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Geschäftsbericht 2010 - neue leben Versicherungen

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1.11 Tarifgruppe 11<br />

Die <strong>Versicherungen</strong> erhalten während der Aufschubzeit einen Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven.<br />

Der Sockelbetrag wird, wenn die versicherte Person mindestens das rechnungsmäßige 60. Lebensjahr vollendet hat, zu<br />

Beginn der Rentenzahlung bzw. bei Beendigung der Versicherung gewährt.<br />

Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen erhalten nur den Zinsüberschussanteil.<br />

1.11.1 <strong>Versicherungen</strong> während der Aufschubzeit<br />

1.11.1.1 <strong>Versicherungen</strong> gegen laufenden Beitrag (beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong>)<br />

Grundüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Jahresbeitrages<br />

Zinsüberschussanteil ,15 % der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />

<strong>Versicherungen</strong> mit vereinbarter Todesfallsumme erhalten zusätzlich einen Risikoüberschussanteil.<br />

Männliche Versicherte 40,00 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />

Weibliche Versicherte 5,00 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />

<strong>Versicherungen</strong> mit laufender Beitragszahlung erhalten für jedes beitragspflichtig zurückgelegte Versicherungsjahr, erstmals für das zweite Versicherungsjahr,<br />

eine nicht garantierte Anwartschaft auf einen Schlussüberschussanteil.<br />

Schlussüberschussanteil 0,55 % der Bemessungsgrundlage<br />

5,25 % jährliche Verzinsung für beitragspflichtige Versicherungsjahre<br />

4,40 % jährliche Verzinsung für beitragsfreie Versicherungsjahre<br />

Sockelbetrag 0, 0 % der Bemessungsgrundlage<br />

5,25 % jährliche Verzinsung für beitragspflichtige Versicherungsjahre<br />

4,40 % jährliche Verzinsung für beitragsfreie Versicherungsjahre<br />

Falls die jährlichen Überschussanteile in der Aufschubzeit für eine Bonusrente verwendet werden, erhöhen sich die angegebenen<br />

Schlussüberschussanteilsätze mit Ausnahme der jährlichen Verzinsung für beitragsfreie Versicherungsjahre um jeweils<br />

0,05 Prozentpunkte. Die jährliche Verzinsung des Sockelbetrags erfolgt gemäß der jährlichen Verzinsung des Schlussüberschusses,<br />

der Satz für den Sockelbetrag ändert sich nicht.<br />

Der Schlussüberschussanteil wird bei Kündigung oder Tod in reduzierter Höhe gewährt.<br />

Anhang. <strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Lebensversicherung AG.<br />

Überschussbeteiligung.<br />

1.11.1.2 <strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag<br />

Zinsüberschussanteil 0,40 % der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />

für jedes der ersten vier Versicherungsjahre<br />

1, 0 % der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />

für jedes der weiteren abgelaufenen Versicherungsjahre<br />

Schlussüberschussanteil 0,55 % der Bemessungsgrundlage<br />

4,40 % jährliche Verzinsung<br />

Sockelbetrag 0, 0 % der Bemessungsgrundlage<br />

4,40 % jährliche Verzinsung<br />

Falls die jährlichen Überschussanteile in der Aufschubzeit für eine Bonusrente verwendet werden, erhöht sich der angegebene<br />

Schlussüberschussanteilsatz um 0,05 Prozentpunkte.<br />

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