Geschäftsbericht 2010 - neue leben Versicherungen
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Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Bei der Umsetzung des BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) wurde gem. Art. 67 Abs. 8 Satz EGHGB auf<br />
die Anpassung der Vorjahreszahlen verzichtet. Der Zeitpunkt für die Umstellung auf BilMoG ist der 1. Januar 010.<br />
Aktiva<br />
<strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Unfallversicherung AG. Anhang.<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.<br />
Immaterielle Vermögenswerte<br />
Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich der Absetzung für Abnutzung bilanziert.<br />
Kapitalanlagen<br />
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wurden mit dem Nominalwert bzw. zu Anschaffungskosten<br />
aktiviert.<br />
Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen und andere<br />
festverzinsliche Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten oder den darunter liegenden Marktwerten bewertet worden.<br />
Wertpapiere, insbesondere Inhaberschuldverschreibungen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen,<br />
wurden gemäß § 41b HGB nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bilanziert.<br />
Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen wurden mit dem Nominalbetrag angesetzt.<br />
Agiobeträge wurden durch aktive Rechnungsabgrenzung auf die Laufzeit verteilt. Sie werden zum Nominalwert angesetzt.<br />
Die Ermittlung des Zeitwertes von Wertpapieren erfolgt grundsätzlich auf Basis aktueller, öffentlich verfügbarer, nicht<br />
adjustierter Marktpreise. Für Wertpapiere, für die kein aktueller Marktpreis zur Verfügung steht, wird ein Bewertungskurs<br />
mit Hilfe gängiger finanzmathematischer Modelle auf Basis aktueller und beobachtbarer Marktdaten ermittelt. Im Wesentlichen<br />
finden solche Methoden ihren Einsatz bei der Bewertung nicht notierter Rentenpapiere wie zum Beispiel Schuldscheinforde-<br />
rungen, Namensschuldverschreibungen, Darlehen und Ausleihungen, die mit Hilfe der Barwertmethode auf Basis geeigneter<br />
Renditestrukturkurven bewertet werden.<br />
Die Ermittlung des beizulegenden Wertes erfolgte dabei für Aktien und Aktienfonds mittels eines Ertragswertverfahrens<br />
je Aktie auf Basis der von unabhängigen Analysten geschätzten jährlichen Gewinnerwartungen oder der darüberliegenden<br />
Marktwerte. Dabei sind bei Bedarf zusätzliche pauschale Abschläge vorgenommen worden. Für Renten und Rentenfonds<br />
erfolgte die Ermittlung auf Basis eines Nominalwertverfahrens, das auf dem Ansatz des bei Endfälligkeit zu erwartenden<br />
Nominalwertes beruht, sofern keine bonitätsbedingten Anpassungen vorzunehmen waren. Für gemischte Fonds erfolgte<br />
die Ermittlung separat für die einzelnen Bestandteile wie Aktien und Renten nach den oben genannten Verfahren.<br />
Forderungen<br />
Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft, Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft<br />
sowie sonstige Forderungen werden mit dem Nominalbetrag ggf. vermindert um Abschreibungen angesetzt.<br />
Guthaben bei Kreditinstituten und andere Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag bilanziert.<br />
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nominalbetrag angesetzt.