04.07.2023 Aufrufe

Ausgabe 03/2023

| Neue Wege beschreiten: Coverinterview mit Thomas G. Winkler & Erich Wiesner | Zu Tisch mit … Simone Rongitsch und Reinhard Schertler | Kommentare von unter anderem ... Klaus Baringer, Eva Dissauer, Michael Pisecky, Philipp Kaufmann, Hans Jörg Ulreich, Elisabeth Rohr - de Wolf Georg Flödl, Beiglböck, Louis Obrowsky | Exklusiv im Interview Karin Fuhrmann, Katrin Gögele-Celeda | Round Table mit Frank Brün, Michael Klement und Alina Nichiforeanu | Kolumnen von Wolfgang Fessl, Anita Körbler, Jasmin Sarovia | Real Circle – Kreislaufwirtschaft

| Neue Wege beschreiten: Coverinterview mit Thomas G. Winkler & Erich Wiesner | Zu Tisch mit … Simone Rongitsch und Reinhard Schertler | Kommentare von unter anderem ... Klaus Baringer, Eva Dissauer, Michael Pisecky, Philipp Kaufmann, Hans Jörg Ulreich, Elisabeth Rohr - de Wolf Georg Flödl, Beiglböck, Louis Obrowsky | Exklusiv im Interview Karin Fuhrmann, Katrin Gögele-Celeda | Round Table mit Frank Brün, Michael Klement und Alina Nichiforeanu | Kolumnen von Wolfgang Fessl, Anita Körbler, Jasmin Sarovia | Real Circle – Kreislaufwirtschaft

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Im Fokus

Licht ins Dunkel

ESRS E5. Mit dem European Green Deal und dem Wandel hin zur Kreislaufwirtschaft kommen auf

Unternehmen zahlreiche Dokumentationspflichten zu. Die Unternehmen sind gut beraten, diese

Dokumentationspflichten als Chance zu verstehen, betont Karin Fuhrmann (TPA Group).

Das Gespräch führte: Michael Neubauer

Dokumentationspflicht klingt nach viel

Zettelwirtschaft und Bürokratie. Wie kann

man Pflicht als Chance verstehen?

Karin Fuhrmann: Die ESRS-Richtlinien zielen

darauf ab, Unternehmen dabei zu unterstützen,

ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern und

transparenter darüber zu berichten. Hierbei

geht es nicht nur um Umweltaspekte wie

den CO2-Ausstoß oder die Abfallproduktion,

sondern auch um soziale Aspekte wie Arbeitsbedingungen

oder Menschenrechte sowie

wirtschaftliche Aspekte wie Korruptionsbekämpfung

und Lieferkettenmanagement.

Wen trifft die Berichtspflicht und was

muss genau berichtet werden?

Seit der Veröffentlichung des Delegierten

Rechtsakts zu Set 1 der ESRS vergangener

Woche haben wir ein wenig mehr Klarheit.

Die ESRS unterteilen sich in übergreifende

und themenspezifische Standards. Die Berichtsplicht

zu den übergreifenden Standards

trifft alle Unternehmen. Die Berichtspflicht

zu den themenspezifischen Standards setzt

aber nur dann ein, wenn eine Wesentlichkeitsüberprüfung

ergibt, dass dieses Thema für das

Unternehmen von Bedeutung ist. Wenn also

eine Baufirma im Rahmen dieser Wesentlichkeitsüberprüfung

feststellt, dass das Thema

Kreislaufwirtschaft für das eigene Unternehmen

wesentlich ist, dann wird sie zum ESRS E5

berichten müssen.

102 ImmoFokus

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