Geschäftsbericht 2010 - neue leben Versicherungen
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Anhang. <strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Pensionskasse AG.<br />
Überschussbeteiligung.<br />
Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle <strong>Versicherungen</strong>, die Zinsüberschüsse erhalten, sowie aus Überschussanteilen<br />
gebildete Ansammlungsguthaben bei anderen <strong>Versicherungen</strong>.<br />
Die Höhe des Anteils einer Versicherung an den gesamten Bewertungsreserven ist abhängig von den tatsächlich vorhande-<br />
nen Bewertungsreserven, dem Anteil der anspruchsberechtigten <strong>Versicherungen</strong> an den gesamten Bewertungsreserven sowie<br />
dem einzelvertraglichen Anteil selbst.<br />
Bei Beendigung der Aufschubzeit einer Rentenversicherung wird dieser Betrag zur Erhöhung der Rente verwendet.<br />
Darüber hinaus findet auch während der Rentenbezugszeit eine entsprechende Beteiligung an den Bewertungsreserven statt.<br />
Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer für 011<br />
Für das in 011 beginnende Versicherungsjahr wurden folgende Überschussanteilsätze festgelegt. Im Vorjahr abweichende<br />
vergleichbare Sätze sind zusätzlich in Klammern angegeben.<br />
A. Rentenversicherungen (Abrechnungsverband I bzw. Bestandsgruppe I)<br />
Rentenversicherungen erhalten in der Aufschubzeit zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres, erstmals zu Beginn des<br />
zweiten Versicherungsjahres, sowie am Ende der Aufschubzeit einen jährlichen Überschussanteil.<br />
Der jährliche Überschussanteil setzt sich aus Zins- und Kostenüberschussanteil zusammen.<br />
Während des Rentenbezugs erhalten die <strong>Versicherungen</strong> einen jährlichen Zinsüberschussanteil erstmals zu Beginn des<br />
zweiten Versicherungsjahres nach Rentenbeginn.<br />
1. Tarifgruppe 02<br />
1.1 <strong>Versicherungen</strong> während der Aufschubzeit<br />
Zinsüberschussanteil 0, 5 % (0,55 %) der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />
abzüglich eines Vorwegabzuges (siehe Ziffer F)<br />
Kostenüberschussanteil 0,08 % der überschussberechtigten Beiträge<br />
in den ersten 10 Versicherungsjahren<br />
0, % der überschussberechtigten Beiträge<br />
in den nächsten 15 Versicherungsjahren<br />
0,58 % der überschussberechtigten Beiträge<br />
ab dem 6. Versicherungsjahr der Aufschubzeit<br />
abzüglich eines Vorwegabzuges (siehe Ziffer F)<br />
Schlussüberschussanteil 0,50 % der maßgebenden Summe der gezahlten Beiträge als Anwartschaft<br />
zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person<br />
das rechnungsmäßige 60. Lebensjahr vollendet<br />
1.2 <strong>Versicherungen</strong> während der Rentenbezugszeit<br />
Rentenerhöhung 0,45 % (0,75 %) der gezahlten Vorjahresrente<br />
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