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Geschäftsbericht 2010 - neue leben Versicherungen

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18<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Bei der Umsetzung des BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) wurde gem. Art. 67 Abs. 8 Satz EGHGB auf<br />

die Anpassung der Vorjahreszahlen verzichtet. Der Zeitpunkt für die Umstellung auf BilMoG ist der 1. Januar 010.<br />

Aktiva<br />

<strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Unfallversicherung AG. Anhang.<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.<br />

Immaterielle Vermögenswerte<br />

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich der Absetzung für Abnutzung bilanziert.<br />

Kapitalanlagen<br />

Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wurden mit dem Nominalwert bzw. zu Anschaffungskosten<br />

aktiviert.<br />

Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen und andere<br />

festverzinsliche Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten oder den darunter liegenden Marktwerten bewertet worden.<br />

Wertpapiere, insbesondere Inhaberschuldverschreibungen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen,<br />

wurden gemäß § 41b HGB nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bilanziert.<br />

Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen wurden mit dem Nominalbetrag angesetzt.<br />

Agiobeträge wurden durch aktive Rechnungsabgrenzung auf die Laufzeit verteilt. Sie werden zum Nominalwert angesetzt.<br />

Die Ermittlung des Zeitwertes von Wertpapieren erfolgt grundsätzlich auf Basis aktueller, öffentlich verfügbarer, nicht<br />

adjustierter Marktpreise. Für Wertpapiere, für die kein aktueller Marktpreis zur Verfügung steht, wird ein Bewertungskurs<br />

mit Hilfe gängiger finanzmathematischer Modelle auf Basis aktueller und beobachtbarer Marktdaten ermittelt. Im Wesentlichen<br />

finden solche Methoden ihren Einsatz bei der Bewertung nicht notierter Rentenpapiere wie zum Beispiel Schuldscheinforde-<br />

rungen, Namensschuldverschreibungen, Darlehen und Ausleihungen, die mit Hilfe der Barwertmethode auf Basis geeigneter<br />

Renditestrukturkurven bewertet werden.<br />

Die Ermittlung des beizulegenden Wertes erfolgte dabei für Aktien und Aktienfonds mittels eines Ertragswertverfahrens<br />

je Aktie auf Basis der von unabhängigen Analysten geschätzten jährlichen Gewinnerwartungen oder der darüberliegenden<br />

Marktwerte. Dabei sind bei Bedarf zusätzliche pauschale Abschläge vorgenommen worden. Für Renten und Rentenfonds<br />

erfolgte die Ermittlung auf Basis eines Nominalwertverfahrens, das auf dem Ansatz des bei Endfälligkeit zu erwartenden<br />

Nominalwertes beruht, sofern keine bonitätsbedingten Anpassungen vorzunehmen waren. Für gemischte Fonds erfolgte<br />

die Ermittlung separat für die einzelnen Bestandteile wie Aktien und Renten nach den oben genannten Verfahren.<br />

Forderungen<br />

Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft, Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft<br />

sowie sonstige Forderungen werden mit dem Nominalbetrag ggf. vermindert um Abschreibungen angesetzt.<br />

Guthaben bei Kreditinstituten und andere Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag bilanziert.<br />

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nominalbetrag angesetzt.

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