
die zuständige Stadtverwaltung und bat diese,<br />
die Hintergründe des schlechten Zustands der Gehwege<br />
zu erläutern. Die Antwort: Die Missstände seien bereits bekannt.<br />
Bisher hätten jedoch die finanziellen Mittel der<br />
Stadt nicht ausgereicht, um Gehwege auszubessern. Die<br />
Stadt sicherte dann jedoch zu, dass der von der Bürgerin<br />
benannte Gehweg zeitnah instandgesetzt werde. Auch<br />
der von der Bürgerin angemahnten Probleme bei der<br />
Räumung der Gehwege im Winter wolle sich die Stadt<br />
annehmen. Noch vor der nächsten Winterperiode werde<br />
sie sich mit den Grundstückseigentümern abstimmen.<br />
Die Stadt griff somit beide Anliegen auf und sicherte ihrerseits<br />
zu, diese im Sinne der Bürgerin umzusetzen. Im Ergebnis<br />
führte die Nachfrage des Bürgerbeauftragten zu Klarheit<br />
darüber, dass die Stadt die Mängel beheben werde.<br />
Damit konnte dem Anliegen der Bürgerin vollumfänglich<br />
abgeholfen werden.<br />
Einsichtiger Zweckverband – rückwirkende Korrektur bestandskräftiger<br />
Gebührenbescheide erreicht!<br />
Eine Rentnerin tat sich schwer mit ‚offizieller‘ Post: die<br />
Angst vor ‚schlechten‘ Nachrichten oder Zahlungsforderungen<br />
und Schwierigkeiten<br />
beim Verständnis hatten bei ihr<br />
zu einer inneren Haltung geführt,<br />
aus der heraus sie solcherlei<br />
Schreiben und deren Inhalt<br />
verdrängte und erforderliches<br />
Tätigwerden unterließ. So ging<br />
es auch mit einem Bescheid<br />
über eine Beitragsforderung<br />
eines Abwasserzweckverbandes.<br />
Da die Bürgerin in Anbetracht<br />
ihrer ‚Berührungsängste‘<br />
den Bescheid zur Seite gelegt<br />
und auch keinen Widerspruch eingelegt hatte, wurde der<br />
Verwaltungsakt bestandskräftig, ohne dass Zahlungen<br />
erfolgten. Den daraufhin ergehenden Mahnungen des<br />
Zweckverbandes erging es wie dem Beitragsbescheid: sie<br />
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