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Geschäftsbericht 2010 - neue leben Versicherungen

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Anhang. <strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Pensionskasse AG.<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.<br />

Forderungen<br />

Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft, Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft,<br />

sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände sind mit den Nominalbeträgen abzüglich ggf. erforderlicher<br />

Abschreibungen angesetzt worden.<br />

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nominalwert bilanziert.<br />

Passiva<br />

Die Beitragsüberträge sind die Teile der fälligen Beitragsraten, die für das Folgejahr bestimmt sind. Sie werden zeitanteilig<br />

für jede einzelne Versicherung unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorschriften gebildet und um die rechnungsmäßigen<br />

Inkassokosten gekürzt.<br />

Die Berechnung der Bilanzdeckungsrückstellung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß den von<br />

der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigten Geschäftsplänen.<br />

Ab 1. Januar 006 wurden <strong>Versicherungen</strong> im deregulierten Bestand (nach dem 7. Gesetz zur Änderung des VAG) abge-<br />

schlossen. Die Grundsätze der diesen <strong>Versicherungen</strong> zugrundeliegenden Tarife wurden der BaFin gemäß § 1 d Nr. 6 VAG<br />

mitgeteilt. Die Bilanzdeckungsrückstellung wird versicherungsmathematisch nach den dort dargelegten Grundsätzen unter<br />

Beachtung von § 41f HGB sowie des § 65 VAG berechnet – im Zusammenhang mit der Deckungsrückstellungsverordnung.<br />

Die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurden für jeden Versicherungsfall, der bis zum Inventurstichtag<br />

eingetreten ist, einzeln ermittelt.<br />

Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft, Depotverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus dem<br />

selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft und die sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen<br />

bewertet.<br />

Die Deckungsrückstellung der Verträge der Pensionskasse, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern ge-<br />

tragen wird (Fondsgebundene Rentenversicherungen), errechnet sich nach der retrospektiven Methode aus den vorhandenen<br />

Anteileinheiten der einzelnen <strong>Versicherungen</strong>, die am Bilanzstichtag zum Zeitwert bewertet werden.<br />

Für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft entsprechen die Anteile der Rückversicherer an den Rückstellungen<br />

den Rückversicherungsverträgen.<br />

Die Wertansätze der sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem Erfüllungsbetrag<br />

gebildet worden.<br />

Passive Steuerlatenzen bestehen nicht. Aktive Steuerlatenzen aufgrund der handels- und steuerrechtlich voneinander abwei-<br />

chenden Wertansätze der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden in<br />

Ausübung des Wahlrechts des § 74 Abs. 1 Satz HGB nicht aktiviert. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem<br />

Körperschaftsteuersatz (inkl. Solidaritätszuschlag) von 15,8 % und einem Gewerbesteuersatz von 16,45 %. Die effektive<br />

Steuerquote liegt aufgrund der Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen unter der nominellen Steuerquote.<br />

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