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Geschäftsbericht 2010 - neue leben Versicherungen

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7.1.1.2 <strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag<br />

Risikoüberschussanteil<br />

Männliche Versicherte 40,00 % des Risikobeitrages<br />

Weibliche Versicherte 5,00 % des Risikobeitrages<br />

Kostenüberschussanteil 0,18 % des Deckungskapitals<br />

Zinsüberschussanteil 1,85 % ( ,05 %) des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

7.1.1.3 Beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong><br />

Risikoüberschussanteil<br />

Männliche Versicherte 40,00 % des Risikobeitrages<br />

Weibliche Versicherte 5,00 % des Risikobeitrages<br />

Kostenüberschussanteil 0,18 % des Deckungskapitals<br />

Zinsüberschussanteil ,15 % ( , 5 %) des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

7.1.2 <strong>Versicherungen</strong> während der Rentenbezugszeit (siehe B. )<br />

7.2 Hybridrentenversicherungen während der Aufschubzeit (nur Tarifgruppe 10)<br />

Hybridrentenversicherungen erhalten in der Aufschubzeit eine Überschussbeteiligung für den konventionellen und fondsgebundenen<br />

Vertragsteil.<br />

Der konventionelle Vertragsteil der Hybridrentenversicherung erhält zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres jährliche<br />

Überschussanteile, erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres. Die jährlichen Überschussanteile bestehen<br />

aus einem Zins- und grundsätzlich aus einem Grundüberschussanteil. <strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag und andere<br />

beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong> erhalten als laufende Überschussanteile nur einen Zinsüberschussanteil.<br />

Der fondsgebundene Vertragsteil der Hybridrentenversicherung erhält ab Versicherungsbeginn grundsätzlich monatlich<br />

einen Kostenüberschussanteil.<br />

Zusätzlich zu den laufenden Überschussanteilen erhalten die Hybridrentenversicherungen bei Ablauf der Aufschubzeit<br />

bzw. Beendigung einen Schlussüberschussanteil. Er wird bei Tod oder Kündigung in verminderter Höhe gewährt.<br />

Darüber hinaus wird, wenn die versicherte Person mindestens das rechnungsmäßige 60. Lebensjahr vollendet hat,<br />

zu Beginn der Rentenzahlung bzw. bei Beendigung der Versicherung ein Sockelbetrag für die Beteiligung an den<br />

Bewertungsreserven gewährt.<br />

Anhang. <strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Lebensversicherung AG.<br />

Überschussbeteiligung.<br />

Ab dem Beginn der Rentenzahlung werden die <strong>Versicherungen</strong> im Gewinnverband der Bestandsgruppe III (Einzel-<br />

Rentenversicherungen der Tarifgruppe 10 für die mit dem garantierten Rentenfaktor berechnete Rente und der zum<br />

Rentenzahlungsbeginn für neu abgeschlossene <strong>Versicherungen</strong> gültigen Tarifgruppe für die übrige Rente) geführt.<br />

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