15.12.2022 Aufrufe

Ausgabe 06/2022

| Der Entwickler: Coverinterview mit Wolfgang Scheibenpflug | Zu Tisch mit ... Hans Jörg Ulreich | Kommentare von unter anderem Louis Obrowsky, Michael Pisecky, Hans Jörg Ulreich, Frank Brün, Philipp Kaufmann, Walter Hammertinger, Jenni Wenkel, Martin Prunbauer, Klauf Baringer, Stefan Wernhart, Anita Körbler | Der Real Circle: Logistik- und Retailimmobilien | Über den Tellerrand: Vom Rüssel bis zum Schwanzerl | Energieoptimierung im Quartier | Logistik & ESG | Fuilmstadt reloaded |

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Zum Autor

Louis Obrowsky ist Präsident des Verbandes der Institutionellen

Immobilieninvestoren und Geschäftsführer der LLB

Immo Kapitalanlagegesellschaft.

ESG beeinflusst die Immobilienbranche

immer stärker

Kommentar: Louis Obrowsky

Foto: Adobe Stock

Environmental, Social, Governance, kurz ESG, ist in aller Munde,

vor allem in der Immobilienbranche. Da stellt sich nicht mehr die

Frage, ob man ESG in seine Unternehmensstrategie einbauen will,

sondern ausschließlich, wie das zu bewerkstelligen ist. Man muss ESG

permanent denken, da dies die Basis für Investitionsentscheidungen

sein wird. Wer in Zukunft Immobilien kaufen wird, wird nicht umhinkommen,

das jeweilige Objekt auf Basis der Taxonomie zu prüfen, um

auch langfristig einen realen Werterhalt darstellen zu können. ESG

wird daher ein zentraler Bestandteil der Wettbewerbsstrategie sein

müssen. Wobei man sich nicht nur die Frage stellen darf „Was muss

ich tun?“, sondern weitergehend „Was kann ich darüber hinaus tun,

um auch am Finanzmarkt ein entsprechend positives Echo zu erzielen?“.

Dies kann neben dem Ankauf auch die Bewirtschaftung, die

Finanzierung, die Refinanzierung oder den Verkauf betreffen. Da wird

eine gut aufbereitete ESG-Historie hilfreich sein.

Mehr Fragen als Antworten

Sämtliche Nachhaltigkeitsanforderungen bei Neubauten einzuplanen,

ist mittlerweile „state of the art“. Wie sieht es

aber beim Immobilienbestand, vor allem im

gründerzeitlichen Zinshausbereich aus? Es

ist ein Leichtes, eine umfassende Sanierung

zu fordern, damit der CO2-Ausstoß

minimiert und Nachhaltigkeitsanforderungen

erfüllt werden.

Nur stellt sich nach wie

vor die Frage, wie das

geschehen kann und

soll? Denn noch

immer fehlen die

dafür notwendigen

Rechtsgrundlagen

und die notwendige

Rechtssicherheit. Der erst kürzlich dem Parlament übermittelte

Entwurf des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWG) ist inferior und

wirft mehr Fragen auf als er beantwortet. Ein Themenkomplex wird

komplett ausgeklammert: Wer soll das alles finanzieren? Ganz zu

schweigen von der Machbarkeit der technischen Umsetzung in manchen

Bereichen, wo zum Beispiel vorhandene Heizkörper nicht mit

neuen Heizsystemen kompatibel sind. Oder wo der Mieter eine Änderung

gar nicht zulassen will. Müssen wir wirklich warten, bis eine

Vielzahl von rechtlichen Auseinandersetzungen aus diesen Fragen

auf uns zukommt? Damit wäre wohl niemandem gedient, der Umwelt

am allerwenigsten.

Rechtliche Grundlagen fehlen

Man sieht, die Immobilienbranche ist im Umbruch. Viele Anforderungen

sind gestellt, aber nicht alle sind umsetzbar. Rechtliche

Grundlagen wie beispielsweise Duldungspflichten von Bestandsnehmern

fehlen. Allein die Frage, ob eine thermische Sanierung als eine

Erhaltungsarbeit klassifiziert werden kann oder nicht, ist von entscheidender

Bedeutung, um diese überhaupt in Angriff nehmen

zu können.

Es ist daher die Politik gefordert, rasch

Maßnahmen zu ergreifen und endlich

Rahmenbedingungen zu

schaffen, die es der Branche

ermöglichen, im gesicherten

Rechtsrahmen das anzugehen,

was man von ihr fordert:

gemeinsam Maßnahmen für

eine nachhaltige Zukunft zu

setzen. Leider wird wieder

einmal das Pferd von hinten

aufgezäumt.

Ausgabe 06|2022

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