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Geschäftsbericht 2010 - neue leben Versicherungen

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Anhang. <strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Pensionskasse AG.<br />

Überschussbeteiligung.<br />

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle <strong>Versicherungen</strong>, die Zinsüberschüsse erhalten, sowie aus Überschussanteilen<br />

gebildete Ansammlungsguthaben bei anderen <strong>Versicherungen</strong>.<br />

Die Höhe des Anteils einer Versicherung an den gesamten Bewertungsreserven ist abhängig von den tatsächlich vorhande-<br />

nen Bewertungsreserven, dem Anteil der anspruchsberechtigten <strong>Versicherungen</strong> an den gesamten Bewertungsreserven sowie<br />

dem einzelvertraglichen Anteil selbst.<br />

Bei Beendigung der Aufschubzeit einer Rentenversicherung wird dieser Betrag zur Erhöhung der Rente verwendet.<br />

Darüber hinaus findet auch während der Rentenbezugszeit eine entsprechende Beteiligung an den Bewertungsreserven statt.<br />

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer für 011<br />

Für das in 011 beginnende Versicherungsjahr wurden folgende Überschussanteilsätze festgelegt. Im Vorjahr abweichende<br />

vergleichbare Sätze sind zusätzlich in Klammern angegeben.<br />

A. Rentenversicherungen (Abrechnungsverband I bzw. Bestandsgruppe I)<br />

Rentenversicherungen erhalten in der Aufschubzeit zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres, erstmals zu Beginn des<br />

zweiten Versicherungsjahres, sowie am Ende der Aufschubzeit einen jährlichen Überschussanteil.<br />

Der jährliche Überschussanteil setzt sich aus Zins- und Kostenüberschussanteil zusammen.<br />

Während des Rentenbezugs erhalten die <strong>Versicherungen</strong> einen jährlichen Zinsüberschussanteil erstmals zu Beginn des<br />

zweiten Versicherungsjahres nach Rentenbeginn.<br />

1. Tarifgruppe 02<br />

1.1 <strong>Versicherungen</strong> während der Aufschubzeit<br />

Zinsüberschussanteil 0, 5 % (0,55 %) der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />

abzüglich eines Vorwegabzuges (siehe Ziffer F)<br />

Kostenüberschussanteil 0,08 % der überschussberechtigten Beiträge<br />

in den ersten 10 Versicherungsjahren<br />

0, % der überschussberechtigten Beiträge<br />

in den nächsten 15 Versicherungsjahren<br />

0,58 % der überschussberechtigten Beiträge<br />

ab dem 6. Versicherungsjahr der Aufschubzeit<br />

abzüglich eines Vorwegabzuges (siehe Ziffer F)<br />

Schlussüberschussanteil 0,50 % der maßgebenden Summe der gezahlten Beiträge als Anwartschaft<br />

zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person<br />

das rechnungsmäßige 60. Lebensjahr vollendet<br />

1.2 <strong>Versicherungen</strong> während der Rentenbezugszeit<br />

Rentenerhöhung 0,45 % (0,75 %) der gezahlten Vorjahresrente<br />

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