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Jahresbericht 2015_final_2_web

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Lösungsansatz und Ergebnis: Der Bürgerbeauftragte ließ<br />

sich die Sichtweise des Jugendamtes in einer Stellungnahme<br />

schildern. Dann wurde ein gemeinsamer Gesprächstermin<br />

mit Verantwortlichen des zuständigen Jugendamtes<br />

und dem Bürgerbeauftragten vereinbart.<br />

In diesem Gespräch verdeutlichte der Bürgerbeauftragte<br />

die besonderen Problemlagen von Eltern mit hochbegabten<br />

Kindern und den erhöhten Förder- und Unterstützungsbedarf<br />

von betroffenen Familien. Er versuchte Verständnis<br />

und Sensibilität für die Schwierigkeiten der Eltern<br />

zu wecken. Er stellte im Gespräch heraus, dass es nicht Ziel<br />

eines Verfahrens mit solch einem komplexen und problematischen<br />

Hintergrund sein könne, Unstimmigkeiten und<br />

Zuständigkeitsfragen zwischen Schule und Amt auf dem<br />

Rücken der Familie auszutragen. Es müsse sich von selbst<br />

verstehen, dass alle Beteiligten bestrebt sein müssten, an<br />

einer guten Lösung zum Wohle des Kindes mitwirken zu<br />

wollen.<br />

Im Ergebnis konnte der Bürgerbeauftragte durch seine<br />

Intervention erreichen, dass dem Antrag auf Eingliederungshilfe<br />

entsprochen wurde. Die Kosten für die Unterbringung<br />

im Internat sowie möglicherweise zukünftig anfallende<br />

Kosten für eine notwendige Zusatzbetreuung werden<br />

nunmehr vom Jugendamt übernommen.<br />

Auf diesem Weg gelang es dem Bürgerbeauftragten, eine<br />

rechtskonforme, aber auch den individuellen Bedürfnissen<br />

im Einzelfall gerecht werdende Lösung zu erzielen.<br />

Besonderes Rückkehrrecht in gesetzliche Krankenversicherung<br />

für Schwerbehinderte?<br />

Eine Bürgerin wandte sich mit der Frage, ob es ein besonderes<br />

Rückkehrrecht in die Gesetzliche Krankenversicherung<br />

für Schwerbehinderte gebe, an den Bürgerbeauftragten.<br />

Sie habe erfahren, dass eine Rückkehr in die Gesetzliche<br />

Krankenversicherung ab einem Grad der Behinderung<br />

(GdB) von 50 jederzeit möglich sei. Sie bat den<br />

Bürgerbeauftragten um Auskunft, ob diese Information<br />

stimme.<br />

Lösungsansatz und Ergebnis: Die private (PKV) und die<br />

gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind zwei völlig<br />

unterschiedliche Systeme. Die GKV gewinnt vor allem für<br />

ältere Privatpatienten wieder an Attraktivität. Insbesondere<br />

die Angst vor hohen Beiträgen im Alter treibt die Menschen<br />

zurück in die GKV. Aber der Weg zurück in die GKV<br />

ist steinig, denn der Gesetzgeber hat viele Hindernisse<br />

aufgebaut, um „Rosinenpickerei“ zwischen den Systemen<br />

zu unterbinden. So ist es zum Beispiel nicht gewollt, dass<br />

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