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Geschäftsbericht 2010 - neue leben Versicherungen

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F. Kollektiv-Rentenversicherungen (Bestandsgruppe VIII)<br />

Tarifgruppen 95, 00, 04, 05, 06, 07, 08, 10 und 11<br />

Es werden die gleichen Überschussanteilsätze wie für Einzel-Rentenversicherungen gewährt (siehe B.1. , B.1.4, B.1.5,<br />

B.1.6, B.1.7, B.1.8, B.1.9, B.1.10, B.1.11 bzw. B. ).<br />

G. Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen,<br />

Berufsunfähigkeits-<strong>Versicherungen</strong><br />

(Abrechnungsverband V bzw. Bestandsgruppe V)<br />

1. Tarifgruppe 65<br />

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ)<br />

Die Zusatzversicherungen erhalten am Ende des Versicherungsjahres einen jährlichen Überschussanteil.<br />

1.1 <strong>Versicherungen</strong> während der Anwartschaft<br />

Überschussanteil 5,00 % des Jahresbeitrages für die BUZ, bei beitragsfreien <strong>Versicherungen</strong><br />

des entsprechenden Jahresbeitrages für die BUZ<br />

Dieser Überschussanteil wird entsprechend dem von der Aufsichtsbehörde genehmigten Geschäftsplan<br />

durch eine Vorwegdividende erhöht bzw. vermindert.<br />

1.2 <strong>Versicherungen</strong> nach Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />

Rentenerhöhung 1, 0 % (1,40 %) der jeweils zuletzt gezahlten BU-Rente<br />

2. Tarifgruppen 90 und 97<br />

Berufs- und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ/EUZ)<br />

Die Überschussanteile werden jährlich ab Beginn der Versicherung gewährt.<br />

2.1 <strong>Versicherungen</strong> gegen laufenden Beitrag (beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong>)<br />

Überschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Jahresbeitrages für die BUZ/EUZ<br />

Bonus 5,00 % der Barrente<br />

Der Überschussanteil wird grundsätzlich mit den Beiträgen verrechnet (Sofortrabatt). Sofern vereinbart,<br />

wird der Überschussanteil für eine zusätzliche Leistung im Falle der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit (Bonusrente)<br />

verwendet; der auf die Beitragsbefreiungsrente entfallende Überschussanteil wird verzinslich angesammelt.<br />

Schlussüberschussanteil 5,00 % des überschussberechtigten Jahresbeitrages für die BUZ/EUZ für<br />

jedes vom dritten Versicherungsjahr an vollendete Versicherungsjahr<br />

Der Schlussüberschussanteil wird bei Kündigung oder Tod in reduzierter Höhe gewährt.<br />

2.2 <strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag und beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong><br />

Überschussanteil 0,70 % (0,90 %) der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />

Die Überschussanteile werden verzinslich angesammelt.<br />

Anhang. <strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Lebensversicherung AG.<br />

Überschussbeteiligung.<br />

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