Geschäftsbericht 2010 - neue leben Versicherungen
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<strong>neue</strong> <strong>leben</strong> Lebensversicherung AG. Anhang.<br />
Überschussbeteiligung.<br />
1.5 Tarifgruppe 04<br />
<strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag, beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong> und Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen<br />
erhalten nur den Zinsüberschussanteil.<br />
1.5.1 <strong>Versicherungen</strong> während der Aufschubzeit<br />
Grundüberschussanteil 0,00 % des überschussberechtigten Jahresbeitrages<br />
Zinsüberschussanteil 1,15 % (1, 5 %) der überschussberechtigten Deckungsrückstellung<br />
Beitragspflichtige Rentenversicherungen erhalten am Ende des Versicherungsjahres eine nicht garantierte Anwartschaft auf einen<br />
Schlussüberschussanteil.<br />
Schlussüberschussanteil<br />
Für Tarife mit Beitragsrückgewähr 4,00 % (6,00 %) der Jahresrente für jedes der ersten 5,<br />
6,00 % (9,00 %) der Jahresrente für jedes der nächsten 10,<br />
9,50 % (14,00 %) der Jahresrente für jedes der folgenden 10,<br />
1 ,50 % ( 0,00 %) der Jahresrente für jedes der weiteren abgelaufenen Jahre<br />
der Beitragszahlungsdauer<br />
Für Tarife ohne Beitragsrückgewähr ,00 % (5,00 %) der Jahresrente für jedes der ersten 5,<br />
5,00 % (8,00 %) der Jahresrente für jedes der nächsten 10,<br />
8,50 % (1 ,00 %) der Jahresrente für jedes der folgenden 10,<br />
1 ,50 % (19,00 %) der Jahresrente für jedes der weiteren abgelaufenen Jahre<br />
der Beitragszahlungsdauer<br />
Falls die jährlichen Überschussanteile in der Aufschubzeit für eine Bonusrente verwendet werden, erhöhen sich die<br />
angegebenen Schlussüberschussanteilsätze um jeweils 1 Prozentpunkt.<br />
Der Schlussüberschussanteil wird bei Kündigung oder Tod in reduzierter Höhe gewährt.<br />
1.5.2 <strong>Versicherungen</strong> während der Rentenbezugszeit<br />
Volldynamische Rentenerhöhung 1,00 % (1, 0 %) der gezahlten Vorjahresrente<br />
Teildynamische Rentenerhöhung 0,80 % (1,00 %) des maßgebenden Kapitalwerts der Rente<br />
0,00 % der gezahlten Vorjahresrente<br />
Konstante Überschussrente 0,80 % (1,00 %) des maßgebenden Kapitalwerts der Rente