Jahresbericht 2015_final_2_web
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Rollator muss repariert werden – wer zahlt?<br />
Ein Bürger war seit einem Autounfall 100 Prozent schwerbehindert<br />
und auf eine Gehhilfe, genauer einen Rollator,<br />
angewiesen. Die Krankenkasse weigerte sich nun, für die<br />
Reparaturkosten des Rollators aufzukommen, da sich die<br />
Reparaturen an diesem gehäuft hatten. Die Krankenkasse<br />
unterstellte dem Bürger zunächst, den Rollator unsachgemäß<br />
zu benutzen. Gegen diese Behauptung wehrte sich<br />
der Bürger und legte Widerspruch ein. Gleichzeitig bat er<br />
den Bürgerbeauftragten, ihn bei seinem Anliegen zu unterstützen.<br />
Lösungsansatz und Ergebnis: In einer Stellungnahme der<br />
Krankenkasse zum Sachstand, die der Bürgerbeauftragte<br />
einforderte, sicherte die Krankenkasse eine Prüfung im<br />
Rahmen eines Hausbesuchs zu. Die Krankenkasse begutachtete<br />
die Nutzung des Rollators durch den Bürger und<br />
stellte durch die Vor-Ort-Besichtigung fest, dass der starke<br />
Verschleiß nicht auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen<br />
war, sondern dass der Bürger aufgrund seiner Beeinträchtigung<br />
den Rollator stark beansprucht und insbesondere<br />
im Bereich der Bremsen massiv belastet. Daraufhin<br />
traf die Krankenkasse im Widerspruchsverfahren eine<br />
Entscheidung im Sinne des Bürgers. Mit diesem positiven<br />
Ergebnis zeigte sich der Bürger zufrieden und seinem Anliegen<br />
konnte abgeholfen werden.<br />
Unterbringung in einem Heim finanziell abgesichert<br />
„Ich sage Ihnen ein Dankeschön für all Ihre Bemühungen<br />
und freue mich, dass durch Ihr Tätigwerden alles zu einem<br />
guten Abschluss geführt wurde“.<br />
Diese dankbaren Worte erhielt<br />
der Bürgerbeauftragte von einer<br />
Bürgerin, nachdem ihr der lang<br />
ersehnte Bewilligungsbescheid<br />
vom Sozialamt zugestellt worden<br />
war. Die Bürgerin betreut einen<br />
schwerbehinderten Mann, der in<br />
einem Pflegeheim wohnt. Da Einkommen,<br />
also Altersrente und<br />
Vermögen, nicht ausreichen, um<br />
die Heimkosten zu finanzieren,<br />
stellte sie für ihn beim zuständigen<br />
Sozialamt einen Antrag auf<br />
Grundsicherungsleistungen nach<br />
dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch, SGB XII. Das Sozialamt<br />
forderte kurz darauf ausstehende Unterlagen und Informationen<br />
von der Bürgerin an, die sie auch einreichte.<br />
Sie beklagte, dass trotz ihrer mehrfachen telefonischen<br />
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