09.06.2016 Aufrufe

Jahresbericht 2015_final_2_web

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Rollator muss repariert werden – wer zahlt?<br />

Ein Bürger war seit einem Autounfall 100 Prozent schwerbehindert<br />

und auf eine Gehhilfe, genauer einen Rollator,<br />

angewiesen. Die Krankenkasse weigerte sich nun, für die<br />

Reparaturkosten des Rollators aufzukommen, da sich die<br />

Reparaturen an diesem gehäuft hatten. Die Krankenkasse<br />

unterstellte dem Bürger zunächst, den Rollator unsachgemäß<br />

zu benutzen. Gegen diese Behauptung wehrte sich<br />

der Bürger und legte Widerspruch ein. Gleichzeitig bat er<br />

den Bürgerbeauftragten, ihn bei seinem Anliegen zu unterstützen.<br />

Lösungsansatz und Ergebnis: In einer Stellungnahme der<br />

Krankenkasse zum Sachstand, die der Bürgerbeauftragte<br />

einforderte, sicherte die Krankenkasse eine Prüfung im<br />

Rahmen eines Hausbesuchs zu. Die Krankenkasse begutachtete<br />

die Nutzung des Rollators durch den Bürger und<br />

stellte durch die Vor-Ort-Besichtigung fest, dass der starke<br />

Verschleiß nicht auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen<br />

war, sondern dass der Bürger aufgrund seiner Beeinträchtigung<br />

den Rollator stark beansprucht und insbesondere<br />

im Bereich der Bremsen massiv belastet. Daraufhin<br />

traf die Krankenkasse im Widerspruchsverfahren eine<br />

Entscheidung im Sinne des Bürgers. Mit diesem positiven<br />

Ergebnis zeigte sich der Bürger zufrieden und seinem Anliegen<br />

konnte abgeholfen werden.<br />

Unterbringung in einem Heim finanziell abgesichert<br />

„Ich sage Ihnen ein Dankeschön für all Ihre Bemühungen<br />

und freue mich, dass durch Ihr Tätigwerden alles zu einem<br />

guten Abschluss geführt wurde“.<br />

Diese dankbaren Worte erhielt<br />

der Bürgerbeauftragte von einer<br />

Bürgerin, nachdem ihr der lang<br />

ersehnte Bewilligungsbescheid<br />

vom Sozialamt zugestellt worden<br />

war. Die Bürgerin betreut einen<br />

schwerbehinderten Mann, der in<br />

einem Pflegeheim wohnt. Da Einkommen,<br />

also Altersrente und<br />

Vermögen, nicht ausreichen, um<br />

die Heimkosten zu finanzieren,<br />

stellte sie für ihn beim zuständigen<br />

Sozialamt einen Antrag auf<br />

Grundsicherungsleistungen nach<br />

dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch, SGB XII. Das Sozialamt<br />

forderte kurz darauf ausstehende Unterlagen und Informationen<br />

von der Bürgerin an, die sie auch einreichte.<br />

Sie beklagte, dass trotz ihrer mehrfachen telefonischen<br />

40

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!