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Geschäftsbericht 2010 - neue leben Versicherungen

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166 <strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Pensionskasse AG. Anhang.<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Bei der Umsetzung des BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) wurde gem. Art. 67 Abs. 8 Satz EGHGB auf die<br />

Anpassung der Vorjahreszahlen verzichtet. Der Zeitpunkt für die Umstellung auf BilMoG ist der 1. Januar 010.<br />

Aktiva<br />

Kapitalanlagen<br />

Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten abzüglich ggf. erforderlicher Abschreibungen bewertet.<br />

Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wurden mit dem Nominalwert bzw. zu<br />

Anschaffungskosten aktiviert, abzüglich ggf. Abschreibungen.<br />

Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen und andere<br />

festverzinsliche Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten oder den darunter liegenden Marktwerten bewertet worden.<br />

Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wurden gemäß § 41b HGB nach dem<br />

gemilderten Niederstwertprinzip bilanziert. Die Ermittlung des beizulegenden Wertes erfolgte dabei für Aktien und Aktienfonds<br />

mittels eines Ertragswertverfahrens je Aktie auf Basis der von unabhängigen Analysten geschätzten jährlichen Gewinnerwartungen<br />

oder der darüberliegenden Marktwerte. Dabei sind bei Bedarf zusätzliche pauschale Abschläge vorgenommen<br />

worden. Für Renten und Rentenfonds erfolgte die Ermittlung auf Basis eines Nominalwertverfahrens, das auf dem Ansatz<br />

des bei Endfälligkeit zu erwartenden Nominalwertes beruht, sofern keine bonitätsbedingten Anpassungen vorzunehmen<br />

waren. Für gemischte Fonds erfolgte die Ermittlung separat für die einzelnen Bestandteile wie Aktien und Renten nach den<br />

oben genannten Verfahren.<br />

Die sonstigen Ausleihungen wurden mit dem Nominalbetrag angesetzt, abzüglich erforderlicher Abschreibungen auf den<br />

beizulegenden Wert. Der beizulegende Wert wird mit der Barwertmethode ermittelt.<br />

Zero-Namensschuldverschreibungen und Zero-Schuldscheinforderungen wurden mit ihren Anschaffungskosten zuzüglich<br />

der jeweils aufgrund der kapitalabhängigen Effektivverzinsung ermittelten Zinsforderungen abzüglich erforderlicher Abschreibungen<br />

bewertet.<br />

Disagiobeträge werden durch passive Rechnungsabgrenzung, Agiobeträge durch aktive Rechnungsabgrenzung auf die<br />

Laufzeit verteilt und werden mit dem Nominalwert angesetzt.<br />

Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen werden mit dem Zeitwert<br />

bilanziert.<br />

Die Ermittlung des Zeitwertes von Wertpapieren erfolgt grundsätzlich auf Basis aktueller, öffentlich verfügbarer, nicht ad-<br />

justierter Marktpreise. Für Wertpapiere, für die kein aktueller Marktpreis zur Verfügung steht, wird ein Bewertungskurs mit<br />

Hilfe gängiger finanzmathematischer Modelle auf Basis aktueller und beobachtbarer Marktdaten ermittelt. Im Wesentlichen<br />

finden solche Methoden ihren Einsatz bei der Bewertung nicht notierter Rentenpapiere wie zum Beispiel Schuldscheinforde-<br />

rungen, Namensschuldverschreibungen, Darlehen und Ausleihungen, die mit Hilfe der Barwertmethode auf Basis geeigneter<br />

Renditestrukturkurven bewertet werden.<br />

Die Ermittlung des Zeitwertes der Beteiligungen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. auf Basis des letzten<br />

verfügbaren IFRS-Geschäftsjahresabschlusses der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft zuzüglich der Cashflows bis zum<br />

Stichtag des Jahresabschlusses.

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