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Geschäftsbericht 2010 - neue leben Versicherungen

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1 0 <strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Lebensversicherung AG. Bericht des Aufsichtsrats.<br />

Bericht des Aufsichtsrats.<br />

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand der <strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Lebensversiche-<br />

rung AG auf der Basis ausführlicher schriftlicher und mündlicher<br />

Berichte des Vorstands regelmäßig überwacht. Der Aufsichtsrat trat<br />

insgesamt dreimal zu Sitzungen zusammen, um sich über die Ge-<br />

schäftsentwicklung und Lage des Unternehmens zu informieren und<br />

um die anstehenden Beschlüsse zu fassen. Darüber hinaus erfolgten<br />

im schriftlichen Verfahren Beschlussfassungen über kurzfristig<br />

zwischen den Sitzungen zu behandelnde Themen.<br />

Der Personalausschuss des Aufsichtsrats hat Beschlussempfehlungen<br />

an das Aufsichtsratsplenum zu Vorstandsangelegenheiten<br />

sowie zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands ausgesprochen.<br />

Mit Blick auf § 87 Abs. 1 AktG in der Fassung des Gesetzes zur<br />

Angemessenheit der Vorstandsvergütung wurden hierbei sowie im<br />

Gesamtaufsichtsrat auch horizontale und vertikale Vergütungsaspekte<br />

und -konzepte als Vergleich und Orientierung herangezogen.<br />

Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung am 4. April 011<br />

waren ferner die Neuregelung des Systems der Vorstandsvergütungen<br />

und die Anpassung der Vorstandsdienstverträge, deren Notwendigkeit<br />

sich aufgrund geänderter rechtlicher und regulatorischer<br />

Grundlagen zwingend ergab.<br />

Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat zustimmungspflichtige Geschäfte<br />

vorgelegt, der Aufsichtsrat hat die nach Satzung oder Geschäftsord-<br />

nung notwendigen Zustimmungen in jedem Fall erteilt.<br />

In den Quartalsberichten gem. § 90 AktG wurden unter anderem die<br />

Entwicklung der Beitragseinnahmen, des eingelösten Neugeschäfts,<br />

des Bestands und der Kosten sowie die Themen Kapitalanlage,<br />

Personalentwicklung, Risikolage und Marketing/Vertrieb dargestellt<br />

und erläutert. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde darüber hinaus<br />

vom Vorstand laufend über wichtige Entwicklungen und anstehende<br />

Entscheidungen unterrichtet.<br />

Der Aufsichtsrat hat sich in Beratungen mit dem Vorstand weiter<br />

von der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Unterneh-<br />

mensführung überzeugt. Der Vorstand hat eine angemessene<br />

Risikostrategie gefasst und das erforderliche Instrumentarium zum<br />

Risikomanagement installiert. Der Aufsichtsrat hat sich von der<br />

Leistungsfähigkeit des Risikomanagementsystems überzeugt und<br />

laufend vom Vorstand entsprechend informieren lassen. Zudem<br />

sieht die Geschäftsordnung für den Vorstand vor, dass der Gesamtvorstand<br />

auch über die Erstellung und jährliche Überprüfung der<br />

Geschäfts- und Risikostrategie entscheidet.<br />

Damit wird auch insoweit den aufsichtsbehördlichen Mindestanforderungen<br />

an das Risikomanagement im Rahmen einer guten und<br />

verantwortungsbewussten Unternehmensführung und -überwachung<br />

entsprochen.<br />

Der Aufsichtsrat sah sich zu Prüfungsmaßnahmen nach § 111 Abs.<br />

AktG im Geschäftsjahr 010 nicht veranlasst.<br />

Der Aufsichtsrat konnte sich davon überzeugen, dass der Vorstand<br />

seine operativen Schwerpunkte zutreffend gesetzt und geeignete<br />

Maßnahmen zur Steigerung der Ertragskraft ergriffen hat. Insgesamt<br />

hat der Aufsichtsrat im Rahmen seiner gesetzlichen und satzungsgemäßen<br />

Zuständigkeiten an den Entscheidungen des Vorstands<br />

mitgewirkt.<br />

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gesellschaft sowie<br />

der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers haben dem Aufsichtsrat<br />

vorgelegen. Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss zum 1.<br />

Dezember 010 sowie der Lagebericht sind unter Einbeziehung der<br />

Buchführung von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Köln, geprüft worden. Die Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen<br />

gegeben; in dem erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk<br />

wird erklärt, dass die Buchführung und der Jahresabschluss<br />

ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage vermitteln und dass der Lagebericht<br />

im Einklang mit dem Jahresabschluss steht.<br />

Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte des Abschluss-<br />

prüfers wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugeleitet.<br />

Der Abschlussprüfer war bei der Sitzung über die Beratung des<br />

Jahresabschlusses und des Lageberichts anwesend, hat über die<br />

Durchführung der Prüfung berichtet und stand dem Aufsichtsrat<br />

für ergänzende Auskünfte zum Jahresabschluss und Lagebericht<br />

wie auch zum Prüfungsbericht zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat<br />

den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss erörtert und auch<br />

den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers geprüft und zu einzelnen<br />

Punkten Nachfragen an den Abschlussprüfer gerichtet. Der Aufsichtsrat<br />

ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Prüfungsbericht<br />

in Übereinstimmung mit den §§ 17 und 1 HGB steht und keinen<br />

Bedenken begegnet. Weiter ist der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis<br />

gekommen, dass der Lagebericht die Anforderungen des § 89 HGB<br />

erfüllt und in Übereinstimmung mit den Aussagen der Berichte<br />

an den Aufsichtsrat gemäß § 90 AktG steht. Der Lagebericht steht<br />

auch in Einklang mit der eigenen Einschätzung des Aufsichtsrats<br />

hinsichtlich der Lage der Gesellschaft. Dem Lagebericht und insbesondere<br />

den dort getroffenen Aussagen zur weiteren Unternehmensentwicklung<br />

stimmt der Aufsichtsrat zu.

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