Geschäftsbericht 2010 - neue leben Versicherungen
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1.11 Tarifgruppe 11<br />
Die <strong>Versicherungen</strong> erhalten während der Aufschubzeit einen Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven.<br />
Der Sockelbetrag wird, wenn die versicherte Person mindestens das rechnungsmäßige 60. Lebensjahr vollendet hat, zu<br />
Beginn der Rentenzahlung bzw. bei Beendigung der Versicherung gewährt.<br />
Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen erhalten nur den Zinsüberschussanteil.<br />
1.11.1 <strong>Versicherungen</strong> während der Aufschubzeit<br />
1.11.1.1 <strong>Versicherungen</strong> gegen laufenden Beitrag (beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong>)<br />
Grundüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Jahresbeitrages<br />
Zinsüberschussanteil ,15 % der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />
<strong>Versicherungen</strong> mit vereinbarter Todesfallsumme erhalten zusätzlich einen Risikoüberschussanteil.<br />
Männliche Versicherte 40,00 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />
Weibliche Versicherte 5,00 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />
<strong>Versicherungen</strong> mit laufender Beitragszahlung erhalten für jedes beitragspflichtig zurückgelegte Versicherungsjahr, erstmals für das zweite Versicherungsjahr,<br />
eine nicht garantierte Anwartschaft auf einen Schlussüberschussanteil.<br />
Schlussüberschussanteil 0,55 % der Bemessungsgrundlage<br />
5,25 % jährliche Verzinsung für beitragspflichtige Versicherungsjahre<br />
4,40 % jährliche Verzinsung für beitragsfreie Versicherungsjahre<br />
Sockelbetrag 0, 0 % der Bemessungsgrundlage<br />
5,25 % jährliche Verzinsung für beitragspflichtige Versicherungsjahre<br />
4,40 % jährliche Verzinsung für beitragsfreie Versicherungsjahre<br />
Falls die jährlichen Überschussanteile in der Aufschubzeit für eine Bonusrente verwendet werden, erhöhen sich die angegebenen<br />
Schlussüberschussanteilsätze mit Ausnahme der jährlichen Verzinsung für beitragsfreie Versicherungsjahre um jeweils<br />
0,05 Prozentpunkte. Die jährliche Verzinsung des Sockelbetrags erfolgt gemäß der jährlichen Verzinsung des Schlussüberschusses,<br />
der Satz für den Sockelbetrag ändert sich nicht.<br />
Der Schlussüberschussanteil wird bei Kündigung oder Tod in reduzierter Höhe gewährt.<br />
Anhang. <strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Lebensversicherung AG.<br />
Überschussbeteiligung.<br />
1.11.1.2 <strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag<br />
Zinsüberschussanteil 0,40 % der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />
für jedes der ersten vier Versicherungsjahre<br />
1, 0 % der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />
für jedes der weiteren abgelaufenen Versicherungsjahre<br />
Schlussüberschussanteil 0,55 % der Bemessungsgrundlage<br />
4,40 % jährliche Verzinsung<br />
Sockelbetrag 0, 0 % der Bemessungsgrundlage<br />
4,40 % jährliche Verzinsung<br />
Falls die jährlichen Überschussanteile in der Aufschubzeit für eine Bonusrente verwendet werden, erhöht sich der angegebene<br />
Schlussüberschussanteilsatz um 0,05 Prozentpunkte.<br />
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