Geschäftsbericht 2010 - neue leben Versicherungen
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1 6 <strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Pensionskasse AG. Tarifsystem.<br />
Das Tarifsystem der<br />
<strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Pensionskasse AG.<br />
Ausrichtung des Tarifs auf<br />
die Entgeltumwandlung<br />
Die <strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Pensionskasse AG zählt zu den Pensionskassen, die<br />
nach der Reform der betrieblichen Altersvorsorge im Jahre 001<br />
neu gegründet wurden. Von Anfang an wurde das Tarifangebot der<br />
<strong>neue</strong>n Gesellschaft auf die Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) des<br />
neu gefassten Betriebsrentengesetzes ausgerichtet. Damit ergaben<br />
sich Parameter, die denen der herkömmlichen Tarifkalkulation deutscher<br />
Lebensversicherungsprodukte völlig entgegengesetzt waren:<br />
Da nach der gesetzlichen Bestimmung über die Entgeltumwandlung<br />
der Arbeitnehmer jedes Jahr neu entscheiden kann, ob und<br />
in welcher Höhe er die Entgeltumwandlung durchführt, durfte<br />
der Pensionskassentarif weder eine feste Vertragsdauer noch eine<br />
feste Beitragshöhe vorsehen, wenn er den Bedürfnissen des Arbeitnehmers<br />
entsprechen wollte.<br />
Der Tarif musste außerdem jederzeit eine Veränderung der Gewichtung<br />
von Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente<br />
ermöglichen, da der Arbeitnehmer zumindest<br />
jedes Jahr über die Neuzusammensetzung seines Betrages zur<br />
Entgeltumwandlung entscheiden kann.<br />
Schon diese Rahmenbedingungen zeigen, dass die Konstruktion<br />
eines Entgeltumwandlungstarifes dem herkömmlichen Muster<br />
der Lebensversicherungstarife, die von fester Vertragsdauer und<br />
gleichbleibenden Beiträgen aufgrund der nur dadurch gegebenen<br />
steuerlichen Anerkennung ausgehen, entgegengesetzt sein musste.<br />
Auch eine weitere Rahmenbedingung machte es erforderlich,<br />
grundsätzlich ganz <strong>neue</strong> Überlegungen anzustellen:<br />
Vereinfachung der Verwaltung<br />
Für den jeweiligen Arbeitgeber sollte der Verwaltungsaufwand im<br />
Zusammenhang mit der Entgeltumwandlung minimiert werden.<br />
Dies wird am leichtesten durch eine Tarifgestaltung erreicht, die<br />
bei Beendigung von Zahlungen – etwa wegen längerer Krankheit<br />
des Arbeitnehmers oder Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis –<br />
keinerlei mathematische Umrechnung, Nachtragserstellung oder<br />
Beitragsfreistellung notwendig macht.<br />
Dies erfordert wiederum, dass auch im Rahmen der monatlichen<br />
Beitragsberechnung jeweils nur die bis dahin angesparte Summe<br />
oder der bis dahin erhaltene Risikoschutz finanziert sind. Bei der<br />
Berufsunfähigkeitsversicherung führte dies zu einer neuartigen<br />
Kombination aus Kurzzeit- und Langzeitschutz.