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Geschäftsbericht 2010 - neue leben Versicherungen

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1.8 Tarifgruppe 11<br />

Wenn die versicherte Person mindestens das rechnungsmäßige 60. Lebensjahr vollendet hat, wird bei Beendigung<br />

der Versicherung grundsätzlich ein Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.<br />

Für Kapitalversicherungen auf den Todesfall (Sterbegeldversicherungen) wird jedoch kein Sockelbetrag gewährt.<br />

1.8.1 <strong>Versicherungen</strong> gegen laufenden Beitrag (beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong>)<br />

Zinsüberschussanteil<br />

Risikoüberschussanteil<br />

<strong>Versicherungen</strong> mit Gesundheitsprüfung<br />

,15 % der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />

Männliche Versicherte 40,00 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />

Weibliche Versicherte<br />

<strong>Versicherungen</strong> ohne Gesundheitsprüfung<br />

5,00 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />

Männliche Versicherte 0,00 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />

Weibliche Versicherte 0,00 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />

<strong>Versicherungen</strong>, bei denen die jährlichen Überschussanteile für eine risikooptimierte Ansammlung verwendet werden, erhalten den nachfolgend<br />

genannten Risikoüberschussanteil und zusätzlich einen Sofortrisikoüberschussanteil.<br />

Risikoüberschussanteil bei risikooptimierter Ansammlung<br />

Männliche Versicherte 0,00 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />

Weibliche Versicherte<br />

Sofortrisikoüberschussanteil bei risikooptimierter Ansammlung<br />

1 ,50 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />

Männliche Versicherte 0,00 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />

Weibliche Versicherte 1 ,50 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />

<strong>Versicherungen</strong> mit laufender Beitragszahlung erhalten für jedes beitragspflichtig zurückgelegte Versicherungsjahr, erstmals für das zweite Versicherungsjahr,<br />

eine nicht garantierte Anwartschaft auf einen Schlussüberschussanteil.<br />

Schlussüberschussanteil<br />

0,55 % der Bemessungsgrundlage<br />

5,25 % jährliche Verzinsung für beitragspflichtige Versicherungsjahre<br />

4,40 % jährliche Verzinsung für beitragsfreie Versicherungsjahre<br />

Bei Kapitalversicherungen auf den Todes- und Er<strong>leben</strong>sfall wird der Schlussüberschussanteil fällig beim Er<strong>leben</strong><br />

des Ablaufs der vereinbarten Versicherungsdauer oder bei Abruf während der flexiblen Ablaufphase.<br />

Ein verminderter Schlussüberschussanteil wird gewährt bei vorzeitiger Beendigung durch Tod der versicherten Person<br />

oder Kündigung.<br />

Bei Kapitalversicherungen auf den Todesfall wird ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen<br />

berechneter Schlussüberschussanteil bei Tod der versicherten Person oder bei Kündigung gewährt.<br />

Sockelbetrag 0, 0 % der Bemessungsgrundlage<br />

Anhang. <strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Lebensversicherung AG.<br />

Überschussbeteiligung.<br />

5,25 % jährliche Verzinsung für beitragspflichtige Versicherungsjahre<br />

4,40 % jährliche Verzinsung für beitragsfreie Versicherungsjahre<br />

1.8.2 <strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag<br />

Zinsüberschussanteil 1,85 % der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />

Schlussüberschussanteil 0,00 % der Bemessungsgrundlage<br />

0,00 % jährliche Verzinsung<br />

Sockelbetrag 0,00 % der Bemessungsgrundlage<br />

0,00 % jährliche Verzinsung<br />

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