Geschäftsbericht 2010 - neue leben Versicherungen
Geschäftsbericht 2010 - neue leben Versicherungen
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1.3 Tarifgruppe 94<br />
1.3.1 <strong>Versicherungen</strong> gegen laufenden Beitrag (beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong>)<br />
Zinsüberschussanteil<br />
Risikoüberschussanteil<br />
0, 0 % (0,40 %) der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />
Männliche Versicherte 40,00 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />
Weibliche Versicherte 5,00 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />
Beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong> erhalten am Ende des Versicherungsjahres eine nicht garantierte Anwartschaft auf einen Schlussüberschussanteil.<br />
Schlussüberschussanteil ,5 ‰ (5,5 ‰) der Versicherungssumme für jedes abgelaufene Jahr<br />
der Beitragszahlungsdauer<br />
Der Schlussüberschussanteil wird fällig beim Er<strong>leben</strong> des Ablaufs der vereinbarten Beitragszahlungsdauer oder bei Tod<br />
der versicherten Person während der Versicherungsdauer oder, sofern die versicherte Person das rechnungsmäßige<br />
60. Lebensjahr vollendet hat, bei Kündigung oder Beitragsfreistellung innerhalb der letzten fünf Versicherungsjahre.<br />
Bei Kündigung oder Beitragsfreistellung nach einem Drittel der vereinbarten Beitragszahlungsdauer, spätestens nach<br />
zehn Versicherungsjahren oder ab Abrufzeitpunkt wird ein verminderter Schlussüberschussanteil gewährt.<br />
Bei <strong>Versicherungen</strong> mit flexibler Ablaufphase bezieht sich der Schlussüberschussanteil in der Ablaufphase auf die jeweils<br />
erreichte Versicherungssumme.<br />
1.3.2 <strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag und beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong><br />
Zinsüberschussanteil 0, 0 % (0,40 %) der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />
1.4 Tarifgruppe 00<br />
1.4.1 <strong>Versicherungen</strong> gegen laufenden Beitrag (beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong>)<br />
Zinsüberschussanteil<br />
Risikoüberschussanteil<br />
0,95 % (1,15 %) der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />
Männliche Versicherte 40,00 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />
Weibliche Versicherte 5,00 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />
Beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong> erhalten am Ende des Versicherungsjahres eine nicht garantierte Anwartschaft auf einen Schlussüberschussanteil.<br />
Schlussüberschussanteil 5,0 ‰ (7,0 ‰) der Versicherungssumme für jedes Jahr der Beitragszahlungsdauer<br />
für <strong>Versicherungen</strong> mit einer Beitragszahlungsdauer<br />
von unter 5 Jahren<br />
6,0 ‰ (8,5 ‰) der Versicherungssumme für jedes Jahr der Beitragszahlungsdauer<br />
für <strong>Versicherungen</strong> mit einer Beitragszahlungsdauer von mindestens<br />
5 Jahren der Beitragszahlungsdauer<br />
Der Schlussüberschussanteil wird fällig beim Er<strong>leben</strong> des Ablaufs der vereinbarten Versicherungsdauer oder bei Abruf<br />
während der flexiblen Ablaufphase.<br />
Ein verminderter Schlussüberschussanteil wird gewährt bei Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer,<br />
bei vorzeitiger Beendigung oder Beitragsfreistellung während der letzten fünf Versicherungsjahre, sofern die versicherte<br />
Person das rechnungsmäßige 60. Lebensjahr vollendet hat, bei vorzeitiger Beendigung vom Abrufzeitpunkt an oder bei<br />
Kündigung oder Beitragsfreistellung nach einem Drittel der vereinbarten Versicherungsdauer, spätestens nach zehn Versi-<br />
cherungsjahren.<br />
Bei <strong>Versicherungen</strong> mit flexibler Ablaufphase bezieht sich der Schlussüberschussanteil in der Ablaufphase auf die jeweils<br />
erreichte Versicherungssumme.<br />
Anhang. <strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Lebensversicherung AG.<br />
Überschussbeteiligung.<br />
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