28.06.2021 Aufrufe

Society 379

The latest issue of SOCIETY features Portugal as a focus country. It also has interviews with the new Ambassadors of Afghanistan, Ireland and Kazakhstan. Other topics are the countries of the Western Balkans, EU and culture.

The latest issue of SOCIETY features Portugal as a focus country. It also has interviews with the new Ambassadors of Afghanistan, Ireland and Kazakhstan. Other topics are the countries of the Western Balkans, EU and culture.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

SOCIETY<br />

Zeitspanne, in der gesetzlich vermutet<br />

wird, dass der Mangel bei Übergabe<br />

bereits vorhanden war (Beweislast-<br />

Umkehr). Waren dies bislang sechs<br />

Monate, wird die Frist nun auf ein Jahr<br />

ausgedehnt. Die im Rahmen der WKRL<br />

mögliche Verlängerung dieser Frist auf<br />

zwei Jahre war offenbar zu verkäuferbzw<br />

herstellerfeindlich und daher nicht<br />

gewollt. Die gesetzliche Vermutung<br />

tritt dann nicht ein, wenn sie mit der<br />

Art der Ware oder des Mangels unvereinbar<br />

ist (zB verderbliche Ware). Die<br />

Umkehr der Beweislast für Waren mit<br />

digitalen Elementen ist abweichend<br />

geregelt: Wenn bei Waren mit digitalen<br />

Elementen die digitale Leistung nach<br />

dem Vertrag fortlaufend über einen<br />

bestimmten oder unbestimmten<br />

Zeitraum bereitzustellen ist, so trägt<br />

bei Hervorkommen eines Mangels<br />

während des Bereitstellungszeitraums,<br />

zumindest aber für zwei Jahre<br />

ab Übergabe, der Unternehmer die<br />

Beweislast dafür, dass die digitale Leistung<br />

während dieses Zeitraums dem<br />

Vertrag entsprochen hat. Betreffend<br />

Waren mit digitalen Elementen wird<br />

zudem eine gewährleistungsrechtliche<br />

Aktualisierungspflicht des Unternehmers<br />

festgeschrieben, damit die<br />

tatsächliche Verfügbarkeit des von der<br />

Aktualisierung abhängigen Produktes<br />

während des Gewährleistungszeitraumes<br />

sichergestellt ist. Zu einem Verbot<br />

der Obsoleszenz, also dem vorsätzlich<br />

eingebauten Verschleiß von Produkten<br />

durch die Hersteller, hat sich der Gesetzgeber<br />

leider nicht entschlossen,<br />

obwohl dies einer der wirksamsten<br />

Hebel hätte sein können, um die Langlebigkeit<br />

eines Produktes zu fördern.<br />

Einen direkten Anspruch gegen den<br />

Hersteller oder Importeur, der auf<br />

Ratsebene von einigen Mitgliedsstaaten<br />

vorgeschlagen wurde, sieht der<br />

Gesetzgeber nicht vor. Grundsätzlich<br />

muss sich der Käufer daher mit seinen<br />

Gewährleistungsansprüchen an den<br />

Verkäufer wenden.<br />

Insgesamt zeigt sich, dass der österreichische<br />

Gesetzgeber sich dazu<br />

entschlossen hat, über die Richtlinieninhalte<br />

insgesamt nicht hinauszugehen.<br />

Dies offenbar in der Erwartung,<br />

dass die EU in den entsprechenden<br />

Bereichen in den nächsten Jahren<br />

noch Regelungen schaffen wird. Ob ein<br />

derartiges Abwarten der europäischen<br />

Entwicklung sinnvoll ist, ist zu bezweifeln.<br />

Denn mit einer Erhöhung der<br />

Lebensdauer von Produkten wird nicht<br />

nur der Verbraucherschutz gefördert,<br />

sondern es wird vor allem Nachhaltigkeit<br />

geschaffen und ökologische Verantwortlichkeit<br />

erzielt. Die Verfolgung<br />

ökologischer Interessen verbietet<br />

allerdings in Zeiten des Klimawandels<br />

naturgemäß ein Spiel auf Zeit. Mit der<br />

wenig revolutionären Umsetzung der<br />

Richtlinien hat Österreich leider seine<br />

Chance verspielt, mutig eine Vorreiterrolle<br />

zu übernehmen und als „Role<br />

Model“ für eine europaweite – den<br />

Umwelt- und Klimaschutz fördernde –<br />

Regelung im Warenhandel zu dienen.<br />

Leider wird nun abzuwarten sein,<br />

wie die EU den Spagat zwischen den<br />

gesamtwirtschaftlichen Interessen<br />

und der ökologischen Nachhaltigkeit<br />

im Warenhandel lösen wird und welche<br />

Regelungen dann zukünftig in den<br />

einzelnen Mitgliedsstaaten gelten.<br />

RECHT<br />

101

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!