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Society 379

The latest issue of SOCIETY features Portugal as a focus country. It also has interviews with the new Ambassadors of Afghanistan, Ireland and Kazakhstan. Other topics are the countries of the Western Balkans, EU and culture.

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SOCIETY<br />

Das neue Gewähr-<br />

leistungsrecht – eine<br />

genutzte Chance?<br />

Unser Gastautor Mag. Valentin Neuser von<br />

Lansky, Ganzger+partner erläutert in seinem<br />

Beitrag die neuen Regelungen zum Gewährleistungsrecht.<br />

Ab dem 1.1.2022 wird in Österreich ein<br />

reformiertes Gewährleistungsrecht<br />

für Kaufverträge gelten. In Umsetzung<br />

der Digitale-Inhalte-Richtlinie (EU)<br />

2019/770 („DIRL“), die ein Gewährleistungsregime<br />

für Verträge über die<br />

Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler<br />

Dienstleistungen vorsieht, sowie<br />

der Warenkauf-Richtlinie (EU) 2019/771<br />

(„WKRL“), die primär Kaufverträge über<br />

Waren betrifft, hat der österreichische<br />

Gesetzgeber mit dem „Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz“<br />

Neuregelungen auf den Weg gebracht.<br />

Diese sollen primär der Verbesserung<br />

des Verbraucherschutzes dienen,<br />

aber auch Nachhaltigkeit durch eine<br />

Rechtsanwalt und Managing Partner<br />

Mag. Valentin Neuser<br />

faktische Verlängerung der Lebensdauer<br />

von Produkten sicherstellen.<br />

Bei der Frage, ob der österreichische<br />

Gesetzgeber mit der erfolgten Umsetzung<br />

eine Chance vertan hat, scheiden<br />

sich die Geister. Länger funktionsfähige<br />

Produkte vermeiden die Notwendigkeit<br />

eines frühzeitigen Ersatzes, erstrebenswert<br />

wäre also, wenn die Industrie gezwungen<br />

würde, besonders langlebige<br />

Produkte herzustellen. Dies auch wenn<br />

sich in vielen Bereichen die technische<br />

Entwicklung nahezu minütlich überholt<br />

und in einigen Bereichen – etwa den<br />

sogenannten „Weißwaren“ – eine über<br />

die bisherige Gewährleistungsfrist von<br />

zwei Jahren hinausgehende Haltbarkeit<br />

bereits unabhängig vom Gewährleistungsrecht<br />

Standard ist. In vielen<br />

Bereichen – zB Küchenkleingeräte<br />

– wünschen sich Verbraucher allerdings<br />

vielfach aus guten Gründen eine<br />

deutlich längere Nutzungsdauer. Neu<br />

sind auch Regelungen zu „Waren mit<br />

digitalen Elementen“, wenn eine Bereitstellung<br />

dieser digitalen Elemente im<br />

Kaufvertrag geregelt wurde. Betroffen<br />

sind davon insbesondere sogenannte<br />

„smart goods“, wie zB Smartphones.<br />

Ebenso neu sind die auf Grundlage der<br />

DIRL erstmals geschaffenen gewährleistungsrechtlichen<br />

Regelungen für<br />

Verträge über die Bereitstellung digitaler<br />

Inhalte (zB Software, Musik- und<br />

Audiodateien) und digitaler Dienstleistungen<br />

(zB Cloud-Dienste, Social<br />

Media). Dies gilt insbesondere auch<br />

für Verträge, die kein Entgelt vorsehen,<br />

sondern lediglich die Zurverfügungstellung<br />

von personenbezogenen Daten<br />

als Gegenleistung vorsehen.<br />

Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage<br />

herrscht bei der Geltendmachung<br />

der Gewährleistungsbehelfe nunmehr<br />

völlige Formfreiheit. Es ist eine<br />

Gewährleistungsfrist vorgesehen, die<br />

mit einer um drei Monate geringfügig<br />

längeren Verjährungsfrist kombiniert<br />

wird. Anders als bisher können damit<br />

auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist<br />

die Gewährleistungsbehelfe<br />

gerichtlich geltend gemacht werden.<br />

Die für bewegliche Güter geltende<br />

Gewährleistungsfrist von zwei Jahren<br />

lässt der Gesetzgeber unverändert,<br />

obwohl eine Verlängerung dieser Frist<br />

– gerade bei langlebigen Produkten –<br />

möglich gewesen wäre. Endlich wird<br />

auch gesetzlich fixiert, wer die Kosten<br />

von Austausch und Verbesserung<br />

zu tragen hat – grundsätzlich ist das<br />

der Unternehmer. Ein wesentlicher<br />

Baustein des neuen Gewährleistungsrechts<br />

ist die Verlängerung jener<br />

Fotos: Lansky, Ganzger+partner, pixabay<br />

WIRTSCHAFT 100

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