Geschäftsbericht 2010 - neue leben Versicherungen
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<strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Lebensversicherung AG. Anhang.<br />
Überschussbeteiligung.<br />
1.4.2 <strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag und beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong><br />
Zinsüberschussanteil 0,95 % (1,15 %) der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />
1.5 Tarifgruppe 04<br />
1.5.1 <strong>Versicherungen</strong> gegen laufenden Beitrag (beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong>)<br />
Zinsüberschussanteil<br />
Risikoüberschussanteil<br />
1,45 % (1,65 %) der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />
Männliche Versicherte 40,00 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />
Weibliche Versicherte 5,00 % des Beitragsteiles für das Todesfallrisiko<br />
Beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong> erhalten am Ende des Versicherungsjahres eine nicht garantierte Anwartschaft auf einen Schlussüberschussanteil.<br />
Schlussüberschussanteil 5,5 ‰ (8,0 ‰) der Versicherungssumme für jedes Jahr der Beitragszahlungsdauer für<br />
<strong>Versicherungen</strong> mit einer Beitragszahlungsdauer von unter 5 Jahren<br />
7,0 ‰ (10,0 ‰) der Versicherungssumme für jedes Jahr der Beitragszahlungsdauer für<br />
<strong>Versicherungen</strong> mit einer Beitragszahlungsdauer von mind. 5 Jahren<br />
Bei Kapitalversicherungen auf den Todes- und Er<strong>leben</strong>sfall wird der Schlussüberschussanteil fällig beim Er<strong>leben</strong> des Ablaufs<br />
der vereinbarten Versicherungsdauer oder bei Abruf während der flexiblen Ablaufphase.<br />
Ein verminderter Schlussüberschussanteil wird gewährt bei Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer,<br />
bei vorzeitiger Beendigung oder Beitragsfreistellung während der letzten fünf Versicherungsjahre, sofern die versicherte<br />
Person das rechnungsmäßige 60. Lebensjahr vollendet hat, bei vorzeitiger Beendigung vom Abrufzeitpunkt an oder<br />
bei Kündigung oder Beitragsfreistellung nach einem Drittel der vereinbarten Versicherungsdauer, spätestens nach 10 Versicherungsjahren.<br />
Bei <strong>Versicherungen</strong> mit flexibler Ablaufphase bezieht sich der Schlussüberschussanteil in der Ablaufphase auf die jeweils<br />
erreichte Versicherungssumme.<br />
Bei Kapitalversicherungen auf den Todesfall wird ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechneter Schluss-<br />
überschussanteil gewährt bei Tod der versicherten Person oder bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung nach<br />
einer Wartezeit von 10 Versicherungsjahren.<br />
1.5.2 <strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag und beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong><br />
Zinsüberschussanteil 1,45 % (1,65 %) der überschussberechtigten Deckungsrückstellung