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Geschäftsbericht 2010 - neue leben Versicherungen

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11<br />

<strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Lebensversicherung AG. Anhang.<br />

Überschussbeteiligung.<br />

10.2 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ)<br />

Die Überschussanteile werden jährlich ab Beginn der Versicherung gewährt.<br />

10.2.1 <strong>Versicherungen</strong> gegen laufenden Beitrag (beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong>)<br />

Überschussanteil<br />

Männliche Versicherte 47,00 % des überschussberechtigten Jahresbeitrages<br />

Weibliche Versicherte<br />

Bonus<br />

41,00 % des überschussberechtigten Jahresbeitrages<br />

Männliche Versicherte 88,68 % der Barrente<br />

Weibliche Versicherte 69,49 % der Barrente<br />

Der Überschussanteil wird grundsätzlich mit den Beiträgen verrechnet (Sofortrabatt). Sofern vereinbart, wird der Überschussanteil für eine zusätzliche<br />

Leistung im Falle der Berufsunfähigkeit (Bonusrente) verwendet; der auf die Beitragsbefreiungsrente der BUZ entfallende Überschussanteil wird<br />

verzinslich angesammelt.<br />

Schlussüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Jahresbeitrages für jedes<br />

vom dritten Versicherungsjahr an vollendete Versicherungsjahr<br />

10.2.2 <strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag und beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong><br />

Überschussanteil 1,95 % der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />

Die Überschussanteile werden verzinslich angesammelt.<br />

10.2.3 <strong>Versicherungen</strong> nach Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />

Rentenerhöhung 1,95 % der jeweils zuletzt gezahlten Rente<br />

Die auf die Beitragsbefreiungsrente der BUZ entfallenden Überschussanteile werden verzinslich angesammelt.<br />

H. Pflegerentenversicherungen (Bestandsgruppe XV)<br />

Die <strong>Versicherungen</strong> erhalten ab Beginn jährliche Überschussanteile. Zusätzlich zu den jährlichen Überschussanteilen erhalten<br />

die <strong>Versicherungen</strong> bei Beginn der Pflegerente bzw. bei Beendigung der Versicherung einen Schlussüberschussanteil.<br />

1. Tarifgruppe 06<br />

1.1 <strong>Versicherungen</strong> vor Beginn der Pflegerente<br />

Bonus 30,00 % der jeweiligen Pflegerente<br />

Zinsüberschussanteil 0,80 % (1,00 %) der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />

Schlussüberschussanteil 0,00 % der Bemessungsgrundlage für jedes<br />

beitragspflichtig zurückgelegte Versicherungsjahr<br />

0,00 % der Bemessungsgrundlage für jedes<br />

beitragsfrei zurückgelegte Versicherungsjahr<br />

0,00 % jährliche Verzinsung für beitragspflichtige Versicherungsjahre<br />

0,00 % jährliche Verzinsung für beitragsfreie Versicherungsjahre<br />

Der Schlussüberschussanteil wird in voller Höhe gewährt, wenn die Pflegefallleistungen erbracht werden, und zur Erhöhung<br />

der jeweiligen Pflegerente verwendet. Bei Beendigung der Versicherung wird ein verminderter Schlussüberschussanteil<br />

gewährt.<br />

1.2 <strong>Versicherungen</strong> während der Zeit des Pflegerentenbezuges<br />

Überschussrente 1,45 % (1,65 %) der gezahlten Vorjahresrente

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