Ausgabe 03/2023
| Neue Wege beschreiten: Coverinterview mit Thomas G. Winkler & Erich Wiesner | Zu Tisch mit … Simone Rongitsch und Reinhard Schertler | Kommentare von unter anderem ... Klaus Baringer, Eva Dissauer, Michael Pisecky, Philipp Kaufmann, Hans Jörg Ulreich, Elisabeth Rohr - de Wolf Georg Flödl, Beiglböck, Louis Obrowsky | Exklusiv im Interview Karin Fuhrmann, Katrin Gögele-Celeda | Round Table mit Frank Brün, Michael Klement und Alina Nichiforeanu | Kolumnen von Wolfgang Fessl, Anita Körbler, Jasmin Sarovia | Real Circle – Kreislaufwirtschaft
| Neue Wege beschreiten: Coverinterview mit Thomas G. Winkler & Erich Wiesner | Zu Tisch mit … Simone Rongitsch und Reinhard Schertler | Kommentare von unter anderem ... Klaus Baringer, Eva Dissauer, Michael Pisecky, Philipp Kaufmann, Hans Jörg Ulreich, Elisabeth Rohr - de Wolf Georg Flödl, Beiglböck, Louis Obrowsky | Exklusiv im Interview Karin Fuhrmann, Katrin Gögele-Celeda | Round Table mit Frank Brün, Michael Klement und Alina Nichiforeanu | Kolumnen von Wolfgang Fessl, Anita Körbler, Jasmin Sarovia | Real Circle – Kreislaufwirtschaft
- Keine Tags gefunden...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Im Fokus
Licht ins Dunkel
ESRS E5. Mit dem European Green Deal und dem Wandel hin zur Kreislaufwirtschaft kommen auf
Unternehmen zahlreiche Dokumentationspflichten zu. Die Unternehmen sind gut beraten, diese
Dokumentationspflichten als Chance zu verstehen, betont Karin Fuhrmann (TPA Group).
Das Gespräch führte: Michael Neubauer
Dokumentationspflicht klingt nach viel
Zettelwirtschaft und Bürokratie. Wie kann
man Pflicht als Chance verstehen?
Karin Fuhrmann: Die ESRS-Richtlinien zielen
darauf ab, Unternehmen dabei zu unterstützen,
ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern und
transparenter darüber zu berichten. Hierbei
geht es nicht nur um Umweltaspekte wie
den CO2-Ausstoß oder die Abfallproduktion,
sondern auch um soziale Aspekte wie Arbeitsbedingungen
oder Menschenrechte sowie
wirtschaftliche Aspekte wie Korruptionsbekämpfung
und Lieferkettenmanagement.
Wen trifft die Berichtspflicht und was
muss genau berichtet werden?
Seit der Veröffentlichung des Delegierten
Rechtsakts zu Set 1 der ESRS vergangener
Woche haben wir ein wenig mehr Klarheit.
Die ESRS unterteilen sich in übergreifende
und themenspezifische Standards. Die Berichtsplicht
zu den übergreifenden Standards
trifft alle Unternehmen. Die Berichtspflicht
zu den themenspezifischen Standards setzt
aber nur dann ein, wenn eine Wesentlichkeitsüberprüfung
ergibt, dass dieses Thema für das
Unternehmen von Bedeutung ist. Wenn also
eine Baufirma im Rahmen dieser Wesentlichkeitsüberprüfung
feststellt, dass das Thema
Kreislaufwirtschaft für das eigene Unternehmen
wesentlich ist, dann wird sie zum ESRS E5
berichten müssen.
102 ImmoFokus