Geschäftsbericht 2010 - neue leben Versicherungen
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B. Einzel-Rentenversicherungen (Abrechnungsverband III bzw. Bestandsgruppe III)<br />
1. Rentenversicherungen (Gewinnverband 1)<br />
Die <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppen 51, 87 und 95 erhalten am Ende des Versicherungsjahres einen jährlichen Überschussanteil.<br />
Die Zusammensetzung ist in den Punkten 1.1 bis 1. beschrieben.<br />
Die <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppen 00, 04, 05, 06, 07, 08, 10 und 11 erhalten zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres,<br />
erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres, sowie am Ende der Aufschubzeit einen jährlichen Überschussanteil.<br />
Der jährliche Überschussanteil setzt sich wie in den Punkten 1.4 bis 1.11 erläutert zusammen.<br />
1.1 Tarifgruppe 51<br />
1.1.1 <strong>Versicherungen</strong> während der Aufschubzeit<br />
Zinsüberschussanteil 1, 0 % (1,40 %) des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
1.1.2 <strong>Versicherungen</strong> während der Rentenbezugszeit<br />
Rentenerhöhung 0,00 % (0, 5 %) der jeweils zuletzt gezahlten Rente<br />
1.2 Tarifgruppe 87<br />
<strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag und beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong> erhalten nur den Zins- und Schlussüberschussanteil.<br />
Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen erhalten nur den Zinsüberschussanteil.<br />
1.2.1 <strong>Versicherungen</strong> während der Aufschubzeit<br />
Grundüberschussanteil 0,90 % der Jahresrente<br />
Zinsüberschussanteil 0,70 % (0,90 %) des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
Die Rentenversicherungen erhalten am Ende des Versicherungsjahres eine nicht garantierte Anwartschaft auf einen Schlussüberschussanteil.<br />
Schlussüberschussanteil<br />
Für Tarife mit Beitragsrückgewähr 10,00 % der Jahresrente für jedes der ersten 5,<br />
5,00 % der Jahresrente für jedes der nächsten 10,<br />
1,00 % der Jahresrente für jedes der weiteren<br />
10 abgelaufenen Versicherungsjahre<br />
Für Tarife ohne Beitragsrückgewähr 8,00 % der Jahresrente für jedes der ersten 5,<br />
4,00 % der Jahresrente für jedes der nächsten 10,<br />
0,80 % der Jahresrente für jedes der weiteren<br />
10 abgelaufenen Versicherungsjahre<br />
Der Schlussüberschussanteil wird bei Kündigung oder Tod in reduzierter Höhe gewährt.<br />
Erhöhungsrenten, bei denen ab 1996 entsprechend aktuelle Rechnungsgrundlagen zugrunde gelegt wurden, erhalten die<br />
Überschussbeteiligung der Tarifgruppe 95 (siehe 1. ).<br />
1.2.2 <strong>Versicherungen</strong> während der Rentenbezugszeit<br />
Rentenerhöhung 0,00 % (0, 5 %) der jeweils zuletzt gezahlten Rente<br />
Anhang. <strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Lebensversicherung AG.<br />
Überschussbeteiligung.<br />
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