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NEUE MOBILITÄT 16

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Energie- und Mobilitätswende im Kontext SmartGrid - BERLINER MODELL<br />

Im Fehlen einer benutzerfreundlichen allgemein zugänglichen<br />

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge wird vielfach ein<br />

wesentliches Hindernis für den Markthochlauf der Elektromobilität<br />

erkannt. Das Land Berlin hat daraus Konsequenzen<br />

gezogen und am 09. Januar 2015 ein europaweites Vergabeverfahren<br />

zur Errichtung und zum Betrieb von Ladeeinrichtungen<br />

für Elektrofahrzeuge (veröffentlicht im Amtsblatt<br />

der EU 2012/S 206-339170) erfolgreich abgeschlossen.<br />

Zu Beginn des Verfahrens im Oktober 2012 betonte der damalige<br />

Senator für Stadtentwicklung und Umwelt und heutige<br />

Regierende Bürgermeister Michael Müller: »Die Bereitschaft<br />

des Landes Berlin, die Erweiterung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur<br />

europaweit auszuschreiben ist ein Signal an<br />

die Industrie und die Flottenbetreiber in der Stadt, das Berlin<br />

seine Rolle als Leitmetropole in Europa für Elektroverkehr<br />

konsequent wahrnimmt. Berlin schafft somit die Voraussetzung<br />

für Carsharing-Unternehmen und andere gewerbliche<br />

Flottenbetreiber, Elektrofahrzeuge in ihren Flotten einzuführen<br />

und die Hauptstadt als Labor des Elektroverkehrs zu<br />

etablieren.«<br />

Aus einem Kreis von ursprünglich ungefähr 30 Bewerbern<br />

wurden sieben Bieter(-gemeinschaften) ausgewählt, mit denen<br />

das Land im Rahmen eines sogenannten wettbewerblichen<br />

Dialogs intensiv verhandelte, wie eine zukunftsfähige<br />

berlinweit einheitliche Ladeinfrastruktur aussehen könnte.<br />

Bei der Ausschreibung boten die Bieter in drei Losen auf die<br />

Errichtung und den Betrieb von bis 1.100 AC-Ladepunkten sowie<br />

weiteren bis zu 40 DC-Ladepunkten, die bei entsprechendem<br />

Bedarf unter dem Dach einer berlinweiten Ladeinfrastruktur<br />

errichtet werden und zu denen jeder Nutzer über eine<br />

betreiberübergreifend einsetzbare RFID-Karte Zugang erhält.<br />

Letztendlich setzte sich in allen drei Losen ein Bieterkonsortium<br />

bestehend aus der Alliander AG, der The New Motion<br />

GmbH und der Allego GmbH (sowie den entsprechenden<br />

niederländischen Konzernunternehmen) durch. Wesentliche<br />

Eckpunkte des in vielen Bereichen wegweisenden Berliner<br />

Modells sollen im Folgenden erläutert werden.<br />

Wie viele Ladeeinrichtungen können wo errichtet werden?<br />

Das Berliner Modell stellt bei der Errichtung und dem Betrieb<br />

nicht auf die Ladeeinrichtungen, sondern auf die jeweiligen<br />

Ladepunkte ab. Diese könne in zwei Phasen als AC- bzw. DC-<br />

Ladepunkte bspw. in Form »klassischer« Ladesäulen mit<br />

zwei Ladepunkten, als Wallboxen oder an Beleuchtungsanlagen<br />

errichtet werden:<br />

• In der ersten Phase, die am 30. September 20<strong>16</strong> endet,<br />

ist die obsiegende Bietergemeinschaft zur Errichtung von<br />

400 AC-Ladepunkten nach Maßgabe eines von der Senatsverwaltung<br />

und dem Deutschen Zentrum für Luft und<br />

Raumfahrt (DLR) definierten Standortkonzepts verpflichtet.<br />

Hinzukommen weitere 20 DC-Ladepunkte.<br />

• In der zweiten Phase ab dem 01. Januar 20<strong>16</strong> kann das obsiegende<br />

Bieterkonsortium bei entsprechendem Bedarf<br />

bis zum 20. Juni 2020 maximal weitere 700 AC-Ladepunkte<br />

und 20 DC-Ladepunkte errichten.<br />

Die zu errichtenden Ladepunkte können sowohl im öffentlichen,<br />

als auch im halb-öffentlichen Bereich errichtet werden.<br />

Ladeeinrichtungen im ausschließlich privaten Bereich - also<br />

ohne diskriminierungsfreien Zugang für Dritte - werden hingegen<br />

nicht gefördert.<br />

Berücksichtigung der Marktrollen<br />

Das Berliner Modell bietet hohe Zukunftssicherheit, da es<br />

bereits die Vorgaben nach Art. 4 Abs. 8 und Abs. 11 der Richtlinie<br />

2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau von Infrastruktur<br />

für alternative Kraftstoffe - AFI-Richtlinie - berücksichtigt und<br />

die Marktrollen in der Elektromobilität trennt.<br />

Vom Betreiber von Ladeeinrichtungen, also demjenigen, der<br />

die Ladeeinrichtungen errichtet und betreibt, ist der Mobilitätsanbieter,<br />

der mit den Nutzern den Ladevertrag schließt<br />

und die benötigte Mobilität (Ladestrom) liefert, zu unterscheiden.<br />

Der Endkunde, also derjenige, der sein Elektrofahrzeug<br />

an einer Ladeeinrichtung lädt, wird als Nutzer bezeichnet.<br />

Durch Art. 4 Abs. 11 der AFI-Richtlinie werden die Mitgliedstaaten<br />

verpflichtet, öffentlich zugängliche Ladinfrastruktur<br />

so zu gestalten, dass Diskriminierungen zum Nachteil von<br />

Betreibern sowie Mobilitätsanbietern möglichst ausgeschlossen<br />

werden. Dementsprechend ist die obsiegende Bietergemeinschaft<br />

in ihrer Rolle Betreiber verpflichtet, die Ladeinfrastruktur<br />

zu errichten und entsprechend Art. 4 Abs. 8 2014/<br />

94/EU diskriminierungsfrei zu betreiben. In der Marktrolle als<br />

»Mobilitätsanbieter« ist das obsiegende Bieterkonsortium<br />

verpflichtet, den eigenen Kunden, also den Nutzern von elektrisch<br />

betriebenen Fahrzeugen, eine RFID-Karte als einheitliches<br />

Authentifizierungsmedium an den Ladeeinrichtungen<br />

zur Verfügung zu stellen und den Ladevorgang gegenüber<br />

dem Nutzer abzurechnen.<br />

Betreiberübergreifende Ladeinfrastruktur<br />

Die obsiegende Bietergemeinschaft erhält kein Exklusivrecht<br />

für die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen in<br />

Berlin. Das Modell ist vielmehr offen für weitere (dritte) Betreiber<br />

von Ladeeinrichtungen und für weitere (dritte) Mobilitätsanbieter.<br />

Dritte Betreiber können ihre bestehenden bzw.<br />

geplanten Ladeeinrichtungen in die einheitliche Berliner Ladeinfrastruktur<br />

einbringen. Hierzu ist jedoch erforderlich, dass<br />

sie die entsprechenden technischen Anforderungen erfüllen,<br />

die auch das obsiegende Bieterkonsortium einhalten muss.<br />

Auch dritte Mobilitätsanbieter können ihren Kunden Ladevorgänge<br />

an der Berliner Ladeinfrastruktur ermöglichen und<br />

erhalten nach Abschluss eines Zugangsvertrages mit allen<br />

Neue Mobilität<br />

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