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Geschäftsbericht 2010 - neue leben Versicherungen

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Rechtliche und regulatorische<br />

Rahmenbedingungen<br />

Zertifizierung von Rürup-Renten<br />

Im Zuge des Jahressteuergesetzes 009 (JStG 009) wurde ein<br />

bundeseinheitliches Zertifizierungsverfahren für Rürup-Renten<br />

eingeführt. Demnach hängt die steuerliche Anerkennung der<br />

Beiträge zu einer Rentenversicherung im Sinne von § 10 Abs. 1<br />

Nr. Buchstabe b Einkommensteuergesetz (EStG) ab dem Veran-<br />

lagungsjahr 010 zwingend davon ab, dass das Vertragsmuster<br />

von der Zertifizierungsstelle (bis 0. Juni 010 das die Bundes-<br />

anstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin), seit 1. Juli 010 das<br />

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)) zertifiziert ist. Dieses Zertifizierungserfordernis<br />

besteht sowohl für die sich aktuell im Verkauf<br />

befindlichen Tarife als auch für bereits bestehende Rürup-Renten-<br />

Verträge. Liegt keine Zertifizierung vor, wird die steuerliche<br />

Abzugsfähigkeit der Beiträge, die ein wesentlicher Grund für den<br />

Abschluss eines Basisrentenvertrages ist, nicht mehr anerkannt.<br />

Die aktuell im Verkauf angebotenen Basis-Renten der <strong>neue</strong> <strong>leben</strong><br />

Lebensversicherung AG wurden bereits zertifiziert, sodass die<br />

Bestandsverträge auf zertifizierte Bedingungen überführt werden<br />

konnten.<br />

Quelle: Rundschreiben des GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft<br />

e. V. Nr. 1189/2009 vom 26.06.2009<br />

Rückstellung für Beitragsrückerstattung<br />

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Jahressteuergesetzes 010<br />

den Höchstbetrag der ungebundenen Rückstellung für Beitragsrückerstattung<br />

(so genannte freie RfB) für die Veranlagungszeiträume<br />

010 bis 01 angehoben. Die ungebundene Rückstellung für<br />

Beitragsrückerstattung (RfB) ist eines der wichtigsten Solvabilitätsmittel<br />

der Lebensversicherungsunternehmen. Mit ihrer Hilfe kann<br />

der Lebensversicherer Ertragsschwankungen ausgleichen und die<br />

Eigenkapitalanforderungen decken. Die bisher geltende Regelung<br />

in § 1 Abs. KStG brachte jedoch die Gefahr, dass Lebensversicherungsunternehmen<br />

ausgerechnet in Zeiten niedriger Erträge und<br />

hoher Unsicherheiten aus steuerlichen Gründen ihre als Sicherheitspuffer<br />

dienende freie RfB abbauen müssen. Hier hat der Gesetzgeber<br />

nun für Abhilfe gesorgt und damit die Solidität des deutschen<br />

Lebensversicherungssystems deutlich gestärkt.<br />

Lagebericht. <strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Lebensversicherung AG.<br />

Rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen.<br />

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