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Geschäftsbericht 2010 - neue leben Versicherungen

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<strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Lebensversicherung AG. Anhang.<br />

Überschussbeteiligung.<br />

1.4.2 <strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag und beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong><br />

Zinsüberschussanteil 0,95 % (1,15 %) der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />

1.5 Tarifgruppe 04<br />

1.5.1 <strong>Versicherungen</strong> gegen laufenden Beitrag (beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong>)<br />

Zinsüberschussanteil<br />

Risikoüberschussanteil<br />

1,45 % (1,65 %) der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />

Männliche Versicherte 40,00 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />

Weibliche Versicherte 5,00 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />

Beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong> erhalten am Ende des Versicherungsjahres eine nicht garantierte Anwartschaft auf einen Schlussüberschussanteil.<br />

Schlussüberschussanteil 5,5 ‰ (8,0 ‰) der Versicherungssumme für jedes Jahr der Beitragszahlungsdauer für<br />

<strong>Versicherungen</strong> mit einer Beitragszahlungsdauer von unter 5 Jahren<br />

7,0 ‰ (10,0 ‰) der Versicherungssumme für jedes Jahr der Beitragszahlungsdauer für<br />

<strong>Versicherungen</strong> mit einer Beitragszahlungsdauer von mind. 5 Jahren<br />

Bei Kapitalversicherungen auf den Todes- und Er<strong>leben</strong>sfall wird der Schlussüberschussanteil fällig beim Er<strong>leben</strong> des Ablaufs<br />

der vereinbarten Versicherungsdauer oder bei Abruf während der flexiblen Ablaufphase.<br />

Ein verminderter Schlussüberschussanteil wird gewährt bei Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer,<br />

bei vorzeitiger Beendigung oder Beitragsfreistellung während der letzten fünf Versicherungsjahre, sofern die versicherte<br />

Person das rechnungsmäßige 60. Lebensjahr vollendet hat, bei vorzeitiger Beendigung vom Abrufzeitpunkt an oder<br />

bei Kündigung oder Beitragsfreistellung nach einem Drittel der vereinbarten Versicherungsdauer, spätestens nach 10 Versicherungsjahren.<br />

Bei <strong>Versicherungen</strong> mit flexibler Ablaufphase bezieht sich der Schlussüberschussanteil in der Ablaufphase auf die jeweils<br />

erreichte Versicherungssumme.<br />

Bei Kapitalversicherungen auf den Todesfall wird ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechneter Schluss-<br />

überschussanteil gewährt bei Tod der versicherten Person oder bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung nach<br />

einer Wartezeit von 10 Versicherungsjahren.<br />

1.5.2 <strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag und beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong><br />

Zinsüberschussanteil 1,45 % (1,65 %) der überschussberechtigten Deckungsrückstellung

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