Geschäftsbericht 2010 - neue leben Versicherungen
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Rechtliche und regulatorische<br />
Rahmenbedingungen<br />
Zertifizierung von Rürup-Renten<br />
Im Zuge des Jahressteuergesetzes 009 (JStG 009) wurde ein<br />
bundeseinheitliches Zertifizierungsverfahren für Rürup-Renten<br />
eingeführt. Demnach hängt die steuerliche Anerkennung der<br />
Beiträge zu einer Rentenversicherung im Sinne von § 10 Abs. 1<br />
Nr. Buchstabe b Einkommensteuergesetz (EStG) ab dem Veran-<br />
lagungsjahr 010 zwingend davon ab, dass das Vertragsmuster<br />
von der Zertifizierungsstelle (bis 0. Juni 010 das die Bundes-<br />
anstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin), seit 1. Juli 010 das<br />
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)) zertifiziert ist. Dieses Zertifizierungserfordernis<br />
besteht sowohl für die sich aktuell im Verkauf<br />
befindlichen Tarife als auch für bereits bestehende Rürup-Renten-<br />
Verträge. Liegt keine Zertifizierung vor, wird die steuerliche<br />
Abzugsfähigkeit der Beiträge, die ein wesentlicher Grund für den<br />
Abschluss eines Basisrentenvertrages ist, nicht mehr anerkannt.<br />
Die aktuell im Verkauf angebotenen Basis-Renten der <strong>neue</strong> <strong>leben</strong><br />
Lebensversicherung AG wurden bereits zertifiziert, sodass die<br />
Bestandsverträge auf zertifizierte Bedingungen überführt werden<br />
konnten.<br />
Quelle: Rundschreiben des GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft<br />
e. V. Nr. 1189/2009 vom 26.06.2009<br />
Rückstellung für Beitragsrückerstattung<br />
Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Jahressteuergesetzes 010<br />
den Höchstbetrag der ungebundenen Rückstellung für Beitragsrückerstattung<br />
(so genannte freie RfB) für die Veranlagungszeiträume<br />
010 bis 01 angehoben. Die ungebundene Rückstellung für<br />
Beitragsrückerstattung (RfB) ist eines der wichtigsten Solvabilitätsmittel<br />
der Lebensversicherungsunternehmen. Mit ihrer Hilfe kann<br />
der Lebensversicherer Ertragsschwankungen ausgleichen und die<br />
Eigenkapitalanforderungen decken. Die bisher geltende Regelung<br />
in § 1 Abs. KStG brachte jedoch die Gefahr, dass Lebensversicherungsunternehmen<br />
ausgerechnet in Zeiten niedriger Erträge und<br />
hoher Unsicherheiten aus steuerlichen Gründen ihre als Sicherheitspuffer<br />
dienende freie RfB abbauen müssen. Hier hat der Gesetzgeber<br />
nun für Abhilfe gesorgt und damit die Solidität des deutschen<br />
Lebensversicherungssystems deutlich gestärkt.<br />
Lagebericht. <strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Lebensversicherung AG.<br />
Rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen.<br />
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