09.06.2016 Aufrufe

Jahresbericht 2015_final_2_web

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Hohe Unfallgefahr für Fußgänger wegen beschädigter<br />

Gehwege<br />

Eine Bürgerin beklagte sich beim Bürgerbeauftragten über<br />

den schlechten Zustand von Gehwegen in ihrem Wohnort.<br />

Ihr war zum einen an einer Instandsetzung eines Gehweges,<br />

der von Bürgern viel genutzt werde, als auch der<br />

Verbesserung des Winterdienstes gelegen.<br />

Lösungsansatz und Ergebnis: Der Bürgerbeauftragte kontaktierte<br />

die zuständige Stadtverwaltung und bat diese,<br />

die Hintergründe des schlechten Zustands der Gehwege<br />

zu erläutern. Die Antwort: Die Missstände seien bereits bekannt.<br />

Bisher hätten jedoch die finanziellen Mittel der<br />

Stadt nicht ausgereicht, um Gehwege auszubessern. Die<br />

Stadt sicherte dann jedoch zu, dass der von der Bürgerin<br />

benannte Gehweg zeitnah instandgesetzt werde. Auch<br />

der von der Bürgerin angemahnten Probleme bei der<br />

Räumung der Gehwege im Winter wolle sich die Stadt<br />

annehmen. Noch vor der nächsten Winterperiode werde<br />

sie sich mit den Grundstückseigentümern abstimmen.<br />

Die Stadt griff somit beide Anliegen auf und sicherte ihrerseits<br />

zu, diese im Sinne der Bürgerin umzusetzen. Im Ergebnis<br />

führte die Nachfrage des Bürgerbeauftragten zu Klarheit<br />

darüber, dass die Stadt die Mängel beheben werde.<br />

Damit konnte dem Anliegen der Bürgerin vollumfänglich<br />

abgeholfen werden.<br />

Einsichtiger Zweckverband – rückwirkende Korrektur bestandskräftiger<br />

Gebührenbescheide erreicht!<br />

Eine Rentnerin tat sich schwer mit ‚offizieller‘ Post: die<br />

Angst vor ‚schlechten‘ Nachrichten oder Zahlungsforderungen<br />

und Schwierigkeiten<br />

beim Verständnis hatten bei ihr<br />

zu einer inneren Haltung geführt,<br />

aus der heraus sie solcherlei<br />

Schreiben und deren Inhalt<br />

verdrängte und erforderliches<br />

Tätigwerden unterließ. So ging<br />

es auch mit einem Bescheid<br />

über eine Beitragsforderung<br />

eines Abwasserzweckverbandes.<br />

Da die Bürgerin in Anbetracht<br />

ihrer ‚Berührungsängste‘<br />

den Bescheid zur Seite gelegt<br />

und auch keinen Widerspruch eingelegt hatte, wurde der<br />

Verwaltungsakt bestandskräftig, ohne dass Zahlungen<br />

erfolgten. Den daraufhin ergehenden Mahnungen des<br />

Zweckverbandes erging es wie dem Beitragsbescheid: sie<br />

75

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!