Geschäftsbericht 2010 - neue leben Versicherungen
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F. Kollektiv-Rentenversicherungen (Bestandsgruppe VIII)<br />
Tarifgruppen 95, 00, 04, 05, 06, 07, 08, 10 und 11<br />
Es werden die gleichen Überschussanteilsätze wie für Einzel-Rentenversicherungen gewährt (siehe B.1. , B.1.4, B.1.5,<br />
B.1.6, B.1.7, B.1.8, B.1.9, B.1.10, B.1.11 bzw. B. ).<br />
G. Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen,<br />
Berufsunfähigkeits-<strong>Versicherungen</strong><br />
(Abrechnungsverband V bzw. Bestandsgruppe V)<br />
1. Tarifgruppe 65<br />
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ)<br />
Die Zusatzversicherungen erhalten am Ende des Versicherungsjahres einen jährlichen Überschussanteil.<br />
1.1 <strong>Versicherungen</strong> während der Anwartschaft<br />
Überschussanteil 5,00 % des Jahresbeitrages für die BUZ, bei beitragsfreien <strong>Versicherungen</strong><br />
des entsprechenden Jahresbeitrages für die BUZ<br />
Dieser Überschussanteil wird entsprechend dem von der Aufsichtsbehörde genehmigten Geschäftsplan<br />
durch eine Vorwegdividende erhöht bzw. vermindert.<br />
1.2 <strong>Versicherungen</strong> nach Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />
Rentenerhöhung 1, 0 % (1,40 %) der jeweils zuletzt gezahlten BU-Rente<br />
2. Tarifgruppen 90 und 97<br />
Berufs- und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ/EUZ)<br />
Die Überschussanteile werden jährlich ab Beginn der Versicherung gewährt.<br />
2.1 <strong>Versicherungen</strong> gegen laufenden Beitrag (beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong>)<br />
Überschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Jahresbeitrages für die BUZ/EUZ<br />
Bonus 5,00 % der Barrente<br />
Der Überschussanteil wird grundsätzlich mit den Beiträgen verrechnet (Sofortrabatt). Sofern vereinbart,<br />
wird der Überschussanteil für eine zusätzliche Leistung im Falle der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit (Bonusrente)<br />
verwendet; der auf die Beitragsbefreiungsrente entfallende Überschussanteil wird verzinslich angesammelt.<br />
Schlussüberschussanteil 5,00 % des überschussberechtigten Jahresbeitrages für die BUZ/EUZ für<br />
jedes vom dritten Versicherungsjahr an vollendete Versicherungsjahr<br />
Der Schlussüberschussanteil wird bei Kündigung oder Tod in reduzierter Höhe gewährt.<br />
2.2 <strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag und beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong><br />
Überschussanteil 0,70 % (0,90 %) der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />
Die Überschussanteile werden verzinslich angesammelt.<br />
Anhang. <strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Lebensversicherung AG.<br />
Überschussbeteiligung.<br />
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