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Geschäftsbericht 2010 - neue leben Versicherungen

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B. Einzel-Rentenversicherungen (Abrechnungsverband III bzw. Bestandsgruppe III)<br />

1. Rentenversicherungen (Gewinnverband 1)<br />

Die <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppen 51, 87 und 95 erhalten am Ende des Versicherungsjahres einen jährlichen Überschussanteil.<br />

Die Zusammensetzung ist in den Punkten 1.1 bis 1. beschrieben.<br />

Die <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppen 00, 04, 05, 06, 07, 08, 10 und 11 erhalten zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres,<br />

erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres, sowie am Ende der Aufschubzeit einen jährlichen Überschussanteil.<br />

Der jährliche Überschussanteil setzt sich wie in den Punkten 1.4 bis 1.11 erläutert zusammen.<br />

1.1 Tarifgruppe 51<br />

1.1.1 <strong>Versicherungen</strong> während der Aufschubzeit<br />

Zinsüberschussanteil 1, 0 % (1,40 %) des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

1.1.2 <strong>Versicherungen</strong> während der Rentenbezugszeit<br />

Rentenerhöhung 0,00 % (0, 5 %) der jeweils zuletzt gezahlten Rente<br />

1.2 Tarifgruppe 87<br />

<strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag und beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong> erhalten nur den Zins- und Schlussüberschussanteil.<br />

Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen erhalten nur den Zinsüberschussanteil.<br />

1.2.1 <strong>Versicherungen</strong> während der Aufschubzeit<br />

Grundüberschussanteil 0,90 % der Jahresrente<br />

Zinsüberschussanteil 0,70 % (0,90 %) des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

Die Rentenversicherungen erhalten am Ende des Versicherungsjahres eine nicht garantierte Anwartschaft auf einen Schlussüberschussanteil.<br />

Schlussüberschussanteil<br />

Für Tarife mit Beitragsrückgewähr 10,00 % der Jahresrente für jedes der ersten 5,<br />

5,00 % der Jahresrente für jedes der nächsten 10,<br />

1,00 % der Jahresrente für jedes der weiteren<br />

10 abgelaufenen Versicherungsjahre<br />

Für Tarife ohne Beitragsrückgewähr 8,00 % der Jahresrente für jedes der ersten 5,<br />

4,00 % der Jahresrente für jedes der nächsten 10,<br />

0,80 % der Jahresrente für jedes der weiteren<br />

10 abgelaufenen Versicherungsjahre<br />

Der Schlussüberschussanteil wird bei Kündigung oder Tod in reduzierter Höhe gewährt.<br />

Erhöhungsrenten, bei denen ab 1996 entsprechend aktuelle Rechnungsgrundlagen zugrunde gelegt wurden, erhalten die<br />

Überschussbeteiligung der Tarifgruppe 95 (siehe 1. ).<br />

1.2.2 <strong>Versicherungen</strong> während der Rentenbezugszeit<br />

Rentenerhöhung 0,00 % (0, 5 %) der jeweils zuletzt gezahlten Rente<br />

Anhang. <strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Lebensversicherung AG.<br />

Überschussbeteiligung.<br />

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