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Geschäftsbericht 2010 - neue leben Versicherungen

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1 6 <strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Pensionskasse AG. Tarifsystem.<br />

Das Tarifsystem der<br />

<strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Pensionskasse AG.<br />

Ausrichtung des Tarifs auf<br />

die Entgeltumwandlung<br />

Die <strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Pensionskasse AG zählt zu den Pensionskassen, die<br />

nach der Reform der betrieblichen Altersvorsorge im Jahre 001<br />

neu gegründet wurden. Von Anfang an wurde das Tarifangebot der<br />

<strong>neue</strong>n Gesellschaft auf die Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) des<br />

neu gefassten Betriebsrentengesetzes ausgerichtet. Damit ergaben<br />

sich Parameter, die denen der herkömmlichen Tarifkalkulation deutscher<br />

Lebensversicherungsprodukte völlig entgegengesetzt waren:<br />

Da nach der gesetzlichen Bestimmung über die Entgeltumwandlung<br />

der Arbeitnehmer jedes Jahr neu entscheiden kann, ob und<br />

in welcher Höhe er die Entgeltumwandlung durchführt, durfte<br />

der Pensionskassentarif weder eine feste Vertragsdauer noch eine<br />

feste Beitragshöhe vorsehen, wenn er den Bedürfnissen des Arbeitnehmers<br />

entsprechen wollte.<br />

Der Tarif musste außerdem jederzeit eine Veränderung der Gewichtung<br />

von Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente<br />

ermöglichen, da der Arbeitnehmer zumindest<br />

jedes Jahr über die Neuzusammensetzung seines Betrages zur<br />

Entgeltumwandlung entscheiden kann.<br />

Schon diese Rahmenbedingungen zeigen, dass die Konstruktion<br />

eines Entgeltumwandlungstarifes dem herkömmlichen Muster<br />

der Lebensversicherungstarife, die von fester Vertragsdauer und<br />

gleichbleibenden Beiträgen aufgrund der nur dadurch gegebenen<br />

steuerlichen Anerkennung ausgehen, entgegengesetzt sein musste.<br />

Auch eine weitere Rahmenbedingung machte es erforderlich,<br />

grundsätzlich ganz <strong>neue</strong> Überlegungen anzustellen:<br />

Vereinfachung der Verwaltung<br />

Für den jeweiligen Arbeitgeber sollte der Verwaltungsaufwand im<br />

Zusammenhang mit der Entgeltumwandlung minimiert werden.<br />

Dies wird am leichtesten durch eine Tarifgestaltung erreicht, die<br />

bei Beendigung von Zahlungen – etwa wegen längerer Krankheit<br />

des Arbeitnehmers oder Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis –<br />

keinerlei mathematische Umrechnung, Nachtragserstellung oder<br />

Beitragsfreistellung notwendig macht.<br />

Dies erfordert wiederum, dass auch im Rahmen der monatlichen<br />

Beitragsberechnung jeweils nur die bis dahin angesparte Summe<br />

oder der bis dahin erhaltene Risikoschutz finanziert sind. Bei der<br />

Berufsunfähigkeitsversicherung führte dies zu einer neuartigen<br />

Kombination aus Kurzzeit- und Langzeitschutz.

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